Unterschrift oder Kopie beglaubigen: Kosten und Stellen nach Kanton
Bei der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die zuständige Stelle die Echtheit einer Unterschrift; bei der Kopiebeglaubigung die Übereinstimmung der Kopie mit dem vorgelegten Dokument. Beides ist keine öffentliche Beurkundung des Inhalts. Kosten hängen von Kanton, Stelle, Anzahl Personen oder Seiten, Firmenbezug, Terminort und Auslandverwendung ab. Apostille, Legalisation und Übersetzung sind eigenständige Leistungen.
Zuerst klären, was der Empfänger verlangt
«Bitte notariell beglaubigen» ist keine präzise Formanforderung. Der Empfänger muss sagen, ob er eine beglaubigte Unterschrift, eine beglaubigte Kopie, eine öffentliche Urkunde oder zusätzlich eine Apostille verlangt. Die falsche Leistung ist trotz korrektem Stempel nutzlos. Bei Register- und Auslandverfahren sollten Wortlaut, Dokumentalter und akzeptierte Stelle schriftlich bestätigt werden.
Für eine Unterschriftsbeglaubigung wird regelmässig persönliche Identifikation und je nach Verfahren die Unterschrift vor der Stelle oder deren Anerkennung benötigt. Für eine Kopiebeglaubigung muss das Original oder ein akzeptierter amtlicher Ausgangsnachweis vorliegen. Eine Kopie einer Kopie kann abgelehnt werden.
Kosteninformation in den 26 Kantonen
| Kanton | System | Kosteninformation | Evidenz |
|---|---|---|---|
| Aargau | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Unterschrift CHF 20; Kopie ab CHF 10 Quelle/Detail Amtliche Einzelpositionen gemäss Aargauer Tarif. Fremde Kopie: erste Seite CHF 10, weitere CHF 5; selbst erstellte Kopie: erste Seite CHF 10, weitere CHF 1. MWST/Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Appenzell Innerrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Unterschrift CHF 20; Kopie CHF 10 Quelle/Detail Amtliche Einzelpositionen Appenzell Innerrhoden; mehrere Seiten, Auslagen und Zusatzprüfungen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Appenzell Ausserrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 5–20 Quelle/Detail Amtlicher Rahmen Appenzell Ausserrhoden für Beglaubigungen; Umfang und Zusatzprüfungen bestimmen die konkrete Gebühr. | Amtliche Tarifangabe |
| Bern | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Mindestens CHF 20, danach Aufwand Quelle/Detail Die aktuelle GebVN nennt für Unterschrift, Kopie oder Datum eine Mindestgebühr von CHF 20. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Landschaft | Amtsnotariat, tarifgebunden | Unterschrift CHF 20; Kopie ab CHF 10 Quelle/Detail Amtliche Einzelpositionen Basel-Landschaft; eine mehrseitige Kopie bis drei A4-Seiten kostet CHF 40. MWST/Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Stadt | Freies Notariat, tarifgebunden | Unterschrift CHF 15; mit Vertretungsprüfung CHF 20 Quelle/Detail Amtliche Einzelpositionen Basel-Stadt; selbst gefertigte Kopie CHF 20 plus höchstens CHF 2 je Seite. | Amtliche Tarifangabe |
| Freiburg | Freies Notariat, tarifgebunden | Unterschrift CHF 25; Kopie CHF 5 je Seite, max. CHF 100 Quelle/Detail Amtliche Freiburger Einzelpositionen; Zusatzprüfungen, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Genf | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 15–100 Quelle/Detail Amtlicher Genfer Notariatstarif für Unterschriftslegalisation, Kopiebeglaubigung oder Datumsbestätigung. | Amtliche Tarifangabe |
| Glarus | Amtsnotariat, tarifgebunden | Unterschrift CHF 15–50; Kopie ab CHF 15 Quelle/Detail Aktueller amtlicher Glarner Beurkundungstarif. Die Behördenseite nennt für Handelsregister-Unterschriften konkret CHF 20. | Amtliche Tarifangabe |
| Graubünden | Gemischtes System, Rahmen-/Höchsttarif | Unterschrift CHF 30, weitere im selben Akt je CHF 10; Kopie ab CHF 20 Quelle/Detail Aktuelle amtliche Bündner Einzelpositionen. MWST und Auslagen werden zusätzlich ausgewiesen. | Amtliche Tarifangabe |
