ThemenweltGesetzliche Erbfolge & Erbquoten

Erbquoten-Rechner Schweiz: Gesetzliche Anteile berechnen

Aktualisiert: 14. Juli 2026Lesezeit: 8 Min.Redaktion tabellio.ch

Dieser Rechner übersetzt Art. 457–462 ZGB in sechs häufige Standardszenarien. Er zeigt gesetzliche Gruppenquoten und den Anteil je Kinderstamm, nicht den endgültigen Auszahlungsbetrag. Güterrecht, Schulden, Testamente, Erbverträge, Pflichtteile, Vorempfänge, Steuern und internationale Regeln müssen ausserhalb des Tools beurteilt werden.

Erbquote unverbindlich berechnen

Lebende Kinder plus Stämme vorverstorbener Kinder.
Die Berechnung wird geladen.

Welche Formel der Rechner verwendet

KonstellationEhegatte/PartnerVerwandte
mit Nachkommen1/21/2 an Kinderstämme
ohne Nachkommen, mit elterlichem Stamm3/41/4 an elterlichen Stamm
ohne Nachkommen und elterlichen Stamm1/1Grosselternstamm ausgeschlossen
kein Ehegatte, mit Nachkommen1/1 an Kinderstämme
kein Ehegatte und keine Nachkommen1/1 an nächsten vorhandenen Stamm

Die registrierte Partnerperson wird im Tool wie ein Ehegatte behandelt. Ein Konkubinatspartner darf nicht in dieser Position eingesetzt werden. Bei mehreren Stämmen teilt der Rechner nur die Nachkommenquote durch die Zahl der Kinderstämme; Unterstämme innerhalb eines vorverstorbenen Kinderstamms sind anschliessend nochmals zu berechnen.

Warum eine Million nicht automatisch die Erbmasse ist

Der eingegebene Betrag ist eine frei gewählte Rechengrösse. Bei Verheirateten muss zuerst das Güterrecht abgewickelt werden. Eigengut bleibt dem jeweiligen Ehegatten zugeordnet, die Errungenschaften werden bereinigt und Vorschlagsanteile beziehungsweise ehevertragliche Mehrzuweisungen ermittelt. Nur was danach dem verstorbenen Ehegatten gehört, bildet zusammen mit seinen übrigen Aktiven den Ausgangspunkt des Nachlasses.

Danach sind Nachlassschulden und weitere gesetzliche Korrekturen zu erfassen. Hypotheken mindern nicht zwingend den Verkehrswert eines Hauses, sondern stehen als Schuld der Aktivposition gegenüber. Vorempfänge können für Ausgleichung und Pflichtteil rechnerisch hinzugerechnet werden, ohne am Todestag als Liquidität vorhanden zu sein. Der Rechner bewertet keine dieser Positionen.

Kinder zählen nach Stämmen, nicht nur nach Köpfen

Die Eingabe «Kinderstämme» umfasst jedes lebende Kind sowie jeden Stamm eines vorverstorbenen Kindes. Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt seine Ehefrau, einen lebenden Sohn und drei Enkel einer vorverstorbenen Tochter. Es bestehen zwei Stämme. Die Ehefrau erhält 50 Prozent, der Sohn als erster Stamm 25 Prozent und die drei Enkel teilen die übrigen 25 Prozent, also je ein Zwölftel des gesamten Nachlasses.

Ist ein Kind ausgeschlagen, erbunwürdig oder wirksam enterbt, können unterschiedliche Eintrittsfolgen gelten. Adoptionen bestimmen die rechtliche Abstammung neu; Stiefkinder ohne Adoption bilden keinen Stamm. Der Rechner setzt deshalb voraus, dass die Zahl der rechtlich berufenen Stämme bereits zuverlässig geklärt ist.

Elterlicher Stamm: zwei Seiten getrennt rechnen

Fehlen Nachkommen, erben Vater und Mutter grundsätzlich je die Hälfte des Anteils, der dem elterlichen Stamm zusteht. Ist ein Elternteil vorverstorben, treten seine Nachkommen nach Stämmen ein. Fehlen auf dieser Seite sowohl Elternteil als auch dessen Nachkommen, fällt der ganze elterliche Anteil an die andere Seite.

Der Rechner zeigt aus Gründen der Verständlichkeit nur die Gruppenquote des elterlichen Stamms. Er verteilt nicht auf Vater, Mutter, Voll- und Halbgeschwister, Nichten und Neffen. Gerade bei Halbgeschwistern ist eine einfache Kopfteilung falsch: Ein Halbgeschwister ist nur Nachkomme des gemeinsamen Elternteils und nimmt damit nur an dessen Seite teil.

Was Testament, Erbvertrag und Pflichtteil verändern

Eine formgültige Verfügung kann gesetzliche Quoten innerhalb der verfügbaren Quote ändern. Seit 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen sowie des Ehegatten oder eingetragenen Partners je die Hälfte ihrer gesetzlichen Quote. Ohne Verfügung bleibt die volle gesetzliche Quote bestehen. Der Rechner simuliert bewusst keine «Pflichtteilslösung», weil zusätzlich lebzeitige Zuwendungen und vertragliche Bindungen geprüft werden müssten.

