ThemenweltNotarkosten nach Geschäft & Kanton

Stockwerkeigentum begründen: Kosten, Notariat und Grundbuch nach Kanton

Aktualisiert: 14. Juli 2026Lesezeit: 9 Min.Redaktion tabellio.ch

Stockwerkeigentum entsteht durch öffentlichen Begründungsakt und Grundbucheintrag. Eine einzelne Immobilieneigentümerin kann die Aufteilung erklären; mehrere Miteigentümer schliessen einen Begründungsvertrag. Die Gesamtkosten lassen sich nicht seriös allein aus dem Gebäudewert ableiten. Anzahl Einheiten und Grundbuchblätter, Wertquoten, Aufteilungsplan, Reglement, Geometer, bestehende Pfandrechte und Bauzustand prägen das Projekt.

Welche Arbeit bis zum ersten Stockwerkblatt anfällt

Vor der Urkunde müssen die räumlich abgeschlossenen Einheiten, Nebenräume, gemeinschaftlichen Teile und Sondernutzungen bestimmt werden. Jede Einheit erhält eine Wertquote am Gesamtgrundstück. Plan, Begründungsakt und Reglement dürfen einander nicht widersprechen. Das Grundbuch eröffnet für die Stockwerkeinheiten eigene Blätter und führt die Stammparzelle entsprechend nach.

Bei einem Neubau kann die Begründung vor Fertigstellung erfolgen, wenn die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dann müssen Planstand, spätere Abweichungen und Berichtigungsmechanik besonders sorgfältig dokumentiert werden. Umbau, Aufstockung oder etappierte Projekte benötigen oft zusätzliche Bewilligungs- und Geometerkoordination.

