Apostille und Legalisation in der Schweiz: Gebühren, Stellen und Gesamtkosten
Eine Apostille bestätigt im Anwendungsbereich des Haager Übereinkommens die Herkunft einer öffentlichen Urkunde und ersetzt die konsularische Legalisation. Für andere Staaten kann eine mehrstufige Legalisationskette nötig sein; Verträge können Dokumente auch ganz befreien. Die Kosten hängen daher nicht primär vom Papierwert ab, sondern von Aussteller, amtlicher Unterschrift, Zielland, Dokumentart und Zahl der Originale. Übersetzung, Konsulat und Versand sind separate Leistungen.
Apostille, Legalisation oder Befreiung bestimmen
| Rechtsweg | Wann er typischerweise gilt | Wirkung |
|---|---|---|
| Befreiung | bilateraler oder multilateraler Vertrag erfasst Dokument | keine zusätzliche Überbeglaubigung nach Vertragsumfang |
| Apostille | Ausstellungs- und Zielstaat wenden das Haager Übereinkommen auf das Dokument an | ersetzt konsularische Legalisation |
| Legalisation | keine anwendbare Apostille oder Befreiung | amtliche Vorbeglaubigung plus regelmässig konsularische Überbeglaubigung |
Die Apostille bestätigt Unterschrift, Funktion und gegebenenfalls Siegel – nicht die materielle Wahrheit des Dokuments.
Gebührenauskunft und zuständige Stellen nach Kanton
| Kanton | System | Kosteninformation | Evidenz |
|---|---|---|---|
| Aargau | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Apostille CHF 40; Überbeglaubigung CHF 20 Quelle/Detail Amtliche Gebühren der zuständigen Aargauer Stelle; vorgängige Beglaubigung, Übersetzung und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Appenzell Innerrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 40 Quelle/Detail Amtliche Gebühr Appenzell Innerrhoden für Apostille beziehungsweise Überbeglaubigung; weitere Schritte separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Appenzell Ausserrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 25; Postversand zusätzlich CHF 6 Quelle/Detail Amtliche Gebühr Appenzell Ausserrhoden für Apostille oder Legalisation; vorgängige Beglaubigung und Übersetzung separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Bern | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | CHF 25 pro Dokument Quelle/Detail Gebühr der Staatskanzlei Bern für Apostille oder Legalisation. Vorgängige Beglaubigung, Übersetzung und Versand sind separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Landschaft | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 20 Quelle/Detail Amtliche Gebühr der Landeskanzlei Basel-Landschaft für Apostille oder Beglaubigung; weitere Schritte separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Stadt | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 20 Quelle/Detail Amtliche Basler Gebühr für Apostille beziehungsweise Legalisation; vorgängige Beglaubigung, Übersetzung und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Freiburg | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 10–40 Quelle/Detail Amtlicher Freiburger Rahmen für Legalisationen und Apostillen; Dokumentart, Anzahl und Versand bestimmen den Endbetrag. | Amtliche Tarifangabe |
| Genf | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 30; weitere Unterschriften auf demselben Dokument je CHF 8 Quelle/Detail Amtliche Genfer Gebühr für einfache Legalisation oder Apostille; weitere Vorbereitung, Übersetzung und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Glarus | Amtsnotariat, tarifgebunden | Einholungsleistung laut Behördenseite: Apostille CHF 35, Legalisation CHF 30 Quelle/Detail Die publizierten Glarner Beträge betreffen die Besorgung über das Handelsregister; sie sind nicht als reine Staatskanzleigebühr zu lesen. Weitere Beglaubigung und Versand separat. | Amtliche Teilangabe |
| Graubünden | Gemischtes System, Rahmen-/Höchsttarif | Gebühr bei der zuständigen Behörde abfragen Quelle/Detail Das Bundesamt für Justiz verweist für Gebühren und Zahlungsmodalitäten ausdrücklich an die zuständige kantonale oder eidgenössische Behörde. Apostille und Legalisation sind keine frei austauschbaren Leistungen. | |
