Pflichtteile in der Schweiz: Tabelle und Rechenbeispiele
Seit 1. Januar 2023 sind nur noch Nachkommen, Ehegatten und eingetragene Partner pflichtteilsgeschützt. Ihr Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Eltern, Geschwister und Konkubinatspartner haben keinen Pflichtteil. Wie gross die freie Quote ist, hängt deshalb zuerst von der gesetzlichen Erbfolge ab — und erst danach vom Testament oder Erbvertrag.
Die Pflichtteilsregel in einem Satz
Art. 470 ZGB nennt die geschützten Personen; Art. 471 ZGB bestimmt die Höhe: Die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Der Pflichtteil ist kein zusätzlicher Erbteil, sondern die Untergrenze, die eine Verfügung von Todes wegen grundsätzlich respektieren muss. Ohne Testament oder Erbvertrag gilt weiterhin die volle gesetzliche Erbquote.
| Hinterbliebene | Gesetzliche Quote | Pflichtteil | Frei verfügbar |
|---|---|---|---|
| Ehegatte + Nachkommen | Ehegatte 1/2, Nachkommen 1/2 | je 1/4 des Nachlasses | 1/2 |
| Nur Nachkommen | Nachkommen 1/1 | Nachkommen 1/2 | 1/2 |
| Ehegatte, keine Nachkommen | Ehegatte 3/4 neben Elternstamm oder 1/1 ohne diesen | 3/8 beziehungsweise 1/2 | 5/8 beziehungsweise 1/2 |
| Nur Eltern oder Geschwister | nach gesetzlicher Erbfolge | kein Pflichtteil | 1/1 |
| Konkubinatspartner | kein gesetzlicher Erbteil | kein Pflichtteil | nur durch Verfügung begünstigt |
Beispiel 1: Verheiratet mit zwei Kindern
Der Nachlass beträgt CHF 800'000. Gesetzlich erhielte der Ehegatte CHF 400'000 und die beiden Kinder zusammen CHF 400'000. Die Pflichtteile betragen je die Hälfte davon: CHF 200'000 für den Ehegatten und CHF 200'000 für die Kinder zusammen. Damit sind CHF 400'000 frei verfügbar. Diese Quote kann etwa zusätzlich dem Ehegatten, einem Kind, einer gemeinnützigen Organisation oder einer anderen Person zugewendet werden.
Beispiel 2: Unverheiratet mit einem Kind
Ohne Verfügung erbt das Kind den ganzen Nachlass. Sein Pflichtteil beträgt die Hälfte. Bei CHF 600'000 sind somit CHF 300'000 geschützt und CHF 300'000 frei verfügbar. Der Konkubinatspartner erbt nicht automatisch, kann aber innerhalb der freien Quote begünstigt werden.
Beispiel 3: Verheiratet ohne Kinder
Leben noch Eltern oder deren Nachkommen, beträgt der gesetzliche Erbteil des Ehegatten drei Viertel. Sein Pflichtteil beträgt davon die Hälfte, also drei Achtel des gesamten Nachlasses. Weil der Elternstamm seit 2023 keinen Pflichtteil mehr hat, können fünf Achtel frei zugewendet werden. Gibt es auch keinen Elternstamm, erbt der Ehegatte gesetzlich alles; sein Pflichtteil beträgt dann die Hälfte.
Was passiert bei einer Pflichtteilsverletzung?
Eine zu grosszügige Zuwendung ist nicht automatisch nichtig. Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anspruch grundsätzlich mit der Herabsetzungsklage geltend machen. Für die Planung ist deshalb entscheidend, nicht nur Quoten zu notieren, sondern auch frühere Schenkungen, Lebensversicherungen, Säule-3a-Leistungen und güterrechtliche Ansprüche einzubeziehen.
Enterben ist etwas anderes
Ein Pflichtteil kann nicht allein wegen Kontaktabbruch, Streit oder persönlicher Enttäuschung entzogen werden. Eine Enterbung setzt einen gesetzlichen Grund nach Art. 477 ZGB voraus, insbesondere eine schwere Straftat gegen den Erblasser oder eine ihm nahe verbundene Person oder eine schwere Verletzung familienrechtlicher Pflichten. Der Grund muss in der Verfügung angegeben werden und im Streitfall bewiesen werden können.
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Zum Erbfolge-Rechner →Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtteil eines Kindes?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs des Kindes. Wie gross dieser gesetzliche Anspruch ist, hängt davon ab, welche weiteren Erben vorhanden sind.
Haben Eltern noch einen Pflichtteil?
Nein. Seit dem 1. Januar 2023 haben Eltern keinen Pflichtteil mehr. Sie können aber weiterhin gesetzliche Erben sein, wenn keine Nachkommen vorhanden sind und keine Verfügung etwas anderes bestimmt.
Kann ich ein Kind vollständig enterben?
Nur bei einem gesetzlichen Enterbungsgrund nach Art. 477 ZGB. Blosser Streit, Kontaktabbruch oder eine als ungerecht empfundene Lebensführung reichen dafür nicht.
Gilt die neue Pflichtteilsregel auch für alte Testamente?
Für Todesfälle seit dem 1. Januar 2023 gilt grundsätzlich das neue Recht. Ob eine alte Formulierung weiterhin den gewünschten Effekt erzielt, ist eine Frage der Auslegung und sollte geprüft werden.