Ein Erbvertrag kann Verfügungen bindend machen, einen Erbverzicht enthalten oder güterrechtlich mit einem Ehevertrag kombiniert sein. Eine spätere Schenkung kann trotz rechnerisch genügender Quote vertragswidrig oder herabsetzbar sein. Das Tool darf deshalb nicht als Freigabe für eine konkrete Zuwendung verstanden werden.

Beträge sind keine Gegenstandszuteilung

Zeigt der Rechner für eine Person CHF 250'000, folgt daraus kein Anspruch auf ein bestimmtes Konto, ein Zimmer oder 25 Prozent Miteigentum am Haus. Bis zur Teilung bilden die Erben eine Gesamthandsgemeinschaft. Gegenstände werden durch Teilungsvertrag, Teilungsvorschrift, gesetzliches Zuweisungsrecht oder Gerichtsentscheid zugeordnet; Wertdifferenzen können Ausgleichszahlungen auslösen.

Auch Liquidität ist entscheidend. Ein Nachlass von einer Million kann fast vollständig aus einer Liegenschaft bestehen und zugleich hohe Hypotheken, Steuern oder Sanierungsbedarf aufweisen. Die rechnerische Quote bleibt eine Verhältniszahl; Finanzierung und Vollzug sind ein separates Projekt.

So wird aus der Orientierung eine belastbare Rechnung

  1. Erbenkreis mit Zivilstandsdokumenten und Stammbaum belegen.
  2. Verfügungen von Todes wegen vollständig eröffnen lassen.
  3. Güterrecht und Eigentum jeder Position vorab klären.
  4. Aktiven zum richtigen Stichtag bewerten und Schulden erfassen.
  5. Ausgleichung, Herabsetzung und Erbverträge einbeziehen.
  6. Gesetzliche und tatsächlich angeordnete Quoten nebeneinander dokumentieren.
  7. Steuern, Vorsorgeleistungen und Versicherungsbegünstigungen separat rechnen.
  8. Erst danach Zuweisungen, Auszahlungen und Grundbuchvollzug planen.

Speichere nicht nur das Resultat, sondern auch die Annahmen. Ändert sich eine Person, ein Stamm, der Güterstand oder eine Verfügung, muss die gesamte Rechnung neu aufgesetzt werden.

Drei Kontrollrechnungen für das Tool-Ergebnis

Kontrolle 1 – Summe: Alle Gruppenquoten müssen zusammen 100 Prozent ergeben. Bei Ehegatte und Nachkommen sind das 50 plus 50 Prozent. Gibt es drei Kinderstämme, erhält jeder Stamm ein Drittel der Nachkommenhälfte, also ein Sechstel des Gesamtnachlasses. Innerhalb eines vorverstorbenen Stamms wird dieses Sechstel erneut geteilt. Rundungsdifferenzen in Franken ändern die Bruchquote nicht und werden erst bei der Teilung ausgeglichen.

Kontrolle 2 – Rang: Wähle nie gleichzeitig Nachkommen und elterlichen Stamm. Schon ein einziger Nachkommenstamm schliesst Eltern und Geschwister aus. Neben dem Ehegatten ist der elterliche Stamm nur relevant, wenn keine Nachkommen bestehen. Der Grosselternstamm erhält neben einem Ehegatten nichts, weil dieser ohne Nachkommen und elterlichen Stamm den ganzen Nachlass erbt.

Kontrolle 3 – Masse: Teste die Quote zuerst mit CHF 100 oder 1'000, damit Prozentfehler sichtbar werden, und übertrage sie erst danach auf den bereinigten Nachlass. Vergleiche den Rechnerbetrag mit einer Vermögensliste, die güterrechtliche Ansprüche und Schulden separat ausweist. Wenn ein Haus, Unternehmen oder Nutzniessungsrecht nicht ohne Weiteres teilbar ist, ergänze eine Zuweisungsrechnung: Verkehrswert, übernommene Schuld, eigene Quote, Ausgleichszahlung und Finanzierung. So bleibt das Tool ein transparentes Rechenbrett statt einer Blackbox mit Scheingenauigkeit.

Ergebnis richtig weitergeben

Wer das Resultat in einer Familienbesprechung verwendet, sollte einen Ausdruck mit Datum, Szenario, Nettonachlass und Stammzahl erstellen. Daneben gehören vier Warnfelder: «Güterrecht noch offen», «Verfügungen ungeprüft», «Vorempfänge ungeprüft» und «Steuern nicht enthalten». So wird eine Orientierung nicht versehentlich als zugesicherte Auszahlung weitergegeben.