| Jura | Freies Notariat, tarifgebunden | Je nach Dokumentkategorie CHF 32–38; Sonderfälle bis CHF 150 Quelle/Detail Aktuelle amtliche jurassische Servicetarife; Versand zusätzlich. Der Betrag hängt vom Zweck und der Dokumentanzahl ab. | Amtliche Tarifangabe |
| Luzern | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 30 Quelle/Detail Amtliche Luzerner Gebühr für Apostille oder Legalisation; vorgängige Beglaubigung und weitere Schritte separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Neuenburg | Freies Notariat, tarifgebunden | Grundsätzlich CHF 25 Quelle/Detail Amtliche Neuenburger Tarifposition; weitere Dokumente, Vorbereitung und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Nidwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 25 Quelle/Detail Amtliche Nidwaldner Gebühr für Apostille oder Legalisation; weitere Schritte separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Obwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Ausland CHF 30; Inlandbeglaubigung CHF 15 Quelle/Detail Amtliche Obwaldner Gebühren; vorgängige Beglaubigung und weitere Schritte separat. | Amtliche Tarifangabe |
| St. Gallen | Amtsnotariat, tarifgebunden | Apostille CHF 50; Legalisation CHF 30 Quelle/Detail Amtliche St. Galler Gebühren, aktualisiert Mai 2026; vorgängige Beglaubigung und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Schaffhausen | Amtsnotariat, tarifgebunden | Apostille CHF 40; Legalisation/Staatskanzlei-Beglaubigung CHF 30 Quelle/Detail Amtliche Schaffhauser Gebühren; vorgängige Beglaubigung, Übersetzung und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Solothurn | Amtsnotariat, tarifgebunden | Apostille CHF 30; einfache Beglaubigung CHF 20 Quelle/Detail Amtliche Solothurner Gebühren; weitere Schritte und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Schwyz | Gemischtes System, tarifgebunden | CHF 25; postalisch zusätzlich CHF 8 Quelle/Detail Amtliche Schwyzer Gebühr für Apostille oder Legalisation; vorgängige Beglaubigung separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Thurgau | Amtsnotariat, tarifgebunden | Gebühr bei der zuständigen Behörde abfragen Quelle/Detail Das Bundesamt für Justiz verweist für Gebühren und Zahlungsmodalitäten ausdrücklich an die zuständige kantonale oder eidgenössische Behörde. Apostille und Legalisation sind keine frei austauschbaren Leistungen. | |
| Tessin | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Meist CHF 30; Überbeglaubigung notarieller Urkunde CHF 35 Quelle/Detail Amtliche Tessiner Tarifpositionen; Dokumentart und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Uri | Amtsnotariat, tarifgebunden | Zuständige Urner Stelle bestätigt; Gebühr vor Einreichung abfragen Quelle/Detail Die amtliche Dienstseite bestätigt den Verfahrensweg, publiziert aber keinen verifizierten Preis. | Amtliche Teilangabe |
| Waadt | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 30 Quelle/Detail Amtliche Waadtländer Gebühr für Apostille; vorgängige Beglaubigung und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Wallis | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 30 Quelle/Detail Amtliche Walliser Gebühr für Apostille oder Legalisation; weitere Schritte und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Zug | Gemischtes System, tarifgebunden | Apostille CHF 30; einfache Legalisation CHF 20 Quelle/Detail Aktuelle Zuger Gebühren; vorgängige Beglaubigung und Versand separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Zürich | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 30 pro amtlicher Originalunterschrift Quelle/Detail Gebühr der Zürcher Staatskanzlei für Apostille oder Legalisation. Vorgängige Beglaubigung, zusätzliche Dokumente, Übersetzung und Versand sind nicht eingeschlossen. | Amtliche Tarifangabe |
Leseregel: «Amtliche Tarifangabe» bezeichnet eine aktuelle, direkt zitierte Tarifposition oder Berechnungsregel – nicht zwingend einen vollständigen Endpreis. «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte. Wo die Datengrundlage keinen seriösen Betrag trägt, zeigt Tabellio bewusst «Offerte nötig».
