AG gründen: Notarkosten und Gebühren in allen 26 Kantonen
Die AG braucht einen öffentlich beurkundeten Errichtungsakt und den Handelsregistereintrag. Das Aktienkapital beträgt gesetzlich mindestens CHF 100’000; bei der Gründung müssen mindestens 20 Prozent des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens CHF 50’000 gedeckt sein. Diese Kapitalbeträge sind keine Kosten. Die eigentliche Rechnung setzt sich aus Notariat, Register, Bank, allfälliger Prüfung, Beratung, Steuern und Auslagen zusammen.
Was die AG-Gründung zwingend umfasst
Gründer erklären im Errichtungsakt, eine AG zu gründen, legen die Statuten fest, zeichnen Aktien und bestätigen die Einlagen. Die Urkundsperson beurkundet diesen Vorgang; anschliessend prüft das Handelsregister das Dossier. Erst der Registereintrag verleiht der Gesellschaft Rechtspersönlichkeit. Das nationale Gesellschaftsrecht ist überall gleich, das Beurkundungsverfahren und dessen Preis bleiben jedoch kantonal geprägt.
Zum Standarddossier gehören Statuten, Errichtungsakt, Wahl des Verwaltungsrats, Zeichnungsregel, Revisionslösung beziehungsweise Opting-out-Unterlagen, Kapitaleinzahlungsbestätigung und Handelsregisteranmeldung. Sacheinlagen, Verrechnung, besondere Vorteile, ausländische Gründer oder regulierte Tätigkeiten erweitern den Prüf- und Dokumentationsumfang.
26 Kantone: amtliche Evidenz und Richtwerte auseinanderhalten
| Kanton | System | Kosteninformation | Evidenz |
|---|---|---|---|
| Aargau | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Nationaler SECO-Rahmen: CHF 800–2’500 Quelle/Detail Der Rahmen betrifft notarielle Gründungsakten und ist kein kantonaler Tarif. Für Aargau muss die konkrete Beurkundungsgebühr anhand des aktuellen Tarifs oder einer Offerte geprüft werden; Handelsregister, Beratung, Bank und Steuern sind separat. | Richtwert |
| Appenzell Innerrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 400–4’000 Quelle/Detail Amtlicher Rahmen für die Gründung einer juristischen Person. Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Appenzell Ausserrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Bis CHF 200’000 Kapital: CHF 300; danach +CHF 50 je CHF 100’000 Quelle/Detail Amtliche Notariatsgebühr Appenzell Ausserrhoden. Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Bern | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Bis CHF 200’000 Kapital: CHF 1’000–1’600 Quelle/Detail Die GebVN nennt Minimum CHF 1’000, Mittel CHF 1’300 und Maximum CHF 1’600. Bei reiner Bargründung darf die Minimalgebühr höchstens um 50 % unterschritten werden; Beratung, Handelsregister, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Landschaft | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 700–2’000 Quelle/Detail Amtlicher Rahmen für eine AG-/GmbH-Gründung ohne qualifizierte Tatbestände. Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Stadt | Freies Notariat, tarifgebunden | Bei CHF 100’000 Kapital: CHF 2’000 Quelle/Detail Amtlicher Basler Tarif: unter CHF 100’000 Kapital CHF 750–2’000; ab CHF 100’000 degressive Bemessung, höchstens CHF 50’000. Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Freiburg | Freies Notariat, tarifgebunden | Kapitalgebühr progressiv, höchstens CHF 12’000; Gründungsakt zusätzlich CHF 200–1’000 Quelle/Detail Amtlicher Freiburger Notariatstarif. Statuten, Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Genf | Freies Notariat, tarifgebunden | Grundbetrag CHF 500–2’000 plus progressive Kapitalgebühr Quelle/Detail Amtlicher Genfer Notariatstarif; bei Einpersonengesellschaft Grundbetrag höchstens CHF 1’000. Handelsregister, Beratung, Sacheinlage, Steuern und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Glarus | Amtsnotariat, tarifgebunden | Nationaler SECO-Rahmen: CHF 800–2’500 Quelle/Detail Der Rahmen betrifft notarielle Gründungsakten und ist kein kantonaler Tarif. Für Glarus muss die konkrete Beurkundungsgebühr anhand des aktuellen Tarifs oder einer Offerte geprüft werden; Handelsregister, Beratung, Bank und Steuern sind separat. | Richtwert |
| Graubünden | Gemischtes System, Rahmen-/Höchsttarif | Nationaler SECO-Rahmen: CHF 800–2’500 Quelle/Detail Der Rahmen betrifft notarielle Gründungsakten und ist kein kantonaler Tarif. Für Graubünden muss die konkrete Beurkundungsgebühr anhand des aktuellen Tarifs oder einer Offerte geprüft werden; Handelsregister, Beratung, Bank und Steuern sind separat. | Richtwert |
