Gesetzliche Erbfolge & Erbquoten
Gesetzliche Erben, Erbquoten, Stammprinzip und Begünstigung des überlebenden Partners nach Schweizer Erbrecht verständlich berechnen und planen.
Schweizweite Ratgeber
13 BeiträgeWer ohne wirksame Verfügung stirbt, hinterlässt keine regellose Situation: Das ZGB ordnet Erben nach Stämmen und kombiniert sie mit der Quote des Ehegatten.
Ratgeber Ehepartner maximal begünstigenMaximale Begünstigung entsteht nicht durch eine einzige Klausel, sondern durch die abgestimmte Reihenfolge von Güterrecht, Erbrecht und Nutzungsrechten.
Ratgeber Ehepartner und Kinder: ErbanteilDie bekannte Halb-halb-Regel gilt für den Nachlass – nicht für das gesamte eheliche Vermögen und nicht automatisch pro Kind.
Ratgeber Eltern und Geschwister erbenGeschwister erben nicht direkt als zweite Rangklasse, sondern als Nachkommen eines vorverstorbenen Elternteils – getrennt nach Mutter- und Vaterseite.
Ratgeber Enkel und StammprinzipEnkel erben gesetzlich nicht einfach pro Kopf: Sie vertreten grundsätzlich den Stamm eines ausgefallenen Kindes.
Ratgeber Erbenhaftung und NachlassschuldenWer erbt, übernimmt grundsätzlich auch Schulden persönlich und solidarisch – deshalb müssen Optionen vor jeder Einmischung geprüft werden.
Ratgeber Erbfolge ohne Kinder oder EhepartnerOhne Nachkommen und Ehegatten wandert der Nachlass nicht sofort an Geschwister oder Staat, sondern durch die elterlichen und grosselterlichen Stämme.
Ratgeber Erbquoten-Rechner SchweizDer Rechner zeigt gesetzliche Gruppenquoten und Kinderstämme – transparent, zugänglich und ohne eine komplexe Nachlassplanung vorzutäuschen.
Ratgeber Erbteil oder Pflichtteil?Der gesetzliche Erbteil gilt ohne Verfügung; der Pflichtteil ist nur die geschützte Untergrenze gegen eine abweichende Verfügung.
Ratgeber Erbteil verkaufen oder abtretenEin Erbteil ist eine Stellung am ungeteilten Nachlass – der Käufer eines Drittenvertrags wird deshalb nicht automatisch Miterbe.
Ratgeber Güterrecht vor ErbrechtErbquoten werden erst auf den Nachlass angewandt, der nach der güterrechtlichen Auseinandersetzung des Ehevermögens übrig bleibt.
Ratgeber Nutzniessung nach Art. 473 ZGBArt. 473 trennt Eigentum der gemeinsamen Nachkommen von Nutzung und Ertrag des überlebenden Ehegatten – mit einer zusätzlichen Eigentumsquote.
Ratgeber Stief- und Adoptivkinder im ErbrechtAdoptivkinder sind rechtliche Kinder; Stiefkinder ohne Adoption bleiben gegenüber dem Stiefelternteil gesetzlich aussen vor.