Statutenänderung im Kanton Zürich: Notarkosten & freie Notarwahl
Die Beurkundung einer Statutenänderung deiner GmbH oder AG kostet im Kanton Zürich als Richtwert rund CHF 550. Das Entscheidende: Anders als beim Hauskauf ist der Notar hier schweizweit frei wählbar — im günstigsten Kanton zahlst du nur CHF 250 und sparst CHF 300.
Was beurkundet werden muss
Jede Änderung der Statuten einer GmbH oder AG muss öffentlich beurkundet werden (Art. 780 bzw. Art. 647 OR) — ob neuer Firmenname, Sitzverlegung in eine andere Gemeinde, Zweckänderung oder die Einführung eines Kapitalbands. Erst mit der beurkundeten Änderung trägt das Handelsregisteramt den Beschluss ein. Der Richtwert gilt für den Standardfall einer einfachen Änderung.
Preisvergleich: die günstigsten Kantone
| Kanton | Richtwert Beurkundung |
|---|---|
| 1. Appenzell Ausserrhoden | CHF 250 |
| 2. Obwalden | CHF 300 |
| 3. Schwyz | CHF 300 |
| 4. Glarus | CHF 350 |
| 5. Uri | CHF 350 |
| … 14. Zürich (dein Kanton) | CHF 550 |
Im Kanton Zürich beurkunden staatliche Notariate (Amtsnotariat). Die Gebühren sind gesetzlich fixiert — Offerten einholen bringt nichts, dafür gehören die Tarife der Amtsnotariate schweizweit zu den tieferen.
Was zählt als Statutenänderung — und was nicht?
- Beurkundungspflichtig: Firmenname, statutarischer Sitz (Gemeindewechsel), Zweck, Aktien-/Stammkapitalstruktur, Vinkulierung, Kapitalband, Opting-out bei der Revision.
- Keine Statutenänderung nötig: neue Domiziladresse innerhalb derselben Gemeinde, Wechsel im Verwaltungsrat oder der Geschäftsführung, neue Zeichnungsberechtigungen — hier genügt die Handelsregisteranmeldung.
- Spar-Tipp: Mehrere Änderungen bündeln. Firmenname, Zweck und Sitz lassen sich in einer Urkunde und einem Termin beschliessen — eine Beurkundung statt drei.
Häufige Fragen
Was kostet die Beurkundung einer Statutenänderung im Kanton Zürich?
Als Richtwert rund CHF 550, zuzüglich Handelsregistergebühr (~CHF 200–300). Je nach Umfang, Beratungsaufwand und Vermögenswert kann es mehr sein.
Muss ich den Notar im Kanton Zürich wählen?
Nein — das ist der wichtigste Spartipp: Statutenänderung ist ortsungebunden. Du darfst schweizweit jede Urkundsperson wählen. Im günstigsten Kanton (Appenzell Ausserrhoden) kostet die Beurkundung nur rund CHF 250 — das sind CHF 300 weniger als im Kanton Zürich.
Braucht die Sitzverlegung eine Statutenänderung?
Ja, wenn der statutarische Sitz in eine andere Gemeinde wechselt — der Beschluss muss öffentlich beurkundet werden. Zieht die Firma nur innerhalb derselben Gemeinde um (neue Domiziladresse), genügt die Anmeldung beim Handelsregisteramt ohne Notar.
Können mehrere Statutenänderungen zusammen beurkundet werden?
Ja. Alle anstehenden Änderungen können in einer Generalversammlung beschlossen und in einer einzigen Urkunde beurkundet werden — das kostet in der Regel kaum mehr als eine einzelne Änderung.
Passendes Notariat direkt finden
Die Notarsuche zeigt dir Notariate für deine Statutenänderung — schweizweit, sortiert nach Preis, Distanz und Sprache.
Zur Notarsuche →