Notartermin mit Dolmetscher: So geht es

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Eine Partei muss verstehen, was sie beurkundet. Reichen die Sprachkenntnisse für die Urkundssprache nicht aus, ist das Notariat früh zu informieren. Kantonales Verfahrensrecht bestimmt, ob die Urkundsperson selbst übersetzen darf, ein Dolmetscher mitwirken muss und wie dies in der Urkunde dokumentiert wird. Eine private Übersetzung des Entwurfs allein ersetzt das Beurkundungsverfahren nicht.

Warum frühe Meldung wichtig ist

Das Notariat muss Sprache, Verständnis und tatsächlichen Willen prüfen können. In Bern sieht die Notariatsverordnung vor, dass bei ungenügender Kenntnis der Urkundssprache eine genaue Übersetzung durch die Urkundsperson oder eine beigezogene übersetzende Person erfolgt; diese bestätigt Verständnis und Zustimmung. Andere Kantone haben eigene Regeln. Ohne Vorbereitung kann der Termin verschoben werden.

Vier verschiedene Sprachleistungen

LeistungZweck
Arbeitsübersetzung des EntwurfsVorbereitung und eigene Prüfung vor dem Termin
Dolmetschen im Terminmündliche vollständige Verständigung im Beurkundungsverfahren
beglaubigte Übersetzungformalisierter Übersetzungsnachweis für Empfänger
mehrsprachige Urkundenur wenn kantonales Verfahren und Notariat dies erlauben

Wer als Dolmetscher geeignet ist

Die Person muss beide Sprachen sicher beherrschen, unparteiisch sein und die rechtlichen Begriffe korrekt übertragen. Je nach kantonalem Recht gelten Ausschlussgründe, Mitwirkungspflichten und Geheimhaltung. Ein Ehepartner, Mitkäufer, Begünstigter oder Mitarbeitender einer Partei kann wegen eigener Interessen ungeeignet sein. Das Notariat sollte die Person vorab akzeptieren.

Kein Flüstern nebenbeiEine Begleitperson, die einzelne Sätze spontan erklärt, genügt bei einer formbedürftigen Urkunde nicht automatisch. Sprache, Übersetzer und Ablauf müssen Teil des offiziellen Verfahrens sein.

Checkliste für die Vorbereitung

  1. Notariat schriftlich über Sprache und Niveau jeder Partei informieren.
  2. Urkundssprache und kantonale Anforderungen bestätigen lassen.
  3. Dolmetscher mit Kontaktdaten und möglicher Beziehung zu Parteien melden.
  4. Entwurf frühzeitig in verständlicher Sprache prüfen.
  5. Fachbegriffe, Zahlen, Namen und Vollmachten vorab abgleichen.
  6. Honorar, Reisezeit und allfällige schriftliche Übersetzung offerieren lassen.
  7. Genügend Terminzeit reservieren; nicht unter Zeitdruck beurkunden.

Kosten und Verantwortung

Dolmetschkosten kommen häufig zusätzlich zur Notariatsgebühr hinzu. Bei komplexen Urkunden kann auch eine schriftliche Fachübersetzung sinnvoll sein. Kläre, wer die Person beauftragt und bezahlt und ob die Übersetzung nur als Arbeitshilfe oder als förmliches Dokument dient. Die Beteiligten sollten Unklarheiten sofort ansprechen; ein unterschriebener Text wird nicht dadurch unverbindlich, dass später auf ein vermeidbares Sprachmissverständnis verwiesen wird.

Sprachbedarf vor dem Termin klären

Suche nach Sprache und Ort und melde den Übersetzungsbedarf bereits bei der Anfrage.

Notariat nach Sprache finden →

Häufige Fragen

Muss ein Notartermin auf Deutsch stattfinden?

Nein. Die mögliche Urkundssprache richtet sich nach Kanton und Notariat. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten das Verfahren und die Erklärung ausreichend verstehen.

Kann mein Partner übersetzen?

Nicht automatisch. Eigene Interessen oder kantonale Ausschlussregeln können dagegen sprechen. Das Notariat muss die Person vorher akzeptieren.

Brauche ich zusätzlich eine schriftliche Übersetzung?

Nicht immer. Sie ist zur Vorbereitung oft sinnvoll; für das formelle Verfahren bestimmt das kantonale Recht, welche Übersetzung oder Mitwirkung nötig ist.

Wer bezahlt den Dolmetscher?

Das sollte im Auftrag oder Vertrag geklärt werden. Die Kosten fallen regelmässig zusätzlich an und können nach Zeit, Vorbereitung und Anreise berechnet werden.

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Quellen & StandBern: Urkundssprache und Übersetzung · Bern: Verschwiegenheit und Mitwirkende · BJ: kantonales Beurkundungsverfahren. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.