Die Tabelle nennt bewusst keine einheitliche Kantonsgebühr. Das Bundesamt für Justiz verweist für Gebühren und Zahlungsmodalitäten an die zuständige kantonale oder eidgenössische Stelle. Die Bundeskanzlei publiziert für ihren eigenen Legalisationsdienst eine amtliche Gebühr pro zu beglaubigender Originalunterschrift; dieser Bundeswert ist kein Tarif der 26 Staatskanzleien.
Die Herkunft der Unterschrift bestimmt die Behörde
Kantonale Staatskanzleien oder bezeichnete kantonale Stellen überbeglaubigen insbesondere Unterschriften der von ihnen erfassten kantonalen Behörden und Urkundspersonen. Die Bundeskanzlei ist für bestimmte Originalunterschriften von Bundesstellen, Schweizer Vertretungen, ausländischen Missionen und kantonalen Staatskanzleien zuständig. Sie ersetzt nicht pauschal jede kantonale Apostillenstelle.
Entscheidend ist die konkrete Unterschrift, die überbeglaubigt werden soll. Ein Handelsregisterauszug, ein Zivilstandsdokument und eine notarielle Vollmacht aus demselben Kanton können unterschiedliche Vorwege haben. Die aktuelle Adressliste der Bundeskanzlei hilft, die kantonale Stelle zu bestimmen; verbindlich ist deren Auskunft zum Original.
Sechs Kostenblöcke der Dokumentenkette
| Block | Beispiel | Leistungserbringer |
|---|---|---|
| Ursprungsdokument | neuer Register- oder Zivilstandsauszug | ausstellende Behörde |
| Vorbeglaubigung | notarielle Unterschrift oder amtliche Bestätigung | Notariat / Behörde |
| Apostille/Legalisation | Überbeglaubigung der amtlichen Signatur | Kanton / Bundeskanzlei |
| Konsulat | weitere Bestätigung ausserhalb Apostille | ausländische Vertretung |
| Sprache | beglaubigte Übersetzung | Übersetzer / weitere Stelle |
| Logistik | Rückporto, Kurier, mehrere Originale | Post / Kurier |
Übersetzung in der richtigen Reihenfolge beauftragen
Manche Empfänger verlangen die Übersetzung des vollständigen Dokuments einschliesslich Apostille; andere akzeptieren eine Übersetzung vor der Überbeglaubigung oder verlangen eine lokal zugelassene Fachperson. Wird die Reihenfolge falsch gewählt, muss die Übersetzung erneut erstellt und möglicherweise nochmals beglaubigt werden.
Vor dem Auftrag sollte der ausländische Empfänger schriftlich bestätigen: akzeptierte Sprache, Übersetzertyp, Dokumentalter, Papier- oder Elektronikform, Apostille auf Original oder Beglaubigung und allfällige konsularische Schritte. Jede zusätzliche Originalausfertigung kann die gesamte Kette – und nicht nur das Porto – vervielfachen.
Gebühr und Bearbeitungszeit sind zwei Planungsgrössen
Eine niedrige amtliche Gebühr sagt nichts über den Gesamtaufwand aus, wenn vorher ein neues Original, eine notarielle Beglaubigung oder danach ein Konsulat nötig ist. Postweg, Termin, Zahlungsart und Rücksendung unterscheiden sich zwischen Stellen. Dringlichkeit kann zusätzliche Kurier- oder Beschaffungskosten verursachen, ohne das amtliche Prüfverfahren abzukürzen.
Plane einen Puffer für Rückfragen zu Unterschriftsprobe, Siegel oder Zuständigkeit ein. Dokumente sollten vollständig gescannt und Originale nachverfolgbar versendet werden. Eine Apostille hat grundsätzlich kein pauschales Verfallsdatum; der Empfänger kann aber für das zugrunde liegende Dokument ein maximales Alter verlangen.
Schritt für Schritt zur belastbaren Gesamtrechnung
- Empfänger, Zielland, Verfahren und Dokumentart notieren.
- Schriftlich klären, ob Befreiung, Apostille oder Legalisation verlangt wird.
- Aktuelles Original bei der richtigen Stelle beschaffen.
- Amtliche Unterschrift und zuständige Überbeglaubigungsstelle bestimmen.
