Kapitalerhöhung beurkunden im Kanton Aargau: Kosten & Ablauf

Aktualisiert: 02.07.2026 Lesezeit: 4 Min. Redaktion tabellio.ch

Die Beurkundung einer Kapitalerhöhung kostet im Kanton Aargau als Richtwert rund CHF 1'050. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — im günstigsten Kanton zahlst du nur CHF 400 und sparst CHF 650.

Was beurkundet werden muss

Die ordentliche Kapitalerhöhung einer AG braucht zwei öffentliche Urkunden: den Erhöhungsbeschluss der Generalversammlung (Art. 650 OR) und — nach der Liberierung — den Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats samt Statutenänderung (Art. 652g OR). Bei der GmbH gilt Entsprechendes (Art. 781 OR). Der Richtwert deckt den Standardfall einer Barliberierung ab; Sacheinlagen und Verrechnungsliberierung erhöhen den Aufwand.

Preisvergleich: die günstigsten Kantone

KantonRichtwert Beurkundung
1. Appenzell AusserrhodenCHF 400
2. SchwyzCHF 500
3. ObwaldenCHF 550
4. UriCHF 600
5. Appenzell InnerrhodenCHF 650
… 17. Aargau (dein Kanton)CHF 1'050

Im Kanton Aargau übernehmen freiberufliche Notarinnen und Notare die Beurkundung. Der publizierte Tarif ist ein Höchsttarif (Höchsttarif gemäss Dekret (SAR 295.250) — Notare dürfen unterschreiten). Zwei bis drei Offerten einzuholen lohnt sich also.

Der Spar-Trick Kapitalerhöhung unterliegt nicht dem Belegenheitsprinzip: Das Geschäft kann bei jeder Schweizer Urkundsperson beurkundet werden. Ein Termin im Kanton Appenzell Ausserrhoden statt Aargau spart rund CHF 650 — spezialisierte Notariate bereiten alles digital vor, sodass nur ein kurzer Termin bleibt.

Ablauf in fünf Schritten

  1. GV-Beschluss beurkunden: Die Generalversammlung beschliesst die Erhöhung — öffentliche Urkunde Nummer eins.
  2. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen: Die Bank nimmt das neue Kapital auf ein Sperrkonto und stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus.
  3. Liberierung: Die Zeichner zahlen ein (oder legen Sacheinlagen ein).
  4. Feststellungsbeschluss beurkunden: Der Verwaltungsrat stellt die Durchführung fest und passt die Statuten an — öffentliche Urkunde Nummer zwei, oft direkt im Anschluss vorbereitet.
  5. Handelsregisteranmeldung: Der Notar reicht Beschluss, Statuten und Belege beim Handelsregisteramt ein.

Das Kapitalband: einmal beurkunden, fünf Jahre flexibel

Seit 2023 kann die AG in den Statuten ein Kapitalband einführen (Art. 653s ff. OR): Die Generalversammlung ermächtigt den Verwaltungsrat, das Kapital während bis zu fünf Jahren innerhalb einer Bandbreite (±50 %) zu erhöhen oder herabzusetzen. Wer mehrere Runden plant, beurkundet so die Ermächtigung einmal statt jede Erhöhung einzeln — die einzelnen Anpassungen durch den Verwaltungsrat bleiben deutlich schlanker.

Häufige Fragen

Was kostet die Beurkundung einer Kapitalerhöhung im Kanton Aargau?

Als Richtwert rund CHF 1'050 für den Standardfall einer Barliberierung — bei der AG inklusive beider Urkunden (GV-Beschluss und Feststellung). Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.

Muss ich den Notar im Kanton Aargau wählen?

Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Kapitalerhöhung ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 400 — das sind CHF 650 weniger als im Kanton Aargau.

Warum braucht die Kapitalerhöhung zwei Beurkundungen?

Das Gesetz trennt Beschluss und Vollzug: Zuerst beschliesst die Generalversammlung die Erhöhung (Art. 650 OR), dann — nach der Einzahlung — stellt der Verwaltungsrat öffentlich beurkundet fest, dass sie durchgeführt ist, und passt die Statuten an (Art. 652g OR). Beide Urkunden kann dieselbe Urkundsperson erstellen; viele Notariate bieten dafür Paketpreise.

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Ein Sperrkonto bei einer Bank, auf das die Zeichner das neue Kapital einzahlen. Die Bank bestätigt den Eingang (Kapitaleinzahlungsbestätigung) — dieser Beleg gehört zwingend zur Feststellung und zur Handelsregisteranmeldung. Nach dem Eintrag gibt die Bank das Geld auf das Geschäftskonto frei.

Quellen & Stand Richtwerte, Stand Juli 2026. Grundlagen: Preisüberwacher — kantonale Notariatstarife, ESTV — Steuerdossier Handänderungssteuer, hausinfo.ch sowie kantonale Tarifdekrete. Massgebend ist immer der amtliche Tarif; verbindliche Auskunft gibt die Urkundsperson.
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