Kantonale Kostenaussage: Projekt statt Fantasiepauschale

Stockwerkeigentumsbegründung: Kosteninformation in allen 26 Kantonen
KantonSystemKosteninformationEvidenz
AargauFreies Notariat, Rahmen-/HöchsttarifProjektbudget statt Pauschalbetrag Quelle/Detail
Anzahl Einheiten, Plan, Wertquoten, Reglement, bestehende Pfandrechte, Grundbuchblätter und Geometerleistungen bestimmen die Rechnung. Ein Immobilienwert allein reicht für eine seriöse Berechnung nicht.
Projektabhängig
Appenzell InnerrhodenAmtsnotariat, tarifgebundenCHF 100–5’000 Quelle/Detail
Amtlicher Notariatsrahmen für die Begründung von Stockwerkeigentum. Grundbuch, Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
Appenzell AusserrhodenAmtsnotariat, tarifgebundenCHF 500–8’000 Quelle/Detail
Amtlicher Notariatsrahmen Appenzell Ausserrhoden. Grundbuch, Pläne, Geometer, Reglement, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
BernFreies Notariat, Rahmen-/HöchsttarifBei CHF 1 Mio. Bemessungswert: CHF 2’375–4’225 Quelle/Detail
Amtlicher Gebührenrahmen der GebVN für die Begründung von Stockwerkeigentum; Bemessungsgrundlage sind Anlagekosten, ersatzweise der amtliche Wert. Grundbuch, Pläne, Geometer, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
Basel-LandschaftAmtsnotariat, tarifgebundenProjektbudget statt Pauschalbetrag Quelle/Detail
Anzahl Einheiten, Plan, Wertquoten, Reglement, bestehende Pfandrechte, Grundbuchblätter und Geometerleistungen bestimmen die Rechnung. Ein Immobilienwert allein reicht für eine seriöse Berechnung nicht.
Projektabhängig
Basel-StadtFreies Notariat, tarifgebunden1,5 ‰ des Verkehrswerts, mindestens CHF 400 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr Basel-Stadt auf dem Verkehrswert von Grundstück und Baute. Grundbuch, Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
FreiburgFreies Notariat, tarifgebundenProgressiv, CHF 150–10’000 Quelle/Detail
Amtliche Freiburger Notariatsgebühr; Grundbuch, Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
GenfFreies Notariat, tarifgebundenProgressiv ab 2 ‰, höchstens CHF 25’000; Grundbuch CHF 1’275 Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Genfer Notariatsgebühr auf dem Verkehrswert der Anteile plus Grundbuchposition. Pläne, Geometer, Pfandrechte, Auslagen und Zusatzhonorar separat.
Amtliche Teilangabe
GlarusAmtsnotariat, tarifgebundenGrundbuch: CHF 100 plus CHF 50 je neues Blatt Quelle/Detail
Aktuelle amtliche Glarner Teilgebühr; Beurkundung, Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
GraubündenGemischtes System, Rahmen-/HöchsttarifProjektbudget statt Pauschalbetrag Quelle/Detail
Anzahl Einheiten, Plan, Wertquoten, Reglement, bestehende Pfandrechte, Grundbuchblätter und Geometerleistungen bestimmen die Rechnung. Ein Immobilienwert allein reicht für eine seriöse Berechnung nicht.
Projektabhängig
JuraFreies Notariat, tarifgebundenNotariat wertabhängig; Grundbuch CHF 105 + CHF 31.50 je neues Blatt Notariatstarif · Grundbuchtarif
Aktuell geltende jurassische Teilpositionen. Vor Errichtung des Gebäudes wird die Notariatsgebühr individuell berechnet; Pläne, Geometer, Pfandrechte und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
LuzernFreies Notariat, tarifgebundenGestaffelt, CHF 500–15’750 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr auf Bodenwert plus Baukosten. Grundbuch, Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
NeuenburgFreies Notariat, tarifgebunden150 % der Verkaufsgebühr auf dem Fertigstellungswert Quelle/Detail
Amtliche Neuenburger Notariatsregel. Grundbuch, Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
NidwaldenAmtsnotariat, tarifgebundenGestaffelt ab 2,5 ‰, mindestens CHF 300 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr auf Boden- und Gebäudewert beziehungsweise Baukosten. Grundbuch, Pläne, Geometer, Pfandrechte und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
ObwaldenAmtsnotariat, tarifgebundenGestaffelt ab 3 ‰, mindestens CHF 600 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr auf Bodenwert plus Baukosten. Grundbuch, Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
St. GallenAmtsnotariat, tarifgebundenEintrag CHF 500–3’000; mit Grundbuch-Beurkundung total CHF 1’000–6’000 Quelle/Detail
Amtlicher St. Galler Rahmen je Stammgrundstück; neue Grundstücke, Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
SchaffhausenAmtsnotariat, tarifgebundenBeurkundung CHF 500 + CHF 30 je Einheit; Eintrag CHF 200–1’000 je Stammgrundstück Quelle/Detail
Amtliche Schaffhauser Teilpositionen; neue Grundbuchnummern CHF 50–100 je Einheit. Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
SolothurnAmtsnotariat, tarifgebundenAmtliche Orientierung ab rund CHF 2’200 Quelle/Detail
Behördlich publizierter Grundpreis mit wertabhängigem Zuschlag. Pläne, Geometer, Pfandrechte und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
SchwyzGemischtes System, tarifgebundenProjektbudget statt Pauschalbetrag Quelle/Detail
Anzahl Einheiten, Plan, Wertquoten, Reglement, bestehende Pfandrechte, Grundbuchblätter und Geometerleistungen bestimmen die Rechnung. Ein Immobilienwert allein reicht für eine seriöse Berechnung nicht.
Projektabhängig
ThurgauAmtsnotariat, tarifgebundenGrundbuch 0,5 ‰ des Fertigstellungswerts, CHF 100–2’500 Quelle/Detail
Amtliche Thurgauer Teilgebühr. Beurkundung, Pläne, Geometer, Pfandrechte und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
TessinFreies Notariat, Rahmen-/HöchsttarifNotariat nach Grundstaffel; Grundbuch CHF 100 je Einheit, min. CHF 500 Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Tessiner Komponenten. Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
UriAmtsnotariat, tarifgebundenGrundbuch CHF 100 je Einheit Quelle/Detail
Aktuelle Urner Teilgebühr. Notariat, Pläne, Geometer, Pfandrechte und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
WaadtFreies Notariat, tarifgebunden100 % der Grundstücksstaffel auf Grundstück plus Gebäude Quelle/Detail
Amtlicher Waadtländer Notariatstarif; Reglement, Grundbuch, Pläne, Geometer, Pfandrechte und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
WallisFreies Notariat, tarifgebundenNotariat nach Grundstaffel; Grundbuch CHF 100 + CHF 20 je Einheit Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Walliser Komponenten. Pläne, Geometer, Pfandrechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
ZugGemischtes System, tarifgebundenCHF 800–10’000 Quelle/Detail
Aktueller Zuger Gebührenrahmen für die Stockwerkeigentumsbegründung; keine separate Grundbuchgebühr. Pläne, Geometer, Pfandrechte und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
ZürichAmtsnotariat, tarifgebundenNotariat CHF 50–100 je Einheit, mindestens CHF 1’000 Quelle/Detail
Amtliche Tarifposition je Stammgrundstück; für neue Grundbuchgrundstücke kommen je CHF 50–500 hinzu. Pläne, Geometer, Reglement, Pfandbereinigung, Auslagen und MWST auf Notariatsleistungen bleiben separat.
Amtliche Teilangabe

Leseregel: «Amtliche Tarifangabe» bezeichnet eine aktuelle, direkt zitierte Tarifposition oder Berechnungsregel – nicht zwingend einen vollständigen Endpreis. «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte. Wo die Datengrundlage keinen seriösen Betrag trägt, zeigt Tabellio bewusst «Offerte nötig».