| Jura | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 300 für die ersten CHF 100’000, danach 2 ‰/1,5 ‰ Quelle/Detail Der weiterhin geltende jurassische Tarif; die 2025 beschlossene Totalrevision ist wegen eines Verfahrens noch nicht in Kraft. Handelsregister, Beratung und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Luzern | Freies Notariat, tarifgebunden | Gestaffelt, CHF 1’000–11’750 Quelle/Detail Amtliche Luzerner Notariatsgebühr nach Aktienkapital. Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Neuenburg | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 500 plus progressive Kapitalgebühr, höchstens CHF 11’800 Quelle/Detail Amtlicher Neuenburger Notariatstarif. Statuten und weitere Gründungsunterlagen, Handelsregister, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Nidwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Bis CHF 200’000 Kapital CHF 1’000; danach gestaffelt Quelle/Detail Amtliche Nidwaldner Notariatsgebühr. Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Obwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Gestaffelt ab 3 ‰, CHF 800–20’000 Quelle/Detail Amtliche Obwaldner Notariatsgebühr nach Aktienkapital. Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| St. Gallen | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 350 für die ersten CHF 100’000, danach +CHF 80 je volle CHF 100’000 Quelle/Detail Amtlicher St. Galler Beurkundungstarif, höchstens CHF 15’000; die Behördenseite weist die Beträge inklusive aktueller MWST aus. Handelsregister und Zusatzleistungen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Schaffhausen | Amtsnotariat, tarifgebunden | 2 ‰ des Grundkapitals, CHF 800–10’000 Quelle/Detail Amtliche Schaffhauser Beurkundungsgebühr. Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Solothurn | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 600–2’000 plus progressive Kapitalgebühr; total max. CHF 25’000 Quelle/Detail Amtlicher Solothurner Notariatstarif; Statuten, Handelsregister, Beratung, Bank und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Schwyz | Gemischtes System, tarifgebunden | CHF 200–1’300 Quelle/Detail Amtlicher Schwyzer Gebührenrahmen für die AG-Gründung; Handelsregister, Beratung, Bank und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Thurgau | Amtsnotariat, tarifgebunden | Nationaler SECO-Rahmen: CHF 800–2’500 Quelle/Detail Der Rahmen betrifft notarielle Gründungsakten und ist kein kantonaler Tarif. Für Thurgau muss die konkrete Beurkundungsgebühr anhand des aktuellen Tarifs oder einer Offerte geprüft werden; Handelsregister, Beratung, Bank und Steuern sind separat. | Richtwert |
| Tessin | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Gesetzliche Höchstgebühr nach Grundstaffel ab 5 ‰, mindestens CHF 500 Quelle/Detail Amtlicher Tessiner Höchsttarif, Stand 10. Juli 2026. Statuten, Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Uri | Amtsnotariat, tarifgebunden | Nationaler SECO-Rahmen: CHF 800–2’500 Quelle/Detail Der Rahmen betrifft notarielle Gründungsakten und ist kein kantonaler Tarif. Für Uri muss die konkrete Beurkundungsgebühr anhand des aktuellen Tarifs oder einer Offerte geprüft werden; Handelsregister, Beratung, Bank und Steuern sind separat. | Richtwert |
| Waadt | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 200–2’000 plus progressive Kapitalgebühr Quelle/Detail Amtlicher Waadtländer Tarif; Statuten, Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Wallis | Freies Notariat, tarifgebunden | Nach Grundstaffel ab 5 ‰; Statuten zusätzlich CHF 200–1’000 Quelle/Detail Amtlicher Walliser Notariatstarif. Handelsregister, Beratung, Bank, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Zug | Gemischtes System, tarifgebunden | CHF 400–15’000 Quelle/Detail Aktueller Zuger Gebührenrahmen für gesellschaftsrechtliche Gründungsakte. Handelsregister, Beratung, Bank und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Zürich | Amtsnotariat, tarifgebunden | Bei CHF 100'000 Aktienkapital: CHF 500 Beurkundungsgebühr Quelle/Detail Amtlicher Zürcher Tarif für die öffentliche Beurkundung einer gewöhnlichen Gesellschaft. Handelsregistergebühr, Beratung, Bank, Sacheinlage und Auslagen sind separate Positionen. Berechnung: 1 ‰, begrenzt auf CHF 500–CHF 4'000. | Amtliche Tarifangabe |
Leseregel: «Amtliche Tarifangabe» bezeichnet eine aktuelle, direkt zitierte Tarifposition oder Berechnungsregel – nicht zwingend einen vollständigen Endpreis. «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte. Wo die Datengrundlage keinen seriösen Betrag trägt, zeigt Tabellio bewusst «Offerte nötig».