| Jura | Freies Notariat, tarifgebunden | Mindestens CHF 10 je Unterschrift oder Kopie Quelle/Detail Aktuell geltender jurassischer Notariatstarif; bei weiteren Beteiligten ist ein angemessener Zuschlag möglich. | Amtliche Tarifangabe |
| Luzern | Freies Notariat, tarifgebunden | Unterschrift CHF 30; Kopie ab CHF 10/20 Quelle/Detail Amtliche Luzerner Einzelpositionen: weitere Unterschrift im selben Dokument CHF 10; Kopien unterscheiden sich danach, wer sie erstellt. MWST/Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Neuenburg | Freies Notariat, tarifgebunden | Unterschrift CHF 20; Kopie CHF 20–100 Quelle/Detail Amtliche Neuenburger Notariatspositionen; MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Nidwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Unterschrift CHF 25; Kopie ab CHF 10/20 Quelle/Detail Amtliche Nidwaldner Einzelpositionen; weitere Seiten beziehungsweise Unterschriften werden separat berechnet. | Amtliche Tarifangabe |
| Obwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 15 je Seite oder Unterschrift Quelle/Detail Amtliche Obwaldner Beglaubigungsgebühr; Zusatzprüfungen, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| St. Gallen | Amtsnotariat, tarifgebunden | Einfache Unterschrift CHF 32.45 inkl. MWST Quelle/Detail Amtliche St. Galler Behördenseite; fremdsprachige Unterschrift und Kopien haben eigene Positionen. | Amtliche Tarifangabe |
| Schaffhausen | Amtsnotariat, tarifgebunden | Einfache Unterschrift CHF 30 Quelle/Detail Aktuelle amtliche Schaffhauser Dienstseite; der rechtliche Gebührenrahmen für weitere Beglaubigungen ist breiter. | Amtliche Tarifangabe |
| Solothurn | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 10–40 Quelle/Detail Amtlicher Solothurner Rahmen für Unterschriften und Kopien; Umfang und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Schwyz | Gemischtes System, tarifgebunden | Erste Unterschrift CHF 25, weitere je CHF 10; Kopie CHF 10/Seite Quelle/Detail Amtliche Schwyzer Einzelpositionen; Zusatzprüfungen und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Thurgau | Amtsnotariat, tarifgebunden | Erste Unterschrift CHF 30, weitere CHF 20; erste Kopie CHF 20, weitere CHF 10 Quelle/Detail Amtliche Positionen des staatlichen Thurgauer Notariats. | Amtliche Tarifangabe |
| Tessin | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Unterschrift max. CHF 30; Kopie max. CHF 30 plus CHF 5 je Folgeseite Quelle/Detail Amtlicher Tessiner Höchsttarif; ab der dritten weiteren Unterschrift max. CHF 20 je Unterschrift. | Amtliche Tarifangabe |
| Uri | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Uri ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Waadt | Freies Notariat, tarifgebunden | Unterschriften im selben Dokument CHF 20–50; Kopie CHF 20–500 Quelle/Detail Amtliche Waadtländer Tarifrahmen; Zusatzleistungen und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Wallis | Freies Notariat, tarifgebunden | Unterschrift CHF 30, weitere gleichzeitig je CHF 7; Kopie CHF 3/Seite Quelle/Detail Amtliche Walliser Einzelpositionen; Zusatzprüfungen und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Zug | Gemischtes System, tarifgebunden | Private Unterschrift CHF 20; Kopie bis 3 Seiten CHF 15, danach CHF 2/Seite Quelle/Detail Aktuelle Zuger Verwaltungsgebühren; notarielle Zusatzprüfungen und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Zürich | Amtsnotariat, tarifgebunden | In der Regel ab CHF 20 Quelle/Detail Einzelunterschrift in der Regel CHF 20; Firmenunterschrift einer Person CHF 30. Kopie: erste Seite in der Regel CHF 20, weitere Seiten CHF 5. | Amtliche Tarifangabe |
Leseregel: «Amtliche Tarifangabe» bezeichnet eine aktuelle, direkt zitierte Tarifposition oder Berechnungsregel – nicht zwingend einen vollständigen Endpreis. «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte. Wo die Datengrundlage keinen seriösen Betrag trägt, zeigt Tabellio bewusst «Offerte nötig».