Zürich publiziert eine amtliche Teilposition pro Wohn- oder Gewerbeeinheit und selbstständigem Nebenraum. Das ist ausdrücklich nicht das Gesamtbudget. In jedem Kanton müssen Beurkundung, Grundbuch, Anzahl Blätter, Pläne, Reglement, Geometer und Pfandbereinigung anhand des konkreten Projekts offeriert werden.

Acht mögliche Kostenblöcke

BlockTypischer InhaltHaupttreiber
RechtskonzeptStruktur, Sondernutzungen, ReglementKomplexität
NotariatEntwurf und öffentliche UrkundeTarif, Aufwand, Wert
GrundbuchStammblatt und neue BlätterEinheiten, Anmeldungen
Geometer/PlanAufteilungs- und NachführungsplanGebäude, Messung, Planstand
BewertungHerleitung der WertquotenNutzung, Fläche, Lage
Bank/PfandrechtePfandentlassung und NeuverteilungGläubiger, Ränge, Titel
BehördenBewilligung und BauaktenProjektart
Steuern/Abgabennur bei entsprechendem VorgangEigentumswechsel und Kanton

Wertquoten sind Recht und Kostenverteiler

Die Wertquote beschreibt den Anteil jeder Einheit am Gesamtgrundstück. Sie beeinflusst Stimm- und Kostenverhältnisse, soweit Gesetz und Reglement daran anknüpfen. Eine reine Flächenproportion kann unpassend sein, wenn Nutzung, Lage, Nebenräume oder wirtschaftlicher Wert stark differieren. Die Methode muss nachvollziehbar und für alle Einheiten konsistent sein.

Eine spätere Änderung der Quoten kann Zustimmung, öffentliche Urkunde und Grundbuchanpassung verlangen. Fehler in der Gründung erzeugen daher nicht nur Streit, sondern neue Notariats-, Plan- und Registerkosten. Eine unabhängige Bewertung ist eine Drittleistung und sollte als solche ausgewiesen werden.

Bestehende Grundpfandrechte vor der Aufteilung lösen

Ist die Stammparzelle mit Schuldbriefen belastet, muss geklärt werden, wie die Pfandhaft nach Eröffnung der Stockwerkeinheiten weitergeführt oder verteilt wird. Banken können Pfandentlassungen, neue Einzelpfänder, Rangordnungen oder Sicherungsabreden verlangen. Ohne verbindliche Gläubigerinstruktion kann die Grundbuchanmeldung blockiert werden.

Papier-Titel, Register-Schuldbriefe und mehrere Finanzierer erhöhen den Aufwand. Die Kosten gehören nicht pauschal zur «Begründung», sondern als einzelne Pfandänderungen in die Offerte. Bei späterem Verkauf ab Plan muss die Einheit zudem rechtzeitig so freigestellt werden können, wie es Kaufvertrag und Käuferbank verlangen.

Begründung ist nicht automatisch eine Handänderung

Teilt eine Alleineigentümerin ihr Grundstück in Stockwerkeigentum auf, wechselt die wirtschaftlich berechtigte Person nicht allein durch die Strukturierung. Sind mehrere Miteigentümer beteiligt oder werden Einheiten gleichzeitig zugeteilt beziehungsweise verkauft, können hingegen Eigentumsverschiebungen und Steuer- oder Abgabefragen entstehen. Die Beurkundung sagt darüber allein nichts aus.

Handänderungsabgabe, Grundstückgewinnsteuer und Mehrwertsteuerfragen sind deshalb nach Transaktionsschritten und Kanton separat zu prüfen. Auch Bau- und Verkaufsverträge sind eigene Leistungen. Eine Offerte muss klar sagen, ob sie nur die Begründung oder bereits Zuteilung, Verkauf, Pfandbereinigung und Steuerabwicklung enthält.

Projektbriefing für eine belastbare Gesamt-Offerte

  1. Aktuellen Grundbuchauszug und Katasterplan bereitstellen.
  2. Anzahl, Art und Stand sämtlicher Einheiten und Nebenräume nennen.
  3. Aufteilungsplan, Flächenliste und Wertquotenmethode beilegen.
  4. Reglement, Sondernutzungsrechte und gemeinschaftliche Anlagen beschreiben.
  5. Alle Schuldbriefe, Banken, Ränge und geplanten Verkäufe offenlegen.
  6. Notariat, Grundbuch je Blatt, Geometer, Bewertung, Bank und Bewilligungen separat offerieren lassen.
  7. Änderungskosten bei Planabweichungen und Nachführung regeln.