Für die fachliche Prüfung braucht es danach keinen Screenshot allein, sondern den Stammbaum, Zivilstand, Ehe- und Erbverträge, Testament, Vermögensliste und Belege grosser Zuwendungen. Die Urkundsperson kann auf dieser Grundlage eine Gestaltung entwerfen; die kantonale Nachlassbehörde eröffnet Verfügungen und stellt je nach Zuständigkeit Legitimationen aus; ein Gericht entscheidet streitige Erbenstellung oder Pflichtteil. Der Rechner übernimmt keine dieser Rollen.

Wenn eine Eingabe nicht in eines der sechs Szenarien passt – etwa nichtgemeinsame Kinder, hängige Scheidung, Erbverzicht, Adoption im Ausland oder mehrere Staatsangehörigkeiten –, ist gerade das Ausbleiben einer automatischen Antwort ein Qualitätsmerkmal. Dann wird zuerst die Rechtslage geklärt und erst anschliessend eine individuelle Rechentabelle erstellt.

Erbquoten in der richtigen Reihenfolge bestimmen

  1. Vermögensmasse klären: Der Nachlass ist nicht automatisch das gesamte gemeinsame Vermögen. Bei verheirateten oder eingetragenen Paaren werden zuerst Güterrecht beziehungsweise Vermögensrecht und erst danach das Erbrecht abgewickelt.
  2. Gesetzliche Erben feststellen: Nachkommen, Elternstamm und Grosselternstamm folgen der gesetzlichen Ordnung; der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner konkurriert je nach vorhandener Parentel mit unterschiedlichen Quoten.
  3. Verfügungen berücksichtigen: Testament und Erbvertrag können die gesetzliche Verteilung verändern. Pflichtteile begrenzen den frei verfügbaren Teil, ersetzen aber nicht die gesetzliche Erbquote.
  4. Nettonachlass berechnen: Erbgangsschulden, Todesfallkosten und weitere Nachlassverbindlichkeiten werden vor der wirtschaftlichen Verteilung einbezogen; Steuerfolgen sind zusätzlich kantonal zu prüfen.

Ein Rechner zeigt deshalb nur die gesetzliche Ausgangslage. Güterstand, frühere Zuwendungen, Erbverzicht, Ausschlagung, Vorversterben, Adoption, internationale Bezüge und Verfügungen von Todes wegen können das Ergebnis verändern. Für die verbindliche Planung müssen Familienbaum, Vermögensherkunft und Originalurkunden zusammen geprüft werden.

Rechnung mit Urkunden und Nachlass abgleichen

Eine belastbare Planung verbindet Güterrecht, Erbquoten, Pflichtteile und die passende Verfügung.

Nachlassplanung vorbereiten →

Häufige Fragen

Ist der Erbquoten-Rechner rechtsverbindlich?

Nein. Er bildet nur gesetzliche Gruppenquoten in Standardszenarien ab und ersetzt weder die Ermittlung des Erbenkreises noch Güterrechts-, Nachlass- oder Pflichtteilsberechnung.

Was gebe ich als Nettonachlass ein?

Nur einen bereits nach Eigentum, Güterrecht und Schulden bereinigten Rechenbetrag. Wenn diese Vorarbeiten fehlen, dient die Eingabe lediglich als Beispiel.

Wie zähle ich vorverstorbene Kinder?

Jedes vorverstorbene Kind mit eigenen Nachkommen bildet grundsätzlich einen Kinderstamm. Seine Stammquote wird innerhalb dieses Stamms weiter verteilt.

Kann ich Pflichtteile mit dem Rechner berechnen?

Nicht zuverlässig. Pflichtteile hängen von der gesetzlichen Quote, der Verfügung und einer besonderen Berechnungsmasse einschliesslich möglicher Zuwendungen ab.

Warum berechnet das Tool keine Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist kantonal und hängt unter anderem von Wohnsitz, Verwandtschaft, Vermögensart und Ausnahmen ab. Sie verändert die zivilrechtliche Erbquote nicht.

Gilt das Resultat für einen Konkubinatspartner?

Nein. Ein Konkubinatspartner hat keine gesetzliche Ehegattenquote und muss formgültig begünstigt werden.

WeiterlesenErbfolge vollständig verstehen · Ehegatte und Kinder · Pflichtteil abgrenzen · Teilungsmasse ermitteln · Steuern separat prüfen
Planung und Verfahren trennenNotariat für Testament, Erbvertrag und Teilungsurkunden · kantonale Behörde für Eröffnung und Erbenbescheinigung · Steuerberatung für kantonale Abgaben · Anwalt und Gericht bei streitigen Erbansprüchen.
Quellen & StandZGB Art. 457–462, 470–473 und 560 · Bundesamt für Justiz: Erbrecht und laufende Gesetzgebung · Bundesrat: revidiertes Erbrecht seit 1. Januar 2023 · ch.ch: amtliche Informationen zur Erbschaft · BGE 132 III 677: Berechnungs- und Ausgleichungsfragen. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung; kantonale Regeln und konkrete Unterlagen sind im Einzelfall zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.