Schuldbrief errichten: Notariats- und Grundbuchkosten nach Kanton
Ein Schuldbrief ist ein Grundpfandrecht, das eine Forderung sichert. Seine eingetragene Pfandsumme ist weder der aktuelle Hypothekarsaldo noch eine Gebühr. Für die Errichtung braucht es den öffentlich beurkundeten Pfandvertrag und den Grundbucheintrag. Kosten entstehen deshalb mindestens auf den Ebenen Notariat und Grundbuch; bei Papier-Schuldbrief, Bankabwicklung, Rangänderung oder mehreren Grundstücken kommen weitere Positionen hinzu.
Zuerst Pfandsumme, Darlehen und Sicherheit trennen
Die Bank gewährt ein Darlehen aufgrund eines Kreditvertrags. Der Schuldbrief sichert die bezeichnete Forderung grundpfandrechtlich und kann neben der Pfandsumme auch Nebenrechte erfassen. Ein Schuldbrief über CHF 700’000 bedeutet deshalb weder, dass CHF 700’000 ausbezahlt wurden, noch dass genau dieser Betrag offen ist. Für die Gebühr kann trotzdem die eingetragene Pfandsumme massgebend sein.
Vor dem Auftrag müssen Grundstück, Pfandsumme, Rang, Gläubiger- beziehungsweise Registerlösung und die Bankbedingungen feststehen. Wird eine bestehende Sicherheit wiederverwendet, abgetreten oder bloss ranglich angepasst, ist eine Neuerrichtung möglicherweise nicht nötig. Ein aktueller Grundbuchauszug und die schriftliche Instruktion der Bank verhindern doppelte Sicherheiten und unnötige Gebühren.
Kosteninformation für alle 26 Kantone
| Kanton | System | Kosteninformation | Evidenz |
|---|---|---|---|
| Aargau | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | 2/3 des Grundstückstarifs, höchstens CHF 7’500 Quelle/Detail Amtlicher Aargauer Notariatstarif auf der Pfandsumme: zwei Drittel der gestaffelten Gebühr nach § 2; rechnerisches Minimum CHF 200. Grundbuch, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Appenzell Innerrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Notariatsgebühr bei CHF 680'000: CHF 680 Quelle/Detail Amtliche Notariatsgebühr Appenzell Innerrhoden; Grundbuch, MWST und Auslagen separat. Berechnung: 1 ‰, mindestens CHF 50, höchstens CHF 2'000. | Amtliche Tarifangabe |
| Appenzell Ausserrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Notariatsgebühr bei CHF 680'000: CHF 680 Quelle/Detail Amtliche Notariatsgebühr Appenzell Ausserrhoden; Grundbuch, MWST und Auslagen separat. Berechnung: 1 ‰, mindestens CHF 100, höchstens CHF 2'000. | Amtliche Tarifangabe |
| Bern | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Nach Zeitaufwand, mindestens CHF 200 Quelle/Detail Aktuelle GebVN. Der frühere prozentuale Anhang 3 wurde per 1. Juni 2021 aufgehoben; eine Promilleberechnung wäre für Bern heute falsch. Grundbuch, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Landschaft | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 350–1’500 Quelle/Detail Amtlicher Notariatsrahmen Basel-Landschaft für die Grundpfanderrichtung. Grundbuch, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Stadt | Freies Notariat, tarifgebunden | Gestaffelt ab 2,5 ‰, mindestens CHF 500, höchstens CHF 50’000 Quelle/Detail Amtliche Notariatsgebühr Basel-Stadt auf der Pfandsumme; der Tarif degressiert über mehrere Wertstufen. Grundbuch, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Freiburg | Freies Notariat, tarifgebunden | Progressiv, CHF 100–10’000 Quelle/Detail Amtliche Freiburger Notariatsgebühr auf der Pfandsumme; Grundbuch, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Genf | Freies Notariat, tarifgebunden | Notariat progressiv ab 5 ‰ (mind. CHF 100) + Grundbuch 0,85 ‰ Notariatstarif · Grundbuchtarif Amtliche Genfer Komponenten auf der Pfandsumme; Grundbuch höchstens CHF 20’000 je Pfand. Hypothekartitel CHF 100–200 zusätzlich; Steuern, Auslagen und Zusatzhonorar separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Glarus | Amtsnotariat, tarifgebunden | Notariatsgebühr bei CHF 680'000: CHF 500 Quelle/Detail Aktuelle amtliche Glarner Beurkundungsgebühr. Die aktuelle Grundbuch-Eintragungsgebühr ist in der AC-Matrix noch nicht verifiziert; MWST und Auslagen separat. Berechnung: 1,5 ‰, mindestens CHF 50, höchstens CHF 500. | Amtliche Teilangabe |