Zürich veröffentlicht konkrete Standardpositionen für einzelne Unterschriften und Kopieseiten; Bern nennt eine Mindestgebühr. Die Werte zeigen zugleich, weshalb «pro Dokument» zu ungenau ist: Person, Firma, Seite, Ausfertigung und Aufwand können verschieden tarifiert sein. Für Kantone ohne direkt verifizierten Einzelwert bleibt die Tabelle bei der Offerten- oder Tarifauskunft.
Gebührentreiber einzeln zählen
| Treiber | Typische Zähleinheit | Vorab angeben |
|---|---|---|
| Unterschrift | pro Person / Signatur | privat oder für Firma |
| Kopie | erste und weitere Seite | Seitenzahl und Originalart |
| Exemplare | pro zusätzliche Ausfertigung | Anzahl Empfänger |
| auswärtiger Termin | Zeit und Weg | Ort, Dringlichkeit, Barrierebedarf |
| Fremdsprache | Prüfung / Übersetzung | Sprache und Zielstelle |
| Überbeglaubigung | pro amtliche Unterschrift | Zielland und Dokumentart |
Firmenunterschriften brauchen Vertretungsnachweis
Unterschreibt jemand für eine AG oder GmbH, genügt die Identitätsprüfung nicht immer. Der Empfänger kann einen aktuellen Handelsregisterauszug, Zeichnungsberechtigung und eine genaue Funktionsangabe verlangen. Einzel- und Kollektivunterschrift müssen zum Register passen. Mehrere kollektiv zeichnende Personen bedeuten mehrere Beglaubigungen.
Die Beglaubigungsstelle bestätigt nicht automatisch, dass das konkrete Geschäft vom Gesellschaftszweck oder internen Beschluss gedeckt ist. Vollmacht, Verwaltungsratsbeschluss oder Gesellschafterentscheid können zusätzlich nötig sein. Deren Prüfung oder Entwurf ist Beratungsaufwand und sollte nicht stillschweigend in eine einfache Signaturgebühr eingerechnet werden.
Beglaubigte Kopie bestätigt nicht den Inhalt
Eine beglaubigte Kopie sagt grundsätzlich, dass die Kopie mit dem vorgelegten Ausgangsdokument übereinstimmt. Sie bestätigt weder, dass das Original echt ist, noch dass die darin enthaltenen Tatsachen wahr oder noch aktuell sind. Behörden dürfen deshalb weiterhin ein neues Original, einen Registerauszug oder eine direkte elektronische Verifikation verlangen.
Bei mehrseitigen Dokumenten muss die Einheit erkennbar bleiben. Lose Seiten, fehlende Rückseiten oder nachträglich ausgetauschte Anlagen können die Beglaubigung unbrauchbar machen. Vor der Anfertigung mehrerer Sätze sollte geklärt werden, ob der Empfänger Papier, qualifizierte elektronische Beglaubigung oder einen direkt abrufbaren Registerbeleg akzeptiert.
Auslandverwendung erzeugt eine zweite Kette
Für das Ausland kann nach der lokalen Beglaubigung eine Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Zuständig ist die Stelle, welche die amtliche Unterschrift der beglaubigenden Person überbeglaubigen darf. Das Zielland und die Dokumentart entscheiden, ob Apostille, konsularische Kette oder eine vertragliche Befreiung gilt.
Übersetzung und Überbeglaubigung müssen in der richtigen Reihenfolge erfolgen. Wird zuerst eine unvollständige Kopie übersetzt oder nach der Apostille eine Seite ausgetauscht, kann der Empfänger die Einheit ablehnen. Die Kosten für kantonale Stelle, Bundeskanzlei, Konsulat, Übersetzer und Kurier gehören jeweils in eigene Zeilen.
So erhältst du einen belastbaren Preis
- Empfänger, Zweck und Frist schriftlich festhalten.
- Benötigte Form und akzeptierte Beglaubigungsstelle bestätigen lassen.
- Anzahl Personen, Unterschriften, Seiten und Exemplare nennen.
