Internationales Erbrecht: Wohnsitz, Rechtswahl und Auslandsvermögen
Staatsangehörigkeit allein entscheidet bei einem grenzüberschreitenden Nachlass weder sicher über die Behörde noch über das anwendbare Recht. Massgeblich sind unter anderem letzter Wohnsitz, Heimatrechte, eine wirksame Rechts- oder Zuständigkeitswahl und der Belegenheitsstaat von Immobilien. Seit 1. Januar 2025 gelten revidierte Schweizer IPRG-Regeln, die besser mit der EU-Erbrechtsverordnung abgestimmt sind.
Vier Fragen müssen getrennt beantwortet werden
| Frage | Beispiel |
|---|---|
| Welche Behörde ist zuständig? | Schweizer Behörde am letzten Wohnsitz oder Behörde im Ausland |
| Welches Erbrecht gilt? | Schweizer Recht, gewähltes Heimatrecht oder ausländisches Recht |
| Ist die Verfügung formgültig? | Form am Errichtungsort, Wohnsitz oder nach Heimatrecht |
| Wird der Entscheid anerkannt? | Grundbuch oder Bank im anderen Staat akzeptiert den Nachweis |
Eine Schweizer Rechtswahl löst also nicht automatisch Zuständigkeit, Form und Anerkennung. Jeder Staat wendet sein eigenes internationales Privatrecht an; dadurch können Parallelverfahren oder widersprechende Ergebnisse entstehen.
Letzter Wohnsitz als wichtiger Ausgangspunkt
Verstirbt eine Person mit letztem Wohnsitz in der Schweiz, sind grundsätzlich Schweizer Behörden zuständig und Schweizer Erbrecht anwendbar. Bei einem letzten Wohnsitz im Ausland richtet sich die Zuständigkeit zunächst nach dem ausländischen Staat; das Schweizer IPRG kennt ergänzende Zuständigkeiten, insbesondere für Schweizer Staatsangehörige und Vermögen in der Schweiz.
Was eine Rechtswahl leisten kann
Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schweizer Erbrecht wählen. Mehrstaater können je nach Konstellation eines ihrer Heimatrechte wählen. Die Erklärung gehört ausdrücklich in Testament oder Erbvertrag und sollte klar festhalten, ob sie den gesamten Nachlass erfasst. Pflichtteilsfragen und die Anerkennung im Wohnsitz- und Belegenheitsstaat müssen separat geprüft werden.
Das revidierte Recht erweitert zudem Gestaltungsmöglichkeiten bei Zuständigkeit und Rechtswahl. Die passende Klausel hängt jedoch von Staatsangehörigkeiten, gewöhnlichem Aufenthalt, Vermögensorten und bestehenden Verfügungen ab; eine pauschale Internetformel ist dafür zu riskant.
Ausländischer Erbnachweis in der Schweiz
Ein ausländisches Nachlasszeugnis oder ein Europäisches Nachlasszeugnis wird nicht in jeder Situation automatisch wie ein Schweizer Dokument behandelt. Anerkennung und inhaltliche Eignung sind zwei verschiedene Fragen. Für ein Schweizer Grundstück prüft das Grundbuchamt zusätzlich, ob der Nachweis die nach Grundbuchrecht notwendigen Angaben enthält. Übersetzung, Apostille oder ergänzende Dokumente können erforderlich sein.
Grenzüberschreitende Checkliste
- Alle Staatsangehörigkeiten und den tatsächlichen Lebensmittelpunkt dokumentieren.
- Vermögen, Schulden, Gesellschaftsanteile und Immobilien nach Ländern erfassen.
- Bestehende Testamente und Erbverträge aller Staaten zusammentragen.
- Zuständigkeit, Recht, Form und Anerkennung für jedes betroffene Land prüfen.
- Rechts- und Zuständigkeitswahl eindeutig formulieren und widersprechende Dokumente widerrufen.
- Steuern, Vorsorgebegünstigungen und Vollstreckung separat koordinieren.
Grenzüberschreitenden Nachlass koordinieren
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Gilt bei Schweizer Staatsangehörigkeit automatisch Schweizer Erbrecht?
Nein. Der letzte Wohnsitz ist ein zentraler Anknüpfungspunkt. Eine wirksame Rechtswahl und die Regeln der beteiligten Staaten können das Ergebnis verändern.
Kann ich im Testament Schweizer Recht wählen?
Je nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitz ja. Die Voraussetzungen, Reichweite und Anerkennung im Ausland müssen konkret geprüft werden.
Gilt ein Schweizer Erbschein im Ausland?
Nicht automatisch. Der ausländische Staat entscheidet über Anerkennung, Übersetzung und zusätzliche Nachweise. Für Immobilien gelten oft besondere Registerregeln.
Was änderte sich am 1. Januar 2025?
Die revidierten Art. 86–96 IPRG erweiterten und koordinierten insbesondere Zuständigkeits- und Rechtswahlmöglichkeiten mit ausländischen, vor allem europäischen Regeln.