Stampa-Erklärung
Die Stampa-Erklärung ist eine von den Gründern unterzeichnete Bestätigung, dass es ausser den in den Statuten und Belegen genannten keine weiteren Sacheinlagen, Sachübernahmen oder besonderen Vorteile gibt (nach der Praxis «Lex Stampa», Art. 631 OR / HRegV). Sie schützt vor verdeckten Sacheinlagen und ist bei der Gründung einer AG oder GmbH einzureichen.
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