Kapitalerhöhung beurkunden im Kanton Glarus: Kosten & Ablauf
Die Beurkundung einer Kapitalerhöhung kostet im Kanton Glarus als Richtwert rund CHF 650. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — im günstigsten Kanton zahlst du nur CHF 400 und sparst CHF 250.
Was beurkundet werden muss
Die ordentliche Kapitalerhöhung einer AG braucht zwei öffentliche Urkunden: den Erhöhungsbeschluss der Generalversammlung (Art. 650 OR) und — nach der Liberierung — den Feststellungsbeschluss des Verwaltungsrats samt Statutenänderung (Art. 652g OR). Bei der GmbH gilt Entsprechendes (Art. 781 OR). Der Richtwert deckt den Standardfall einer Barliberierung ab; Sacheinlagen und Verrechnungsliberierung erhöhen den Aufwand.
Preisvergleich: die günstigsten Kantone
| Kanton | Richtwert Beurkundung |
|---|---|
| 1. Appenzell Ausserrhoden | CHF 400 |
| 2. Schwyz | CHF 500 |
| 3. Obwalden | CHF 550 |
| 4. Uri | CHF 600 |
| 5. Appenzell Innerrhoden | CHF 650 |
| … 6. Glarus (dein Kanton) | CHF 650 |
Im Kanton Glarus beurkunden staatliche Notariate (Amtsnotariat). Die Gebühren sind gesetzlich fixiert — Offerten einholen bringt nichts, dafür gehören die Tarife der Amtsnotariate schweizweit zu den tieferen.
Ablauf in fünf Schritten
- GV-Beschluss beurkunden: Die Generalversammlung beschliesst die Erhöhung — öffentliche Urkunde Nummer eins.
- Kapitaleinzahlungskonto eröffnen: Die Bank nimmt das neue Kapital auf ein Sperrkonto und stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus.
- Liberierung: Die Zeichner zahlen ein (oder legen Sacheinlagen ein).
- Feststellungsbeschluss beurkunden: Der Verwaltungsrat stellt die Durchführung fest und passt die Statuten an — öffentliche Urkunde Nummer zwei, oft direkt im Anschluss vorbereitet.
- Handelsregisteranmeldung: Der Notar reicht Beschluss, Statuten und Belege beim Handelsregisteramt ein.
Das Kapitalband: einmal beurkunden, fünf Jahre flexibel
Seit 2023 kann die AG in den Statuten ein Kapitalband einführen (Art. 653s ff. OR): Die Generalversammlung ermächtigt den Verwaltungsrat, das Kapital während bis zu fünf Jahren innerhalb einer Bandbreite (±50 %) zu erhöhen oder herabzusetzen. Wer mehrere Runden plant, beurkundet so die Ermächtigung einmal statt jede Erhöhung einzeln — die einzelnen Anpassungen durch den Verwaltungsrat bleiben deutlich schlanker.
Häufige Fragen
Was kostet die Beurkundung einer Kapitalerhöhung im Kanton Glarus?
Als Richtwert rund CHF 650 für den Standardfall einer Barliberierung — bei der AG inklusive beider Urkunden (GV-Beschluss und Feststellung). Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.
Muss ich den Notar im Kanton Glarus wählen?
Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Kapitalerhöhung ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 400 — das sind CHF 250 weniger als im Kanton Glarus.
Warum braucht die Kapitalerhöhung zwei Beurkundungen?
Das Gesetz trennt Beschluss und Vollzug: Zuerst beschliesst die Generalversammlung die Erhöhung (Art. 650 OR), dann — nach der Einzahlung — stellt der Verwaltungsrat öffentlich beurkundet fest, dass sie durchgeführt ist, und passt die Statuten an (Art. 652g OR). Beide Urkunden kann dieselbe Urkundsperson erstellen; viele Notariate bieten dafür Paketpreise.
Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?
Ein Sperrkonto bei einer Bank, auf das die Zeichner das neue Kapital einzahlen. Die Bank bestätigt den Eingang (Kapitaleinzahlungsbestätigung) — dieser Beleg gehört zwingend zur Feststellung und zur Handelsregisteranmeldung. Nach dem Eintrag gibt die Bank das Geld auf das Geschäftskonto frei.
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