| Graubünden | Gemischtes System, Rahmen-/Höchsttarif | Aktuellen Tarif oder amtliche Berechnung einholen Quelle/Detail Für Graubünden ist noch keine aktuelle, geschäftsspezifische Primärquelle in der AC-Matrix verifiziert. Historische Promillewerte werden bewusst nicht als heutiger Tarif fortgeschrieben. | Offerte nötig |
| Jura | Freies Notariat, tarifgebunden | Notariat progressiv ab 5 ‰ + Grundbuch 1 ‰ Notariatstarif · Grundbuchtarif Aktuell geltende jurassische Tarifpositionen. Grundbuch mindestens CHF 42/höchstens CHF 10’500 beim publizierten Punktwert; Titel und allfällige weitere Abgaben vor Auftrag separat bestätigen lassen. | Amtliche Teilangabe |
| Luzern | Freies Notariat, tarifgebunden | Gestaffelt: 2 ‰ bis CHF 500’000, danach degressiv; CHF 300–7’125 Quelle/Detail Amtliche Luzerner Notariatsgebühr auf der Pfandsumme. Grundbuch, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Neuenburg | Freies Notariat, tarifgebunden | Notariat nach Wertstufe CHF 500–4’700; Grundbuch ab 2 ‰ Notariatstarif · Grundbuchtarif Amtliche Neuenburger Komponenten; Grundbuch mindestens CHF 50 und höchstens CHF 40’000. MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Nidwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Gestaffelt ab 1,5 ‰, mindestens CHF 200 Quelle/Detail Amtliche Nidwaldner Notariatsgebühr auf der Pfandsumme; ab höheren Stufen degressiv. Grundbuch, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Obwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Gestaffelt ab 1,5 ‰, mindestens CHF 400 Quelle/Detail Amtliche Obwaldner Notariatsgebühr auf der Pfandsumme; Grundbuch, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| St. Gallen | Amtsnotariat, tarifgebunden | Eintrag 1 ‰ (CHF 100–2’000); mit Beurkundung durch Grundbuchverwalter total 2 ‰ (CHF 200–4’000) Quelle/Detail Amtlicher St. Galler Grundbuchtarif. Bei anderer Urkundsperson ist deren Beurkundung separat; MWST soweit steuerbar und Auslagen zusätzlich. | Amtliche Tarifangabe |
| Schaffhausen | Amtsnotariat, tarifgebunden | Beurkundung 1 ‰ + Eintrag 2 ‰, je mindestens CHF 50 Quelle/Detail Amtliche Schaffhauser Komponenten auf der Pfandsumme; MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Solothurn | Amtsnotariat, tarifgebunden | Amtliche Orientierung ab rund CHF 350 Quelle/Detail Die Solothurner Behördenseite nennt Grundpreise und einen wertabhängigen Zuschlag. Der konkrete Schuldbrief wird durch die Amtschreiberei berechnet; weitere Registerpositionen und Auslagen separat. | Amtliche Teilangabe |
| Schwyz | Gemischtes System, tarifgebunden | CHF 45 je CHF 50’000 oder Bruchteil; max. CHF 10’350 Quelle/Detail Amtlicher Schwyzer Tarif, über CHF 8 Mio. mit halbem Ansatz. Weitere Registerpositionen und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Thurgau | Amtsnotariat, tarifgebunden | 1,5 ‰ der Pfandsumme, CHF 100–10’000 Quelle/Detail Amtliche Thurgauer Gebühr für Schuldbrief neu; weitere Beurkundungs-/Registerpositionen und Auslagen separat prüfen. | Amtliche Tarifangabe |
