Eigenmietwert

Aktualisiert: 12.07.2026 Immobilien & Grundstück Notariats-Glossar

Der Eigenmietwert ist ein steuerbares Naturaleinkommen für selbstgenutztes Wohneigentum: Eigentümer versteuern den geschätzten Mietwert, obwohl keine Miete fliesst, und können im Gegenzug bestimmte Schuldzinsen und Liegenschaftskosten abziehen. Dieses System gilt noch bis Ende 2028. Ab 1. Januar 2029 entfällt der Eigenmietwert für selbstgenutzte Erst- und Zweitliegenschaften; gleichzeitig werden die Abzüge stark eingeschränkt.

Verwandte Begriffe

Schuldbrief Pfandsumme (Nominalbetrag) Handänderungssteuer
Mehr dazu Eigenmietwert-Abschaffung 2029 erklärt

Notar finden & Kosten kennen

Die Notarsuche kennt die Rechtslage und rechnet die Kosten auf den Franken genau — für jeden Kanton.

Zur Notarsuche →

← Alle Begriffe im Glossar