Firma auflösen: Beschluss beurkunden, Schuldenruf, Löschung

Aktualisiert: 04.07.2026 Lesezeit: 6 Min. Redaktion tabellio.ch

Kurze Antwort: Für die freiwillige Auflösung einer GmbH oder AG braucht es eine einzige öffentliche Urkunde — den Auflösungsbeschluss (Art. 821 Abs. 2 bzw. Art. 736 Abs. 1 Ziff. 2 OR), als Richtwert CHF 250 bis 1'300 je nach Kanton, Notar schweizweit frei wählbar. Alles danach — Schuldenruf, Liquidation, Löschung — läuft ohne Notar über Liquidatoren, SHAB und Handelsregisteramt. Zeithorizont: realistisch drei Monate bis über ein Jahr.

Der Fahrplan von der GV bis zur Löschung

  1. Auflösungsbeschluss beurkunden. Die Gesellschafter- bzw. Generalversammlung beschliesst die Auflösung und bestimmt die Liquidatoren (oft die bisherige Geschäftsführung). Die Urkundsperson beurkundet den Beschluss — die einzige Station beim Notar, ortsungebunden und darum im Kantonsvergleich wählbar.
  2. Handelsregistereintrag. Die Gesellschaft besteht weiter, führt aber den Zusatz «in Liquidation». Zeichnungsberechtigt sind jetzt die Liquidatoren.
  3. Schuldenruf im SHAB. Die Gläubiger werden öffentlich aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Der Schuldenruf startet die Sperrfrist.
  4. Liquidieren. Laufende Verträge beenden, Debitoren einziehen, Aktiven verwerten, Schulden bezahlen, Personal abmelden (AHV, BVG, UVG), MWST-Abmeldung, Schlussbilanz und letzte Steuererklärung erstellen.
  5. Verteilen und löschen. Der Liquidationsüberschuss darf frühestens nach der Sperrfrist von Art. 745 OR verteilt werden: im Grundsatz ein Jahr nach dem Schuldenruf — oder bereits nach drei Monaten, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass alle Schulden getilgt sind. Vor der Löschung verlangt das Handelsregisteramt das Einverständnis der kantonalen Steuerverwaltung (und bei MWST-Pflicht der ESTV).

Was die Auflösung kostet

PostenRichtwert
Beurkundung AuflösungsbeschlussCHF 250–1'300 je nach Kanton
Handelsregister (Auflösung + spätere Löschung)~ CHF 300–500
Treuhänder: Liquidationsbilanzen, Steuererklärungeneinige hundert bis mehrere tausend CHF
Revisionsexperten-Bestätigung (für die 3-Monats-Frist)nach Aufwand — lohnt sich meist

Steuerlich zu beachten: Der ausgeschüttete Liquidationsüberschuss unterliegt bei der AG und GmbH der Verrechnungssteuer von 35 % (rückforderbar bei korrekter Deklaration), und stille Reserven werden bei der Liquidation realisiert und besteuert. Bei namhaften Beträgen gehört ein Treuhänder an den Tisch — hier endet der Ratgeber und beginnt die Beratung.

Vorsicht Mantelhandel Die leere Gesellschaft «einfach verkaufen statt liquidieren» klingt verlockend — der Handel mit leeren Gesellschaftsmänteln gilt aber als rechtsmissbräuchlich: Steuerlich wird er wie eine Liquidation mit Neugründung behandelt, und Handelsregisterämter schreiten bei faktisch liquidierten Gesellschaften ein. Seriöse Alternativen sind der Verkauf eines aktiven Geschäfts, die Fusion (Absorption) oder die Vermögensübertragung nach FusG — mehr dazu im Ratgeber Umstrukturieren nach FusG.

Häufige Fragen

Kann ich die GmbH nicht einfach «einschlafen lassen»?

Davon ist abzuraten: Die Gesellschaft bleibt buchführungs- und steuerpflichtig, Verwaltungsrat bzw. Geschäftsführung haften weiter, und ohne Domizil oder Revisionsstelle droht die Zwangsauflösung durch das Gericht — mit Kosten, die du nicht mehr steuerst. Die geordnete Liquidation ist fast immer günstiger.

Muss der Notar aus dem Sitzkanton sein?

Nein. Der Auflösungsbeschluss ist ortsungebunden — jede Schweizer Urkundsperson darf ihn beurkunden, das Handelsregisteramt des Sitzkantons akzeptiert die Urkunde als Beleg.

Was passiert mit Schulden, die nach der Löschung auftauchen?

Gläubiger können die Wiedereintragung der Gesellschaft verlangen, wenn noch verwertbares Vermögen da ist — und wer den Überschuss zu früh oder trotz bekannter Schulden verteilt hat, riskiert die persönliche Haftung der Liquidatoren. Deshalb die Sperrfrist ernst nehmen.

Braucht die Einzelfirma auch eine beurkundete Auflösung?

Nein. Die Einzelfirma wird formlos aufgegeben und im Handelsregister gelöscht — ganz ohne Notar. Beurkundungspflichtig ist der Auflösungsbeschluss nur bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, Kommandit-AG).

Auflösung geplant?

Der Rechner zeigt den Richtwert für den Auflösungsbeschluss in allen 26 Kantonen — die Notarsuche findet die passende Urkundsperson.

Kosten im Kantonsvergleich →
Weiterlesen Fusion statt Liquidation: Art. 103 FusG · Statutenänderung · Übersicht: Was muss beurkundet werden? · GmbH gründen: der günstigste Kanton
Quellen Art. 736 Abs. 1 Ziff. 2, 739 ff., 745, 821 ff. OR; Handelsregisterverordnung; Verrechnungssteuergesetz. Richtwerte: Erhebungen tabellio.ch, Stand Juli 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung — bei namhaften Liquidationen Treuhänder beiziehen. Quelle: tabellio.ch.