Handelsregisteramt

Aktualisiert: 09.07.2026 Firma & Notariat Notariats-Glossar

Das Handelsregisteramt ist die kantonale Behörde, die Unternehmen ins Handelsregister einträgt und Publizität herstellt. Eine GmbH oder AG entsteht rechtlich erst mit dem Eintrag (Art. 643 OR). Die notariell beurkundete Gründungsurkunde wird dem Amt zusammen mit Statuten, Stampa-Erklärung und Kapitalnachweis eingereicht; Änderungen wie Kapitalerhöhungen werden ebenfalls eingetragen.

Verwandte Begriffe

Stampa-Erklärung Kapitaleinzahlungskonto Öffentliche Beurkundung
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