Beschwerde gegen Notar: Welcher Weg passt?

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Der richtige Weg hängt davon ab, was erreicht werden soll. Eine kantonale Aufsicht prüft mögliche Berufspflichtverletzungen. Eine Gebührenstelle beurteilt die Rechnung. Schadenersatz, Vertrags- oder Registerkorrektur folgen eigenen Verfahren. Wer alles als «Beschwerde» bezeichnet, riskiert, bei der falschen Stelle zu landen oder eine wichtige Frist zu verpassen.

Zuerst das Ziel bestimmen

AnliegenTypischer Weg
Unhöflichkeit, Verzögerung, Interessenkonflikt, Pflichtverletzungkantonale Notariatsaufsicht/Disziplinarweg
Unklare oder zu hohe Rechnungdetaillierte Rechnung und kantonale Gebührenüberprüfung
Finanzieller Schadenzivilrechtliche oder staatshaftungsrechtliche Anspruchsprüfung
Fehler in Urkunde oder RegisterBerichtigung, Nachtrag, Rechtsmittel oder Gericht je nach Fall
Verdacht auf StraftatStrafverfolgungsbehörde; hohe Tatsachenschwelle

Der erste sachliche Schritt

Schreibe dem Notariat kurz, chronologisch und mit konkretem Antrag: Welche Sache, welches Datum, welche Pflicht, welcher Beleg und welche gewünschte Lösung? Verlange bei Kosten eine detaillierte Rechnung. Das kann ein Missverständnis klären und schafft gleichzeitig eine belastbare Dokumentation. Bei drohendem Vollzug, erheblichem Schaden oder kurzer Frist sollte parallel unabhängige Beratung erfolgen.

Beispiel Bern: Rechnung hat kurze Fristen

Die bernische Notariatsaufsicht weist darauf hin, dass bei einer bestrittenen Rechnung zunächst innert 30 Tagen eine detaillierte Rechnung verlangt werden kann und danach wiederum innert 30 Tagen die amtliche Festsetzung zu beantragen ist. Diese Fristen gelten nicht automatisch in anderen Kantonen. Das Beispiel zeigt aber, warum der Rechnung und ihrer Rechtsmittelbelehrung sofort Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.

WichtigEine Aufsichtsbeschwerde macht eine Urkunde nicht automatisch ungültig, ändert keinen Registereintrag und spricht nicht ohne Weiteres Geld zu. Beantrage jedes gewünschte Ergebnis im dafür vorgesehenen Verfahren.

Unterlagen für eine Eingabe

  1. Bezeichnung des Notariats, Geschäfts und Beurkundungsdatums
  2. kurze Chronologie mit gesicherten Daten
  3. Auftrag, Offerte, Urkunde, Rechnung und Korrespondenz
  4. genaue beanstandete Handlung oder Unterlassung
  5. konkretes Ziel der Eingabe
  6. Angaben zu parallelen Gerichts-, Register- oder Haftungsverfahren

Zuständige Stelle finden

Da das Notariatswesen kantonal organisiert ist, sind Aufsichtsbehörde, Beschwerdeweg und Fristen im Kanton der Urkundsperson zu prüfen. Auf der kantonalen Website finden sich Notariatsgesetz, Aufsicht und häufig Merkblätter. Bei Amtsnotariaten kann der Behördenweg anders aussehen als bei freiberuflichen Notaren. Reiche sensible Unterlagen nicht ungezielt an mehrere Stellen ein; kläre zuerst Zuständigkeit und erforderliche Form.

Kanton und Notariat identifizieren

Die Notarsuche hilft, zuständige Stelle und kantonales System einzuordnen; rechtliche Eingaben separat prüfen lassen.

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Häufige Fragen

Wo kann ich mich über einen Notar beschweren?

Bei der nach kantonalem Recht zuständigen Notariatsaufsicht oder Rechtsmittelinstanz. Die Stelle richtet sich nach dem Kanton und Notariatssystem.

Kann die Aufsicht meine Notarrechnung reduzieren?

Nicht zwingend. Für Gebühren kann ein separates amtliches Festsetzungs- oder Prüfverfahren gelten, oft mit kurzen Fristen.

Wird die Urkunde durch eine Beschwerde ungültig?

Nein. Gültigkeit, Berichtigung und Registervollzug sind getrennte Rechtsfragen und benötigen eigene Schritte.

Kann ich gleichzeitig Schadenersatz verlangen?

Ein Schadenersatzanspruch kann separat geprüft werden. Die Aufsicht spricht typischerweise nicht automatisch Ersatz zu; Fristen sind unabhängig zu sichern.

WeiterlesenHaftung prüfen · Rechnung einordnen · Laufendes Dossier wechseln
Quellen & StandBern: Notariatsaufsicht und Gebührenprüfung · Bern: Aufsicht und Disziplinarrecht · BJ: kantonale Organisation des Notariats. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.