Ein seriöses Budget enthält eine Annahmenliste und einen Änderungsmechanismus. Eine Pauschale ohne Einheiten- und Pfanddaten ist keine belastbare Prognose.

Vier Kostenebenen, die nie vermischt werden dürfen

Eine belastbare Kostenangabe beginnt mit dem richtigen Geschäft und dem zuständigen Kanton. Die öffentliche Beurkundung ist kantonal organisiert; je nach Amts-, freiem oder gemischtem Notariat gelten feste Ansätze, Rahmen- oder Höchsttarife beziehungsweise auftragsrechtliche Honorare. Ein Betrag aus einem anderen Kanton oder einem anderen Urkundentyp ist deshalb kein Tarifbeleg. Bei Grundstücksgeschäften bindet zudem der Belegenheitsort, während bei ortsungebundenen Geschäften die zulässige Urkundsperson gesondert zu prüfen ist.

Danach werden vier Ebenen separat budgetiert: erstens Beratung, Entwurf und Beurkundung; zweitens Register- oder Hinterlegungsgebühren; drittens Auslagen und Leistungen von Bank, Geometer, Übersetzung oder Zeugen; viertens Steuern und Abgaben. Mehrwertsteuer kann nur einzelne Positionen treffen. Ein Vergleich ist erst aussagekräftig, wenn dieselben Leistungen, Werte, Personen, Ausfertigungen und Vollzugsschritte enthalten sind.

Tabellio kennzeichnet deshalb die Evidenz jeder Zahl. «Amtliche Tarifangabe» verweist auf eine aktuelle Tarifposition oder Berechnungsregel, nicht zwingend auf einen vollständigen Endpreis; «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte; «amtliche Teilangabe» deckt ausdrücklich nicht das ganze Projekt. Wo Kanton, Aufwand oder Sachverhalt keine seriöse Zahl erlauben, ist «Offerte nötig» die präzisere Antwort. Der historische Preisüberwacher-Vergleich erklärt Tarifstrukturen, ersetzt aber keine aktuelle kantonale Tarifprüfung.

Vor Auftrag gehört eine schriftliche Leistungsabgrenzung ins Dossier: Ausgangswert, Standard- oder Sonderfall, Zahl der Parteien und Urkunden, Entwurfsschleifen, Registeranmeldung, Ausfertigungen, MWST, Auslagen, Drittstellen und Kosten bei Abbruch. So wird aus einer vermeintlich günstigen Zahl ein überprüfbares Gesamtbudget – und aus der späteren Rechnung eine Positionenliste, die mit Tarif oder Offerte verglichen werden kann.

Einheiten, Pläne und Pfandrechte vor der Offerte einfrieren

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Häufige Fragen

Kann man Stockwerkeigentum nach Quadratmetern pauschal bepreisen?

Nein. Einheiten, Grundbuchblätter, Tarif, Pläne, Wertquoten, Reglement, Geometer und Pfandrechte bestimmen den Aufwand.

Ist die Zürcher Teilgebühr pro Einheit der Gesamtpreis?

Nein. Sie ist eine amtliche Teilposition. Notariat, weitere Grundbucharbeiten, Pläne, Reglement, Geometer und Pfandbereinigung kommen je nach Projekt hinzu.

Braucht die Begründung eine öffentliche Urkunde?

Ja. Begründungsvertrag oder Erklärung der Alleineigentümerin müssen öffentlich beurkundet und im Grundbuch vollzogen werden.

Fällt bei der Begründung immer Handänderungssteuer an?

Nein. Ob eine steuerbare Handänderung vorliegt, hängt von Eigentumsverschiebung, Transaktionsstruktur und kantonalem Recht ab und ist separat zu prüfen.

WeiterlesenBegründung: vollständiger Ablauf · Wertquoten festlegen/ändern · Reglement erstellen · Pfandrechte koordinieren
Kostenvergleich richtig lesenNotariat und System nach Kanton · identischen Leistungsumfang offerieren lassen · amtliche Tarifpositionen von Richtwerten, Registern, Drittgebühren und Steuern trennen.
Quellen & StandZGB Art. 712a–712t: Stockwerkeigentum · Grundbuchverordnung, insbesondere Art. 69 · Notariate Zürich: Stockwerkeigentum begründen · Notariate Zürich: Begründungsverfahren · Notariate Zürich: amtliche Tarifpositionen · swisstopo: amtliche Vermessung und Eigentumssicherheit · Bundesamt für Justiz: Grundbuch · Preisüberwachung: Notariat · ESTV: Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung; kantonale Regeln und konkrete Unterlagen sind im Einzelfall zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.