Wer muss sich ins Transparenzregister eintragen?

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Meldepflichtig sind grundsätzlich Schweizer juristische Personen des Privatrechts, besonders AG, GmbH und Genossenschaften. Das Gesetz nennt jedoch klare Ausnahmen und erfasst in bestimmten Fällen auch ausländische Rechtsträger. Massgebend sind Rechtsform, Eigentums- und Kontrollstruktur sowie der Bezug zur Schweiz.

Der Schnellcheck nach Rechtsform

RechtseinheitGrundsatz
AG, Kommandit-AG, GmbHmeldepflichtig, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift
Genossenschaftgrundsätzlich meldepflichtig
SICAV, SICAF, Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagenerfasst
Stiftung, Vereinnicht als Rechtseinheit nach Art. 2 TJPG meldepflichtig
Einfache, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaftnicht erfasst

Eine nicht erfasste Rechtseinheit kann dennoch an einer meldepflichtigen Gesellschaft beteiligt sein. Dann muss ihre Beteiligungskette bei der Bestimmung der natürlichen kontrollierenden Person berücksichtigt werden.

Ausnahmen für kotierte und beaufsichtigte Strukturen

Ausgenommen sind Gesellschaften, deren Beteiligungsrechte ganz oder teilweise an einer Börse kotiert sind, sowie bestimmte Tochtergesellschaften, die zu mehr als 75 Prozent von solchen Gesellschaften kontrolliert werden. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte beaufsichtigte Vorsorgeeinrichtungen und Rechtseinheiten, die zu mindestens 75 Prozent von Gemeinwesen gehalten werden.

Eine Konzernzugehörigkeit allein genügt nicht. Beteiligungsquote, Kotierung und die gesetzliche Ausnahme müssen für jede Einheit belegt werden.

Ausländische Rechtsträger mit Schweiz-Bezug

Eine ausländische juristische Person kann meldepflichtig werden, wenn sie eine Zweigniederlassung im Schweizer Handelsregister hat, tatsächlich in der Schweiz verwaltet wird, Eigentümerin eines Schweizer Grundstücks ist oder ein Grundstück im Sinne von Art. 4 BewG erwirbt. Das ist besonders bei ausländischen Immobiliengesellschaften wichtig.

Die Meldepflicht knüpft nicht bloss an den Sitz im Ausland an. Der konkrete Schweizer Anknüpfungstatbestand und dessen Beginn gehören dokumentiert.

Drei Prüfungen, die oft verwechselt werden

  1. Ist die Rechtseinheit erfasst? Das entscheidet Art. 2 TJPG.
  2. Greift eine Ausnahme? Eine Ausnahme muss zur konkreten Struktur passen.
  3. Wer ist wirtschaftlich berechtigt? Erst danach werden natürliche Personen ermittelt.

Eine Gesellschaft kann also meldepflichtig sein, obwohl am Ende keine Person die 25-Prozent-Schwelle erreicht. Dann sind andere Kontrollmöglichkeiten und gegebenenfalls die gesetzliche Ersatzmeldung zu prüfen.

Welche Unterlagen den Entscheid tragen

Sonderfälle vor der Meldung klären

Treuhänderisches Halten, Nutzniessung, Wandel- oder Optionsrechte, gemeinsame Stimmabsprachen und mehrstufige Beteiligungen können das Ergebnis verändern. Auch eine scheinbar einfache Familiengesellschaft kann eine indirekte Kontrolle aufweisen. Bei Umstrukturierungen ist nicht nur der heutige Zustand, sondern auch der Vollzugstermin der Änderung relevant.

PraxisregelDie Antwort «nicht meldepflichtig» sollte genauso dokumentiert werden wie eine Meldung. So kann das Organ später zeigen, auf welcher Rechtsform, Ausnahme und Struktur der Entscheid beruhte.

Wer intern verantwortlich bleibt

Die gesetzliche Verantwortung liegt beim obersten Mitglied des leitenden oder verwaltenden Organs. Bei einer AG ist das typischerweise das Präsidium des Verwaltungsrats, bei einer GmbH die entsprechende oberste Geschäftsführungsfunktion. Delegation an Treuhand, Compliance oder Anwalt ist möglich, entbindet das Organ aber nicht von der Verantwortung.

Ein jährlicher Kontrolltermin und eine Ereignisliste – Anteilskauf, Kapitalerhöhung, Fusion, Erbgang, Stimmrechtsvertrag – verhindern, dass eine ursprünglich richtige Einordnung später veraltet.

Meldepflicht mit einem belastbaren Entscheid abschliessen

Ordne Rechtsform, Ausnahme und Beteiligungskette getrennt – und halte die Belege für das verantwortliche Organ fest.

Fachperson finden →

Häufige Fragen

Muss eine Einzelfirma melden?

Nein. Eine Einzelfirma ist keine juristische Person und gehört nicht zu den vom TJPG erfassten Rechtseinheiten.

Muss ein Verein ins Transparenzregister?

Vereine sind als solche nicht erfasst. Hält ein Verein jedoch eine Beteiligung an einer meldepflichtigen Gesellschaft, muss deren Kontrollkette trotzdem geprüft werden.

Sind alle börsenkotierten Tochtergesellschaften automatisch ausgenommen?

Nein. Die gesetzliche Beteiligungs- und Kontrollschwelle sowie die weiteren Voraussetzungen müssen für die konkrete Tochtergesellschaft erfüllt sein.

Muss eine ausländische Firma mit Schweizer Ferienhaus melden?

Eine ausländische juristische Person, die Eigentümerin eines Schweizer Grundstücks ist oder ein Grundstück im Sinne von Art. 4 BewG erwirbt, kann nach Art. 2 TJPG erfasst sein. Der Einzelfall ist zu prüfen.

WeiterlesenGmbH prüfen · AG prüfen · Ausländische Gesellschaft
Notariat vorbereitenPassenden Notar finden · Unterlagen-Checkliste · Offerten vergleichen
Quellen & StandBund: meldepflichtige und ausgenommene Rechtseinheiten · Bund: wirtschaftlich berechtigte Person · TJPG Art. 2 ff. · Bundesamt für Justiz: Transparenzregister. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung; kantonale Regeln und konkrete Unterlagen sind im Einzelfall zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.