Die SECO-Information nennt für notarielle Gründungsakten einen schweizweiten Orientierungsrahmen, der aber weder eine kantonale Tarifnorm noch eine konkrete Offerte ersetzt. Die Tabelle überträgt diesen Grundsatz bewusst nicht in erfundene amtliche Pauschalen. Wo kein direkt verifizierter Einzelbetrag vorliegt, bleibt der Wert als Richtwert gekennzeichnet.
Fünf Kostenblöcke der Gründung
| Ebene | Was sie bezahlt | Wie sie zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Notariatsgebühr / Honorar | Entwurf, Beratung und gesetzliches Beurkundungsverfahren – je nach Kanton tarifiert oder innerhalb eines Rahmens | Tarifgrundlage, Bemessungswert, Mindestgebühr und enthaltene Arbeit offenlegen lassen |
| Registergebühr | Handelsregister- oder Grundbuchprüfung und Eintrag | amtlichen Registertarif separat ausweisen; nicht als «Notarkosten» verstecken |
| Drittgebühr / Auslage | Bank, Geometer, Übersetzung, Apostille, Auszüge, Zeugen, Versand oder externe Prüfung | Empfänger, Anzahl und Preisannahme pro Position nennen |
| Steuer / Abgabe | gesetzliche Fiskalfolge, etwa Handänderungs- oder Schenkungssteuer | zuständigen Kanton, Steuerobjekt und allfällige Befreiung vor Unterzeichnung klären |
Bei der AG kommt als besonderer Drittblock das Kapitaleinzahlungskonto hinzu. Die Bank hält das liberierte Kapital bis zum Registereintrag gesperrt und kann dafür eine Gebühr verlangen. Bei Sacheinlage oder komplexer Verrechnung können Bewertungs-, Revisions- und Beratungskosten entstehen. Das Aktienkapital selbst bleibt Gesellschaftsvermögen und darf deshalb nicht mit Gebühren addiert werden.
Was den Notariatsaufwand tatsächlich verändert
Eine Bargründung mit Standardstatuten, einer Gründerperson und einfacher Zeichnung ist nicht dasselbe wie eine Gründung mit mehreren Aktienkategorien, Vinkulierung, Partizipationskapital oder komplexer Governance. Die Urkunde muss mit Statuten, Zeichnung, Kapitalnachweis und Organwahl übereinstimmen. Mehrere Überarbeitungsrunden, fremdsprachige Beteiligte, Vollmachten oder Auslandsdokumente erhöhen den Aufwand.
In der Offerte sollte stehen, ob Erstgespräch, Statutenentwurf, Errichtungsurkunde, elektronische Registereingabe, beglaubigte Unterschriften, Ausfertigungen und Rückfragen des Handelsregisters enthalten sind. Ein tiefer «Beurkundungspreis» ist nicht vergleichbar, wenn die Statutenberatung separat nach Stunden verrechnet wird.
Handelsregister ist eine eigene Rechnung
Die Gebühren des Handelsregisters beruhen auf eidgenössischem Recht. Zur Grundgebühr können Einträge von Funktionen, Zeichnungsrechten oder zusätzliche Dienstleistungen kommen. Die kantonale Registerstelle prüft Firma, Sitz, Zweck, Kapital, Organe und Belege. Sie beurkundet den Gründungswillen nicht und erteilt keine steuerliche Zusicherung.
Eine vollständige Kalkulation weist die Registergebühr separat aus und nennt, ob die Anmeldung durch das Notariat vorbereitet und elektronisch eingereicht wird. Werden Mängel gerügt, ist zu klären, ob Korrekturen im vereinbarten Preis liegen oder als Zusatzarbeit gelten. Zeitverluste können wirtschaftlich wichtiger sein als eine kleine Tarifdifferenz.
Steuern und Abgaben nicht pauschal versprechen
Eine gewöhnliche Bargründung löst nicht automatisch dieselben Steuerfragen aus wie eine Sacheinlage, Umwandlung oder Einbringung eines bestehenden Betriebs. Emissionsabgabe, Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer, Kapitaleinlagereserven und kantonale Abgaben sind nach dem konkreten Vorgang zu prüfen. Die Urkundsperson kann steuerliche Eckpunkte ansprechen, doch eine handelsregisterfähige Urkunde ist kein Steuerentscheid.
Bei Gründern im Ausland kommen Ansässigkeit, wirtschaftliche Berechtigung, Dokumentenbeglaubigung und möglicherweise Bewilligungsfragen hinzu. Übersetzung, Apostille oder Legalisation sind Drittleistungen. Sie gehören mit Zielland, Anzahl Originalen und Zuständigkeit in das Budget – nicht als unbestimmter Zuschlag unter «Notar».
