Gütergemeinschaft Schweiz: Gesamtgut, Eigengut und Risiken
Die Gütergemeinschaft entsteht nur durch Ehevertrag. Vermögen und Einkünfte fallen dabei weitgehend in ein gemeinsames Gesamtgut, daneben behält jeder begrenztes Eigengut. Diese enge Verbindung kann einem bewussten gemeinsamen Vermögensmodell entsprechen, verlangt aber besonders klare Regeln für Verwaltung, Schulden und Auflösung.
Drei Vermögensmassen
| Masse | Typischer Inhalt | Zuordnung |
|---|---|---|
| Gesamtgut | Vermögen und Einkünfte, soweit nicht Eigengut | gehört beiden ungeteilt |
| Eigengut Person A | persönliche Gegenstände und ehevertraglich/gesetzlich ausgeschlossene Werte | Person A |
| Eigengut Person B | entsprechende eigene Werte | Person B |
Der Vertrag kann als allgemeine Gütergemeinschaft oder beschränkt auf bestimmte Vermögensbereiche ausgestaltet werden. Genau diese Definition entscheidet, ob etwa eingebrachtes Vermögen, Unternehmen oder Erbschaften ins Gesamtgut fallen.
Verwaltung und Verfügung
Die ordentliche Verwaltung des Gesamtguts erfolgt im Interesse der Gemeinschaft. Für ausserordentliche Geschäfte und Verfügungen über Gesamtgut braucht es regelmässig Mitwirkung oder Zustimmung des anderen Ehegatten. Ein einzelner Partner kann gemeinsames Vermögen nicht wie uneingeschränkt eigenes behandeln.
Haftung sorgfältig prüfen
Bei Gütergemeinschaft ist die Haftungsordnung komplexer als der Satz «Jeder haftet nur für sich». Je nach Schuldgrund kann neben Eigengut auch Gesamtgut haften. Besonders bei Unternehmen, Bürgschaften, Steuerschulden oder beruflichen Risiken gehört die Haftungsmatrix in die Vertragsberatung. Bei Konkurs eines Ehegatten tritt von Gesetzes wegen Gütertrennung ein.
Teilung bei Tod und Scheidung
Bei Tod oder Wechsel zu einem anderen Güterstand steht ohne abweichende Vertragsregel grundsätzlich jedem Ehegatten beziehungsweise seinen Erben die Hälfte des Gesamtguts zu. Bei Scheidung oder Trennung nimmt jeder zunächst zurück, was unter Errungenschaftsbeteiligung sein Eigengut wäre; der Rest wird grundsätzlich hälftig geteilt. Berufliche Vorsorge wird separat behandelt.
Für wen kommt sie infrage?
Gütergemeinschaft kann zu Paaren passen, die Vermögen bewusst weitgehend gemeinschaftlich halten und auch wirtschaftlich gemeinsam entscheiden. Sie ist meist ungeeignet als pauschale Romantik-Klausel ohne Inventar, Haftungsprüfung und Regeln für Immobilien oder Unternehmen. Der Vertrag sollte klar sagen, was Gesamtgut wird und was draussen bleibt.
Gemeinschaft bewusst gestalten
Definiere Gesamtgut, Eigengut, Verwaltung und Haftung in einer belastbaren öffentlichen Urkunde.
Notariat finden →Häufige Fragen
Entsteht Gütergemeinschaft automatisch durch Heirat?
Nein. Ohne Ehevertrag gilt grundsätzlich Errungenschaftsbeteiligung. Gütergemeinschaft muss öffentlich beurkundet vereinbart werden.
Gehört bei Gütergemeinschaft wirklich alles beiden?
Nicht vollständig. Neben dem Gesamtgut bestehen Eigengüter. Der Ehevertrag kann die Gemeinschaft zudem auf bestimmte Vermögensbereiche beschränken.
Haftet das Gesamtgut für Schulden eines Ehegatten?
Je nach Art und Zweck der Schuld kann Gesamtgut haften. Die gesetzliche Haftungsordnung ist detailliert und sollte bei Geschäfts- oder Kreditrisiken konkret geprüft werden.
Wie wird bei Scheidung geteilt?
Jeder nimmt grundsätzlich zurück, was unter Errungenschaftsbeteiligung Eigengut wäre; das verbleibende Gesamtgut wird ohne andere Regel grundsätzlich hälftig geteilt.