| Tessin | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Notariat höchstens 50 % der Grundstaffel; Grundbuch 7 ‰ Notariatstarif · Grundbuchtarif Amtliche Tessiner Höchst- und Grundbuchtarife. Auslagen, MWST und Titel separat. | Amtliche Teilangabe |
| Uri | Amtsnotariat, tarifgebunden | Grundbuch 2 ‰, CHF 70–10’000 Quelle/Detail Aktueller Urner Grundbuchtarif seit 1. Januar 2025. Eine aktuelle separate Notariatsgebühr ist nicht verifiziert; Auslagen separat. | Amtliche Teilangabe |
| Waadt | Freies Notariat, tarifgebunden | Progressiv ab 5 ‰, mindestens CHF 100 Quelle/Detail Amtlicher Waadtländer Notariatstarif auf der Pfandsumme; Grundbuch und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Wallis | Freies Notariat, tarifgebunden | Notariat progressiv ab 5 ‰; Grundbuch Papier 2,5 ‰ / Register 1 ‰ Notariatstarif · Grundbuchtarif Amtliche Walliser Komponenten mit Mindest-/Höchstbeträgen. Titel, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Teilangabe |
| Zug | Gemischtes System, tarifgebunden | CHF 200–800 Quelle/Detail Aktueller Zuger Gebührenrahmen für einen neuen Schuldbrief. Separate Grundbuchgebühren werden nicht erhoben; Auslagen und Zusatzleistungen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Zürich | Amtsnotariat, tarifgebunden | Kernkosten bei CHF 680'000: CHF 1'415 Notariats- und Grundbuchgebühren · Aktueller MWST-Satz Je mindestens CHF 100. Die MWST von aktuell 8,1 % fällt nur auf dem notariellen Anteil an. Beim Papier-Schuldbrief kommen amtliche Titelgebühren hinzu. Rechnerisch: Notariat CHF 680, MWST CHF 55, Grundbuch CHF 680. | Amtliche Tarifangabe |
Leseregel: «Amtliche Tarifangabe» bezeichnet eine aktuelle, direkt zitierte Tarifposition oder Berechnungsregel – nicht zwingend einen vollständigen Endpreis. «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte. Wo die Datengrundlage keinen seriösen Betrag trägt, zeigt Tabellio bewusst «Offerte nötig».
Der Betrag von CHF 680’000 ist nur eine einheitliche Rechengrösse für den Vergleich und kein Schweizer Standardwert. Ändere im Rechner die Pfandsumme auf deinen Fall. Die Evidenzspalte unterscheidet in jedem Kanton zwischen direkt belegter amtlicher Tarifangabe, amtlicher Teilangabe und einer nötigen Einzelfallberechnung. Auch eine amtliche Position ist nur dann ein vollständiger Endpreis, wenn Notariat, Grundbuch, Mindest- und Höchstgebühren, Titel, MWST und Auslagen ausdrücklich erfasst sind.
Notariat und Grundbuch sind zwei Leistungen
| Ebene | Was sie bezahlt | Wie sie zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Notariatsgebühr / Honorar | Entwurf, Beratung und gesetzliches Beurkundungsverfahren – je nach Kanton tarifiert oder innerhalb eines Rahmens | Tarifgrundlage, Bemessungswert, Mindestgebühr und enthaltene Arbeit offenlegen lassen |
| Registergebühr | Handelsregister- oder Grundbuchprüfung und Eintrag | amtlichen Registertarif separat ausweisen; nicht als «Notarkosten» verstecken |
| Drittgebühr / Auslage | Bank, Geometer, Übersetzung, Apostille, Auszüge, Zeugen, Versand oder externe Prüfung | Empfänger, Anzahl und Preisannahme pro Position nennen |
| Steuer / Abgabe | gesetzliche Fiskalfolge, etwa Handänderungs- oder Schenkungssteuer | zuständigen Kanton, Steuerobjekt und allfällige Befreiung vor Unterzeichnung klären |
Die Urkundsperson prüft Parteien, Eigentum, Pfandobjekt, Rang, Erklärungen und Form; das Grundbuchamt prüft Anmeldung und Rechtsgrundausweis und nimmt den Eintrag vor. In Amtsnotariatskantonen können beide Leistungen organisatorisch von derselben Stelle kommen. Das macht sie wirtschaftlich nicht identisch. Eine Offerte sollte beide Ansätze, Bemessungsgrundlage und Mindestgebühren getrennt nennen.