- Gebühr, Zahlungsart, Bearbeitungsweg und Rückversand direkt bestätigen.
- Konsulat, Übersetzung und Kurier als separate Positionen kalkulieren.
- Reihenfolge und Zahl der Originale vor jedem kostenpflichtigen Schritt fixieren.
Der Notar kann Teil der Kette sein, ist aber nicht automatisch Apostillenbehörde und entscheidet nicht, was eine ausländische Zielstelle akzeptiert.
Vier Kostenebenen, die nie vermischt werden dürfen
Eine belastbare Kostenangabe beginnt mit dem richtigen Geschäft und dem zuständigen Kanton. Die öffentliche Beurkundung ist kantonal organisiert; je nach Amts-, freiem oder gemischtem Notariat gelten feste Ansätze, Rahmen- oder Höchsttarife beziehungsweise auftragsrechtliche Honorare. Ein Betrag aus einem anderen Kanton oder einem anderen Urkundentyp ist deshalb kein Tarifbeleg. Bei Grundstücksgeschäften bindet zudem der Belegenheitsort, während bei ortsungebundenen Geschäften die zulässige Urkundsperson gesondert zu prüfen ist.
Danach werden vier Ebenen separat budgetiert: erstens Beratung, Entwurf und Beurkundung; zweitens Register- oder Hinterlegungsgebühren; drittens Auslagen und Leistungen von Bank, Geometer, Übersetzung oder Zeugen; viertens Steuern und Abgaben. Mehrwertsteuer kann nur einzelne Positionen treffen. Ein Vergleich ist erst aussagekräftig, wenn dieselben Leistungen, Werte, Personen, Ausfertigungen und Vollzugsschritte enthalten sind.
Tabellio kennzeichnet deshalb die Evidenz jeder Zahl. «Amtliche Tarifangabe» verweist auf eine aktuelle Tarifposition oder Berechnungsregel, nicht zwingend auf einen vollständigen Endpreis; «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte; «amtliche Teilangabe» deckt ausdrücklich nicht das ganze Projekt. Wo Kanton, Aufwand oder Sachverhalt keine seriöse Zahl erlauben, ist «Offerte nötig» die präzisere Antwort. Der historische Preisüberwacher-Vergleich erklärt Tarifstrukturen, ersetzt aber keine aktuelle kantonale Tarifprüfung.
Vor Auftrag gehört eine schriftliche Leistungsabgrenzung ins Dossier: Ausgangswert, Standard- oder Sonderfall, Zahl der Parteien und Urkunden, Entwurfsschleifen, Registeranmeldung, Ausfertigungen, MWST, Auslagen, Drittstellen und Kosten bei Abbruch. So wird aus einer vermeintlich günstigen Zahl ein überprüfbares Gesamtbudget – und aus der späteren Rechnung eine Positionenliste, die mit Tarif oder Offerte verglichen werden kann.
Zielland und Dokumentkette vor der ersten Gebühr klären
Lass Empfängeranforderung, zuständige Stelle, Übersetzungsreihenfolge und Zahl der Originale schriftlich bestätigen.
Apostillenweg bestimmen →Häufige Fragen
Was kostet eine Apostille in der Schweiz?
Es gibt keinen einheitlichen Kantonsbetrag. Die zuständige Stelle publiziert ihren Tarif; die Bundeskanzlei-Gebühr gilt nur für deren eigenen Zuständigkeitsbereich.
Braucht jedes Dokument fürs Ausland eine Apostille?
Nein. Staatsverträge können es befreien; zwischen Apostille-Vertragsstaaten kann die Apostille genügen; sonst ist möglicherweise eine Legalisationskette nötig.
Kann jeder Notar eine Apostille ausstellen?
Nein. Eine Beglaubigung durch den Notar kann der erste Schritt sein. Die Apostille erteilt die für dessen amtliche Unterschrift zuständige kantonale oder eidgenössische Stelle.
Bestätigt die Apostille den Inhalt des Dokuments?
Nein. Sie bestätigt im Wesentlichen die Echtheit der Unterschrift, die Funktion der unterzeichnenden Person und gegebenenfalls Siegel oder Stempel.