Testament vor 2023 geschrieben? Diese Klauseln solltest du prüfen
Ein Testament vor 2023 ist nicht automatisch ungültig. Für Todesfälle seit dem 1. Januar 2023 gilt aber grundsätzlich das revidierte Erbrecht. Problematisch sind vor allem Formulierungen, die alte Pflichtteile festschreiben, unklare Quoten verwenden oder einen Erbvertrag ohne Schenkungsvorbehalt enthalten. Der beste Prüfpunkt ist nicht das Alter des Dokuments, sondern die Frage: Erzeugt es heute noch genau das gewünschte Ergebnis?
Vier Änderungen mit praktischer Wirkung
- Kinder: Ihr Pflichtteil beträgt nur noch die Hälfte statt früher drei Viertel ihres gesetzlichen Anspruchs.
- Eltern: Ihr Pflichtteil ist weggefallen.
- Hängige Scheidung: Unter den Voraussetzungen von Art. 472 ZGB kann der überlebende Ehegatte den Pflichtteil bereits während des Scheidungsverfahrens verlieren.
- Erbvertrag und Schenkungen: Seit 2023 können lebzeitige Zuwendungen angefochten werden, wenn sie erbvertragliche Begünstigungen schmälern und nicht vorbehalten wurden.
Dynamische oder feste Formulierung?
«Meine Kinder erhalten ihren gesetzlichen Pflichtteil» passt sich grundsätzlich dem geltenden Recht an. «Meine Kinder erhalten drei Viertel ihres gesetzlichen Erbteils» schreibt dagegen die alte Quote ausdrücklich fest. Das kann weiterhin gültig sein, aber mehr binden als heute nötig. Umgekehrt kann eine alte Klausel bewusst genau diese stärkere Begünstigung gewollt haben. Eine automatische Ersetzung wäre deshalb falsch.
Unklare Begriffe sind das grösste Risiko
Formulierungen wie «den Rest erhält mein Ehepartner», «meine gesetzlichen Erben werden auf den Pflichtteil gesetzt» oder «gemäss neuem Erbrecht» müssen im Zusammenhang mit dem gesamten Dokument gelesen werden. Zusätzlich beeinflussen Ehevertrag, frühere Schenkungen, Begünstigungen in Versicherungen und Säule 3a sowie ausländisches Vermögen das Ergebnis.
Erbvertrag: Schenkungsfreiheit ausdrücklich regeln
Art. 494 Abs. 3 ZGB schützt erbvertragliche Begünstigungen stärker als früher: Verfügungen von Todes wegen und Zuwendungen unter Lebenden können angefochten werden, soweit sie mit den Verpflichtungen aus dem Erbvertrag unvereinbar sind, die Begünstigung schmälern und im Vertrag nicht vorbehalten wurden. Ein fehlender Schenkungsvorbehalt kann deshalb die spätere Vermögensplanung erheblich einschränken.
So läuft ein sauberer Review
- Alle Testamente, Nachträge, Ehe- und Erbverträge zusammentragen.
- Aktuelle Familie und Vermögen inklusive Auslandsbezug erfassen.
- Gesetzliche Erbteile und Pflichtteile neu berechnen.
- Jede feste Quote und jeden alten Rechtsbegriff markieren.
- Schenkungen, Vorsorgebegünstigungen und Versicherungen ergänzen.
- Widersprüche zwischen mehreren Dokumenten beseitigen.
- Alte Fassungen kontrolliert widerrufen oder Änderungen formgültig errichten.
Nicht einfach handschriftlich im Erbvertrag korrigieren
Ein eigenhändiges Testament kann durch eine neue formgültige Verfügung geändert oder widerrufen werden. Ein Erbvertrag ist anders: Materielle Änderungen erfordern wieder die erbvertragliche Form. Eine einvernehmliche vollständige Aufhebung ist nach Art. 513 ZGB schriftlich möglich; Teiländerungen, Ersatzregelungen und einseitige Schritte gehören wegen ihrer Tragweite zur Urkundsperson.
Dokumente einmal sauber prüfen lassen
Eine Urkundsperson kann Testament, Ehevertrag und Erbvertrag gemeinsam auf Widersprüche, Form und aktuelle Pflichtteile prüfen.
Passende Urkundsperson finden →Häufige Fragen
Ist mein altes Testament seit 2023 ungültig?
Nein. Ein vor 2023 formgültig errichtetes Testament bleibt grundsätzlich gültig. Es kann aufgrund des neuen Rechts aber einen anderen Spielraum oder eine andere Auslegung haben als bei seiner Errichtung.
Muss ich die alten Pflichtteilsquoten ändern?
Nicht immer. Dynamische Verweise auf den gesetzlichen Pflichtteil passen sich meist an. Fest ausgeschriebene alte Quoten bleiben dagegen Teil des erklärten Willens und sollten bewusst überprüft werden.
Warum ist ein Schenkungsvorbehalt im Erbvertrag wichtig?
Weil Schenkungen, die eine erbvertragliche Begünstigung schmälern, seit 2023 anfechtbar sein können, wenn der Vertrag sie nicht ausdrücklich vorbehält.
Kann ich ein altes Testament einfach vernichten?
Ein eigenhändiges Testament kann grundsätzlich durch Vernichtung widerrufen werden. Bei mehreren Originalen, Kopien oder hinterlegten Fassungen ist ein ausdrücklicher neuer Widerruf meist beweissicherer.