Kapitaleinzahlungskonto

Aktualisiert: 09.07.2026 Firma & Notariat Notariats-Glossar

Das Kapitaleinzahlungskonto ist ein Sperrkonto, auf das die Gründer das Bar-Gesellschaftskapital vor der Beurkundung einzahlen. Die Bank bestätigt den Eingang; diese Bescheinigung liegt der Gründungsurkunde bei. Erst nach dem Handelsregistereintrag gibt die Bank das Kapital auf das Geschäftskonto der neuen Gesellschaft frei.

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