Eigenmietwert
Der Eigenmietwert ist ein steuerbares Naturaleinkommen für selbstgenutztes Wohneigentum: Eigentümer versteuern den geschätzten Mietwert, obwohl keine Miete fliesst, und können im Gegenzug bestimmte Schuldzinsen und Liegenschaftskosten abziehen. Dieses System gilt noch bis Ende 2028. Ab 1. Januar 2029 entfällt der Eigenmietwert für selbstgenutzte Erst- und Zweitliegenschaften; gleichzeitig werden die Abzüge stark eingeschränkt.
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