Kapitalerhöhung beurkunden im Kanton Appenzell Ausserrhoden: Kosten & Ablauf

Aktualisiert: 02.07.2026 Lesezeit: 4 Min. Redaktion tabellio.ch

Die Beurkundung einer Kapitalerhöhung kostet im Kanton Appenzell Ausserrhoden als Richtwert rund CHF 400. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — und dein Kanton gehört bereits zu den günstigsten.

Was beurkundet werden muss

Die ordentliche Kapitalerhöhung einer AG braucht zwei öffentliche Urkunden: den Erhöhungsbeschluss der Generalversammlung (Art. 650 OR) und — nach der Liberierung — den Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats samt Statutenänderung (Art. 652g OR). Bei der GmbH gilt Entsprechendes (Art. 781 OR). Der Richtwert deckt den Standardfall einer Barliberierung ab; Sacheinlagen und Verrechnungsliberierung erhöhen den Aufwand.

Preisvergleich: die günstigsten Kantone

KantonRichtwert Beurkundung
1. Appenzell Ausserrhoden (dein Kanton)CHF 400
2. SchwyzCHF 500
3. ObwaldenCHF 550
4. UriCHF 600
5. Appenzell InnerrhodenCHF 650

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden beurkunden staatliche Notariate (Amtsnotariat). Die Gebühren sind gesetzlich fixiert — Offerten einholen bringt nichts, dafür gehören die Tarife der Amtsnotariate schweizweit zu den tieferen.

Der Spar-Trick Kapitalerhöhung unterliegt nicht dem Belegenheitsprinzip: Das Geschäft kann bei jeder Schweizer Urkundsperson beurkundet werden. Dein Kanton Appenzell Ausserrhoden gehört bereits zu den günstigsten — hier lohnt sich die Reise kaum.

Ablauf in fünf Schritten

  1. GV-Beschluss beurkunden: Die Generalversammlung beschliesst die Erhöhung — öffentliche Urkunde Nummer eins.
  2. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen: Die Bank nimmt das neue Kapital auf ein Sperrkonto und stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus.
  3. Liberierung: Die Zeichner zahlen ein (oder legen Sacheinlagen ein).
  4. Feststellungsbeschluss beurkunden: Der Verwaltungsrat stellt die Durchführung fest und passt die Statuten an — öffentliche Urkunde Nummer zwei, oft direkt im Anschluss vorbereitet.
  5. Handelsregisteranmeldung: Der Notar reicht Beschluss, Statuten und Belege beim Handelsregisteramt ein.

Das Kapitalband: einmal beurkunden, fünf Jahre flexibel

Seit 2023 kann die AG in den Statuten ein Kapitalband einführen (Art. 653s ff. OR): Die Generalversammlung ermächtigt den Verwaltungsrat, das Kapital während bis zu fünf Jahren innerhalb einer Bandbreite (±50 %) zu erhöhen oder herabzusetzen. Wer mehrere Runden plant, beurkundet so die Ermächtigung einmal statt jede Erhöhung einzeln — die einzelnen Anpassungen durch den Verwaltungsrat bleiben deutlich schlanker.

Häufige Fragen

Was kostet die Beurkundung einer Kapitalerhöhung im Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Als Richtwert rund CHF 400 für den Standardfall einer Barliberierung — bei der AG inklusive beider Urkunden (GV-Beschluss und Feststellung). Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.

Muss ich den Notar im Kanton Appenzell Ausserrhoden wählen?

Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Kapitalerhöhung ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 400.

Warum braucht die Kapitalerhöhung zwei Beurkundungen?

Das Gesetz trennt Beschluss und Vollzug: Zuerst beschliesst die Generalversammlung die Erhöhung (Art. 650 OR), dann — nach der Einzahlung — stellt der Verwaltungsrat öffentlich beurkundet fest, dass sie durchgeführt ist, und passt die Statuten an (Art. 652g OR). Beide Urkunden kann dieselbe Urkundsperson erstellen; viele Notariate bieten dafür Paketpreise.

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Ein Sperrkonto bei einer Bank, auf das die Zeichner das neue Kapital einzahlen. Die Bank bestätigt den Eingang (Kapitaleinzahlungsbestätigung) — dieser Beleg gehört zwingend zur Feststellung und zur Handelsregisteranmeldung. Nach dem Eintrag gibt die Bank das Geld auf das Geschäftskonto frei.

Quellen & Stand Richtwerte, Stand Juli 2026. Grundlagen: Preisüberwacher — kantonale Notariatstarife, ESTV — Steuerdossier Handänderungssteuer, hausinfo.ch sowie kantonale Tarifdekrete. Massgebend ist immer der amtliche Tarif; verbindliche Auskunft gibt die Urkundsperson.
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