Apostille für Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde: So gehst du vor

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Für eine Schweizer Geburts-, Heirats- oder andere Zivilstandsurkunde verlangt eine ausländische Stelle häufig ein aktuelles Original mit Apostille. Zuständig ist nicht automatisch die Bundeskanzlei: Bei kantonalen Zivilstandsurkunden führt der Weg regelmässig über die zuständige kantonale Apostillenbehörde. Vor jeder Bestellung sollte der Empfänger bestätigen, welches Dokument, Alter und welche Sprache er akzeptiert.

Der sichere Ablauf

  1. Beim zuständigen Zivilstandsamt die genau verlangte Urkunde bestellen.
  2. Mit dem ausländischen Empfänger Höchstalter, Sprache und Apostillepflicht klären.
  3. Das Original an die zuständige kantonale Behörde senden oder am Schalter vorlegen.
  4. Übersetzung in der verlangten Form erstellen lassen.
  5. Namensschreibweisen, Daten und Verbindung von Urkunde, Apostille und Übersetzung prüfen.

Welche Urkunde ist gemeint?

ZweckMöglicher Nachweis
Geburt/AbstammungGeburtsurkunde oder Auszug aus dem Personenstandsregister
EheschliessungEheurkunde oder Familienausweis
ZivilstandPersonenstandsausweis beziehungsweise Nachweis des aktuellen Zivilstands
TodTodesurkunde

Die Bezeichnungen und der Informationsumfang unterscheiden sich. Eine Geburtsurkunde beantwortet nicht automatisch dieselben Fragen wie ein aktueller Personenstandsausweis.

Apostille vor oder nach der Übersetzung?

Die Apostille gehört grundsätzlich auf die öffentliche Ursprungsurkunde oder bestätigt die zuständige amtliche Unterschrift. Ob danach die ganze Einheit übersetzt werden muss und ob auch die Übersetzerunterschrift beglaubigt werden soll, bestimmt der Empfänger. Lass die Reihenfolge deshalb vor dem Übersetzungsauftrag bestätigen.

Digitales OriginalEine elektronisch ausgestellte Schweizer Zivilstandsurkunde muss als Datei überprüfbar bleiben. Ein blosser Ausdruck verliert die technischen Sicherheitsmerkmale und ist nicht automatisch eine gültige Papierurkunde.

Häufige Ablehnungsgründe

Zeit und Gebühren realistisch planen

Zur Apostillengebühr kommen die Ausstellung der neuen Zivilstandsurkunde, Übersetzung und Versand. Kantonale Tarife unterscheiden sich. Plane ausserdem Postlauf und mögliche Rückfragen ein; eine Expressübersetzung beschleunigt keine behördliche Prüfung. Bei Hochzeit, Visum oder Einbürgerung sollte das zulässige Dokumentenalter mit dem Zeitplan abgestimmt werden, damit die Urkunde bei Einreichung noch aktuell ist.

Zivilstandsurkunde richtig vorbereiten

Finde die passende Beglaubigungsstelle und kläre die Anforderungen vor dem Versand.

Zuständigkeit prüfen →

Häufige Fragen

Wo bekomme ich die Apostille für eine Schweizer Geburtsurkunde?

In der Regel bei der für die ausstellende kantonale Behörde zuständigen Apostillenstelle. Die Bundeskanzlei veröffentlicht eine aktuelle Adressliste.

Muss die Urkunde zuerst übersetzt werden?

Nicht pauschal. Kläre die Reihenfolge beim Empfänger; häufig wird zuerst die Ursprungsurkunde apostilliert und danach die vollständige Einheit übersetzt.

Wie alt darf eine Heiratsurkunde sein?

Das bestimmt der Empfänger. Viele Verfahren verlangen aktuelle Zivilstandsdokumente, auch wenn die Apostille selbst kein typisches Ablaufdatum hat.

Reicht eine beglaubigte Kopie?

Nur wenn die Empfängerstelle sie ausdrücklich akzeptiert. Häufig wird ein neu ausgestelltes Original der Zivilstandsurkunde verlangt.

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Quellen & StandBundeskanzlei: Apostillenstellen · BJ: elektronische Zivilstandsurkunden · HCCH: Apostille-Übereinkommen. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.