So wird eine AG-Offerte in jedem Kanton vergleichbar
- Bargründung, Sacheinlage oder Verrechnung ausdrücklich bezeichnen.
- Kapital, Aktienarten, Gründer, Organe und Zeichnungsrechte nennen.
- Statutenwünsche und allfälligen Aktionärbindungsvertrag abgrenzen.
- Notariat, Handelsregister, Bank, Beglaubigungen, Beratung, Revision und Mehrwertsteuer separat verlangen.
- Überarbeitungsrunden und Registermängel im Leistungsumfang regeln.
- Terminplan von Kapitaleinzahlung bis Registerauszug bestätigen.
Ein Kantonsvergleich ist nur sinnvoll, soweit die Urkunde dort zulässig und praktisch vollziehbar ist. Entscheidend ist der Gesamtpreis bis zur handlungsfähigen Gesellschaft – nicht die isolierte Minute der Beurkundung.
Vier Kostenebenen, die nie vermischt werden dürfen
Eine belastbare Kostenangabe beginnt mit dem richtigen Geschäft und dem zuständigen Kanton. Die öffentliche Beurkundung ist kantonal organisiert; je nach Amts-, freiem oder gemischtem Notariat gelten feste Ansätze, Rahmen- oder Höchsttarife beziehungsweise auftragsrechtliche Honorare. Ein Betrag aus einem anderen Kanton oder einem anderen Urkundentyp ist deshalb kein Tarifbeleg. Bei Grundstücksgeschäften bindet zudem der Belegenheitsort, während bei ortsungebundenen Geschäften die zulässige Urkundsperson gesondert zu prüfen ist.
Danach werden vier Ebenen separat budgetiert: erstens Beratung, Entwurf und Beurkundung; zweitens Register- oder Hinterlegungsgebühren; drittens Auslagen und Leistungen von Bank, Geometer, Übersetzung oder Zeugen; viertens Steuern und Abgaben. Mehrwertsteuer kann nur einzelne Positionen treffen. Ein Vergleich ist erst aussagekräftig, wenn dieselben Leistungen, Werte, Personen, Ausfertigungen und Vollzugsschritte enthalten sind.
Tabellio kennzeichnet deshalb die Evidenz jeder Zahl. «Amtliche Tarifangabe» verweist auf eine aktuelle Tarifposition oder Berechnungsregel, nicht zwingend auf einen vollständigen Endpreis; «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte; «amtliche Teilangabe» deckt ausdrücklich nicht das ganze Projekt. Wo Kanton, Aufwand oder Sachverhalt keine seriöse Zahl erlauben, ist «Offerte nötig» die präzisere Antwort. Der historische Preisüberwacher-Vergleich erklärt Tarifstrukturen, ersetzt aber keine aktuelle kantonale Tarifprüfung.
Vor Auftrag gehört eine schriftliche Leistungsabgrenzung ins Dossier: Ausgangswert, Standard- oder Sonderfall, Zahl der Parteien und Urkunden, Entwurfsschleifen, Registeranmeldung, Ausfertigungen, MWST, Auslagen, Drittstellen und Kosten bei Abbruch. So wird aus einer vermeintlich günstigen Zahl ein überprüfbares Gesamtbudget – und aus der späteren Rechnung eine Positionenliste, die mit Tarif oder Offerte verglichen werden kann.
AG-Gründung als Gesamtpaket offerieren lassen
Vergleiche denselben Errichtungsakt inklusive Statuten, Registereingabe und klar ausgewiesenen Drittgebühren.
Notariate für die AG finden →Häufige Fragen
Ist das Aktienkapital von CHF 100’000 eine Gründungsausgabe?
Nein. Es ist Kapital der Gesellschaft. Davon zu trennen sind Notariat, Handelsregister, Bank, Beratung, Prüfung, Steuern und Auslagen.
Was kostet die notarielle AG-Gründung?
Es gibt keinen verbindlichen Schweizer Einheitspreis. Der offizielle SECO-Rahmen ist eine Orientierung; Kanton, Tarif und Komplexität bestimmen die konkrete Offerte.
Kann eine AG in einem anderen Kanton günstiger beurkundet werden?
Das ist nur sinnvoll, wenn Zuständigkeit und Anerkennung der Urkunde geklärt sind. Sitz, Registerpraxis und kantonales Beurkundungsrecht dürfen nicht dem Preis untergeordnet werden.
Sind Standardstatuten immer ausreichend?
Nein. Aktienkategorien, Übertragungsbeschränkungen, Governance, Sacheinlagen oder Investorenbedürfnisse können individuelle Statuten und zusätzlichen Beratungsaufwand verlangen.