Transparenzregister via EasyGov anmelden: Schritt für Schritt

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Die Meldung an das Transparenzregister erfolgt in der Regel elektronisch über EasyGov.swiss; in gesetzlich vorgesehenen Fällen kann sie über das Handelsregister übermittelt werden. Eintragung, Änderung, Löschung und Bestätigung sind grundsätzlich kostenlos. Vor dem Login muss feststehen, wer wirtschaftlich berechtigt ist und worauf die Kontrolle beruht.

Vor dem Login: Zuständigkeit und Zugang

Die Rechtseinheit legt fest, wer die Meldung vorbereitet und einreicht. Das gesetzlich verantwortliche oberste Organmitglied kann Aufgaben delegieren, bleibt aber verantwortlich. EasyGov-Zugang, Vertretungsberechtigung und allfällige Vollmacht sollten deshalb vor Fristbeginn getestet sein. Ein externes Treuhandbüro braucht klare Freigabe- und Eskalationswege.

Diese Angaben werden vorbereitet

Anmeldung in sieben Arbeitsschritten

  1. Meldepflicht und allfällige Ausnahme bestätigen.
  2. Wirtschaftlich berechtigte Personen ermitteln.
  3. EasyGov-Konto und Berechtigung prüfen.
  4. Rechtseinheit im Dienst auswählen beziehungsweise zuordnen.
  5. Personen- und Kontrolldaten vollständig erfassen.
  6. Eingabe durch eine zweite Person oder das verantwortliche Organ prüfen lassen.
  7. Bestätigung speichern und nächsten Kontrolltermin setzen.

Die genaue Bildschirmführung kann sich bis zum definitiven Start weiterentwickeln. Rechtlich massgebend bleiben TJPG und die offiziellen Hinweise des Bundes.

Vereinfachtes oder ordentliches Verfahren

Für bestimmte einfache GmbH und Einpersonen-AG stellt der Bund ein vereinfachtes Verfahren bereit. Es greift nur bei genau erfüllten Voraussetzungen. Eine Holdingstruktur, abweichende Kontrolle oder juristische Person im Gesellschafterkreis führt regelmässig zur ordentlichen Abklärung und Meldung.

«Vereinfacht» betrifft die Übermittlung, nicht die Pflicht der Gesellschaft, die Richtigkeit der wirtschaftlichen Berechtigung zu prüfen.

Pilotbetrieb vor dem 1. Oktober 2026

Seit 16. Juni 2026 können ausgewählte beziehungsweise zugelassene Unternehmen freiwillig und kostenlos am Pilot teilnehmen; ab Mitte August ist eine Erweiterung angekündigt. Pilotdaten können nach Bundesangaben in das definitive Register übernommen werden. Die Pilotmeldung ist sinnvoll, wenn die Struktur geklärt ist und EasyGov-Prozesse getestet werden sollen.

Stand 13. Juli 2026Der Pilot ist freiwillig. Die gesetzliche Pflicht beginnt mit dem Inkrafttreten des TJPG am 1. Oktober 2026.

Bestätigung, Nachweis und Aufbewahrung

Speichere die Übermittlungsbestätigung zusammen mit dem zugrunde liegenden Beteiligungsdiagramm, den geprüften Verträgen und der internen Freigabe. Die Gesellschaft muss ihre Unterlagen aktuell und in der Schweiz zugänglich halten. Nach Ende einer wirtschaftlichen Berechtigung gilt grundsätzlich eine zehnjährige Aufbewahrung.

Änderung und Fehlerkorrektur

Ändert eine Person Wohnsitz, Name oder Art der Kontrolle, ist die Meldung grundsätzlich innert eines Monats ab Kenntnis zu aktualisieren. Ein interner Fehler sollte nicht bis zur Jahreskontrolle warten. Eintragung, Änderung und Löschung sind grundsätzlich gebührenfrei; bei Mahnung, Verfügung oder besonderem Verfahren können Gebühren anfallen.

Eine Korrektur dokumentiert, wann der Fehler erkannt, wie er geprüft und wann er berichtigt wurde.

EasyGov erst mit geprüftem Dossier öffnen

Klare Kontrolldaten, Zuständigkeiten und eine zweite Prüfung machen aus der Online-Meldung einen belastbaren Prozess.

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Häufige Fragen

Braucht jede Firma ein EasyGov-Konto?

Für die elektronische Meldung wird ein geeigneter EasyGov-Zugang mit der erforderlichen Berechtigung oder Vertretung benötigt.

Kostet die Eintragung etwas?

Eintragung, Änderung, Löschung und Bestätigung sind grundsätzlich gebührenfrei. Gebühren können bei Mahnungen, Verfügungen oder besonderen Verfahren entstehen.

Müssen alle Belege hochgeladen werden?

Unabhängig von der konkreten Eingabemaske muss die Gesellschaft die Angaben belegen, aktuell halten und in der Schweiz zugänglich machen können.

Kann der Treuhänder die Meldung übernehmen?

Ja, Aufgaben können delegiert werden. Das oberste verantwortliche Organmitglied bleibt gesetzlich verantwortlich.

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Quellen & StandBund: Anmeldung, Daten und Gebühren · Bund: Pilotbetrieb · Bund: rechtliche Grundlagen · TJPG. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung; kantonale Regeln und konkrete Unterlagen sind im Einzelfall zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.