- Privat- oder Firmenunterschrift samt Vertretungsnachweis bezeichnen.
- Originale, Sprache und gewünschte Papier- oder Digitalform angeben.
- Apostille, Legalisation, Übersetzung und Versand separat abfragen.
- Ausweis und nicht vorzeitig unterschriebenes Dokument zum Termin mitnehmen.
Bei einfachen Standardfällen kann eine amtliche Tarifposition genügen. Sobald Inhalt, Vertretung oder Auslandsweg geprüft werden muss, ist eine kurze schriftliche Offerte sicherer.
Vier Kostenebenen, die nie vermischt werden dürfen
Eine belastbare Kostenangabe beginnt mit dem richtigen Geschäft und dem zuständigen Kanton. Die öffentliche Beurkundung ist kantonal organisiert; je nach Amts-, freiem oder gemischtem Notariat gelten feste Ansätze, Rahmen- oder Höchsttarife beziehungsweise auftragsrechtliche Honorare. Ein Betrag aus einem anderen Kanton oder einem anderen Urkundentyp ist deshalb kein Tarifbeleg. Bei Grundstücksgeschäften bindet zudem der Belegenheitsort, während bei ortsungebundenen Geschäften die zulässige Urkundsperson gesondert zu prüfen ist.
Danach werden vier Ebenen separat budgetiert: erstens Beratung, Entwurf und Beurkundung; zweitens Register- oder Hinterlegungsgebühren; drittens Auslagen und Leistungen von Bank, Geometer, Übersetzung oder Zeugen; viertens Steuern und Abgaben. Mehrwertsteuer kann nur einzelne Positionen treffen. Ein Vergleich ist erst aussagekräftig, wenn dieselben Leistungen, Werte, Personen, Ausfertigungen und Vollzugsschritte enthalten sind.
Tabellio kennzeichnet deshalb die Evidenz jeder Zahl. «Amtliche Tarifangabe» verweist auf eine aktuelle Tarifposition oder Berechnungsregel, nicht zwingend auf einen vollständigen Endpreis; «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte; «amtliche Teilangabe» deckt ausdrücklich nicht das ganze Projekt. Wo Kanton, Aufwand oder Sachverhalt keine seriöse Zahl erlauben, ist «Offerte nötig» die präzisere Antwort. Der historische Preisüberwacher-Vergleich erklärt Tarifstrukturen, ersetzt aber keine aktuelle kantonale Tarifprüfung.
Vor Auftrag gehört eine schriftliche Leistungsabgrenzung ins Dossier: Ausgangswert, Standard- oder Sonderfall, Zahl der Parteien und Urkunden, Entwurfsschleifen, Registeranmeldung, Ausfertigungen, MWST, Auslagen, Drittstellen und Kosten bei Abbruch. So wird aus einer vermeintlich günstigen Zahl ein überprüfbares Gesamtbudget – und aus der späteren Rechnung eine Positionenliste, die mit Tarif oder Offerte verglichen werden kann.
Formanforderung vor dem Gang zum Notariat klären
Sende Empfängeranforderung, Dokument, Seitenzahl und Zielland vorab – so bezahlst du nicht für die falsche Beglaubigung.
Beglaubigungsstelle finden →Häufige Fragen
Was kostet eine Unterschriftsbeglaubigung?
Es gibt keinen nationalen Einheitspreis. Kanton, Stelle, Privat- oder Firmenunterschrift, Anzahl Signaturen und Zusatzprüfung bestimmen die Gebühr.
Muss ich vor dem Termin unterschreiben?
Regelmässig sollte die Unterschrift vor der Beglaubigungsstelle geleistet oder dort anerkannt werden. Die konkrete Stelle sollte das verlangte Vorgehen vorab bestätigen.
Bestätigt eine beglaubigte Kopie die Echtheit des Originals?
Nein. Sie bestätigt grundsätzlich nur die Übereinstimmung der Kopie mit dem vorgelegten Dokument, nicht Wahrheit, Gültigkeit oder Aktualität des Inhalts.
Ist eine Apostille im Beglaubigungspreis enthalten?
Nein, sofern nicht ausdrücklich anders offeriert. Apostille oder Legalisation ist eine zusätzliche Behördenleistung für die Auslandverwendung.