Register- oder Papier-Schuldbrief verändert den Vollzug
Der Register-Schuldbrief besteht ohne Wertpapier und wird im Grundbuch auf den Gläubiger eingetragen. Beim Papier-Schuldbrief wird zusätzlich ein Titel ausgestellt; Besitz, sichere Verwahrung, Versand und spätere Kraftloserklärung bei Verlust sind praktische Kostentreiber. Welche Form die Bank akzeptiert, sollte vor der Beurkundung schriftlich feststehen.
Ein alter Papier-Schuldbrief kann wirtschaftlich wertvoll sein, weil seine Weiterverwendung eine neue Errichtung vermeiden kann. Er muss dafür auffindbar, rechtlich verfügbar und für Rang sowie Pfandsumme geeignet sein. Die Umwandlung in einen Register-Schuldbrief, ein Gläubigerwechsel oder eine Teilung sind eigene Vorgänge und dürfen nicht als kostenlose Nebenhandlung vorausgesetzt werden.
Rang, mehrere Grundstücke und bestehende Rechte
Der Rang bestimmt, in welcher Reihenfolge Grundpfandgläubiger aus einem Verwertungserlös bedient werden. Eine Bank verlangt häufig einen bestimmten Rang oder eine freie Pfandstelle. Bestehende Schuldbriefe, Dienstbarkeiten und gesetzliche Pfandrechte können zusätzliche Abklärungen, Löschungen oder Rangänderungen erfordern. Jede weitere Anmeldung kann Gebühren und Zeit auslösen.
Sichert derselbe Schuldbrief mehrere Grundstücke, müssen Pfandhaft, Eigentumsverhältnisse und allfällige Belastungsgrenzen zusammenpassen. Stockwerkeigentumsanteile, Baurechte oder landwirtschaftliche Grundstücke verlangen zusätzliche Prüfungen. Der Immobilienwert allein reicht daher nicht, um die Errichtungskosten zu bestimmen; entscheidend sind Pfandsumme und Struktur der beantragten Grundbuchgeschäfte.
Bankkosten und Kaufnebenkosten nicht vermischen
Die Bank kann Bewertung, Kreditprüfung, Dokumentation, Kontoführung oder Ablösung separat verrechnen. Diese Beträge sind keine Notariats- oder Grundbuchgebühren. Ebenso gehört eine allfällige Vorfälligkeitsentschädigung zum Kreditvertrag, nicht zur Schuldbrieferrichtung. Im Zahlungsplan sollte jede Position ihrem Leistungserbringer zugeordnet sein.
Wird der Schuldbrief zusammen mit einem Immobilienkauf errichtet, laufen zwei Rechtsgeschäfte parallel: Eigentumsübertragung und Grundpfand. Handänderungsabgabe, Grundstückgewinnsteuer-Sicherung und Kaufbeurkundung dürfen nicht in den Schuldbriefansatz eingerechnet werden. Umgekehrt enthält die Kaufnebenkostenquote nicht automatisch die neue Finanzierungssicherheit.
Dossier und Offerte vor dem Beurkundungstermin
- Aktuellen Grundbuchauszug und Übersicht aller Papier-Titel beschaffen.
- Pfandsumme, Kreditbetrag und gewünschte Reserve separat notieren.
- Bankinstruktion zu Form, Rang, Gläubiger und Auszahlungsvoraussetzungen einholen.
- Notariats- und Grundbuchgebühr samt Mindestansätzen getrennt offerieren lassen.
- Papier-Titel, Ausfertigungen, Versand, Löschung, Abtretung und Rangänderung einzeln abfragen.
