Ehevertrag für Selbstständige und Unternehmen: Firma richtig schützen
Ist eine Person alleinige Aktionärin oder Inhaberin, gehört die Firma zivilrechtlich zwar ihr. Bei Errungenschaftsbeteiligung können aber Unternehmenswert, Finanzierung, Erträge und Wertsteigerungen güterrechtliche Ansprüche auslösen. Ziel eines Ehevertrags ist daher nicht nur «Eigentum schützen», sondern Bewertung und Liquidität im Trennungs- und Todesfall planbar machen.
Fünf Fragen zur Firma
- Wurde die Beteiligung vor oder während der Ehe erworben?
- Aus welcher Vermögensmasse kam Kaufpreis oder Gründungskapital?
- Wurden marktgerechte Löhne und Dividenden bezogen?
- Wer hat unentgeltlich oder unterbezahlt im Betrieb mitgearbeitet?
- Wie wird der Unternehmenswert am relevanten Stichtag bestimmt?
Gestaltungsbausteine
| Baustein | Zweck | Grenze |
|---|---|---|
| Betriebsvermögen zu Eigengut erklären | Zuordnung der beruflich genutzten Errungenschaft | Art. 199 ZGB und konkrete Definition |
| Erträge aus Eigengut als Eigengut | Dividenden/Erträge anders zuordnen | angemessene Familienfinanzierung mitdenken |
| Mehrwertbeteiligung regeln | Ansprüche aus Investitionen kalkulierbar machen | saubere Dokumentation nötig |
| Gütertrennung | keine Vorschlagsteilung | Vorsorge, Unterhalt und Forderungen bleiben |
| Inventar und Bewertungsmethode | Ausgangswert und Beweis sichern | regelmässig aktualisieren |
Gütertrennung ist nicht automatisch die beste Lösung
Sie kann Unternehmenswerte von einer Vorschlagsteilung fernhalten, aber eine wirtschaftlich schwächere Person stark benachteiligen. Oft ist eine gezielte Anpassung der Errungenschaftsbeteiligung ausgewogener: Firma und betriebliche Erträge klar zuordnen, zugleich privaten Vermögensaufbau, Vorsorge oder andere Ausgleichsmechanismen schaffen.
Gesellschaftsrecht muss mitziehen
Statuten, Aktionärbindungs- oder Gesellschaftervertrag regeln Übertragungsbeschränkungen, Stimmrechte, Kaufrechte und Bewertung. Der Ehevertrag regelt die güterrechtliche Ebene. Widersprüchliche Bewertungsstichtage oder Abfindungsformeln können eine Nachfolge blockieren. Auch Hypotheken, Bürgschaften und persönliche Darlehen gehören in die Gesamtsicht.
Tod und Nachfolge
Beim Tod kommt nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung das Erbrecht hinzu. Soll ein Kind oder Mitgesellschafter übernehmen, sind Ehevertrag, Erbvertrag, Testament, Aktionärbindungsvertrag und Versicherung gemeinsam zu koordinieren. Pflichtteile und die 2024 gescheiterte Sonderreform zur Unternehmensnachfolge sind zu berücksichtigen.
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Notariat finden →Häufige Fragen
Bleibt meine Firma bei Scheidung automatisch bei mir?
Die Beteiligung kann in Ihrem Eigentum bleiben, dennoch können güterrechtliche Ausgleichs- oder Mehrwertansprüche entstehen. Eigentum und finanzielle Auseinandersetzung sind zu trennen.
Muss ein Unternehmer Gütertrennung wählen?
Nein. Auch eine gezielt angepasste Errungenschaftsbeteiligung kann das Unternehmen schützen und zugleich einen fairen privaten Ausgleich vorsehen.
Kann der Unternehmenswert im Ehevertrag festgeschrieben werden?
Ein Ausgangswert und eine Methode können dokumentiert werden. Ein starrer Dauerwert ist bei wachsendem Unternehmen riskant; Aktualisierung und Bewertungsstichtag sollten geregelt sein.
Reicht der Ehevertrag für die Nachfolge?
Nein. Gesellschafts- und Erbrecht, Pflichtteile, Führung, Finanzierung und Steuern müssen separat koordiniert werden.