- Vollzugstermin mit Kauf, Refinanzierung oder Baukredit koordinieren.
Eine seriöse Offerte nennt auch, was passiert, wenn die Bank die Pfandsumme kurz vor dem Termin ändert. Gerade Mindestgebühren und zusätzliche Grundbuchanmeldungen können verhindern, dass eine einfache Dreisatzrechnung den Endbetrag korrekt abbildet.
Vier Kostenebenen, die nie vermischt werden dürfen
Eine belastbare Kostenangabe beginnt mit dem richtigen Geschäft und dem zuständigen Kanton. Die öffentliche Beurkundung ist kantonal organisiert; je nach Amts-, freiem oder gemischtem Notariat gelten feste Ansätze, Rahmen- oder Höchsttarife beziehungsweise auftragsrechtliche Honorare. Ein Betrag aus einem anderen Kanton oder einem anderen Urkundentyp ist deshalb kein Tarifbeleg. Bei Grundstücksgeschäften bindet zudem der Belegenheitsort, während bei ortsungebundenen Geschäften die zulässige Urkundsperson gesondert zu prüfen ist.
Danach werden vier Ebenen separat budgetiert: erstens Beratung, Entwurf und Beurkundung; zweitens Register- oder Hinterlegungsgebühren; drittens Auslagen und Leistungen von Bank, Geometer, Übersetzung oder Zeugen; viertens Steuern und Abgaben. Mehrwertsteuer kann nur einzelne Positionen treffen. Ein Vergleich ist erst aussagekräftig, wenn dieselben Leistungen, Werte, Personen, Ausfertigungen und Vollzugsschritte enthalten sind.
Tabellio kennzeichnet deshalb die Evidenz jeder Zahl. «Amtliche Tarifangabe» verweist auf eine aktuelle Tarifposition oder Berechnungsregel, nicht zwingend auf einen vollständigen Endpreis; «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte; «amtliche Teilangabe» deckt ausdrücklich nicht das ganze Projekt. Wo Kanton, Aufwand oder Sachverhalt keine seriöse Zahl erlauben, ist «Offerte nötig» die präzisere Antwort. Der historische Preisüberwacher-Vergleich erklärt Tarifstrukturen, ersetzt aber keine aktuelle kantonale Tarifprüfung.
Vor Auftrag gehört eine schriftliche Leistungsabgrenzung ins Dossier: Ausgangswert, Standard- oder Sonderfall, Zahl der Parteien und Urkunden, Entwurfsschleifen, Registeranmeldung, Ausfertigungen, MWST, Auslagen, Drittstellen und Kosten bei Abbruch. So wird aus einer vermeintlich günstigen Zahl ein überprüfbares Gesamtbudget – und aus der späteren Rechnung eine Positionenliste, die mit Tarif oder Offerte verglichen werden kann.
Pfandsumme und Bankinstruktion vor der Offerte fixieren
Vergleiche Notariat und Grundbuch mit derselben Pfandsumme, demselben Rang und identischen Zusatzgeschäften.
Schuldbrief-Offerte anfragen →Häufige Fragen
Ist die Schuldbriefsumme gleich hoch wie die Hypothek?
Nein. Der Schuldbrief ist die Grundpfandsicherheit; Darlehen, ausbezahlter Betrag und aktueller Saldo ergeben sich aus dem Bankvertrag.
Werden die Gebühren immer in Promille berechnet?
Nein. Kantone kennen unterschiedliche Tarife, Staffeln und Mindestgebühren. Der aktuelle Tarif für Notariat und Grundbuch muss für den konkreten Fall bestätigt werden.
Ist ein Register-Schuldbrief immer günstiger?
Nicht zwingend bei jeder Tarifordnung. Er vermeidet jedoch den physischen Titel und damit bestimmte Ausstellungs-, Verwahrungs- und Verlustrisiken.
Kann ein bestehender Schuldbrief weiterverwendet werden?
Oft ja, wenn Pfandsumme, Rang, Grundstück, Berechtigung und Bankanforderungen passen. Abtretung, Umwandlung oder Änderung können eigene Gebühren auslösen.