Nachlassabwicklung & Erbstreit
Erbschein, Nachlasssicherung, Auskunft, Anfechtung, Herabsetzung und Teilung vom Todesfall bis zur abgeschlossenen Erbteilung.
Schweizweite Ratgeber
13 BeiträgeVom Tod bis zur Erbteilung: die richtige Reihenfolge, die kritischen Fristen und die jeweils zuständige Stelle.
Ratgeber Amtliche Liquidation der ErbschaftDie Behörde wickelt den Nachlass ab; die Erben erhalten einen Überschuss, haften aber nicht persönlich für Nachlassschulden.
Ratgeber Bankauskunft für ErbenJeder Erbe kann geerbte Vertragsauskünfte verlangen; über Nachlasskonten verfügen die Erben dennoch grundsätzlich gemeinsam.
Ratgeber Digitaler Nachlass SchweizDer rechtliche Übergang eines Vermögenswerts und der technische Zugang dazu sind zwei verschiedene Probleme.
Ratgeber Enterbung und ErbunwürdigkeitEnterbung ist eine begründete Verfügung; Erbunwürdigkeit tritt bei schweren gesetzlichen Tatbeständen von Gesetzes wegen ein.
Ratgeber Erbschaftsverwaltung und ErbenvertretungErbschaftsverwalter, Erbenvertreter und Willensvollstrecker haben unterschiedliche Bestellung, Aufgaben und Grenzen.
Ratgeber Erbschein: Behörde, Fristen, UnterlagenWozu die Erbenbescheinigung dient, welche Behörde zuständig ist, welche Fristen gelten — und was sie kostet.
Ratgeber Erbteilungsklage SchweizKein Erbe kann dauerhaft zur Gemeinschaft gezwungen werden – aber ein einzelner darf den Nachlass auch nicht eigenmächtig verteilen.
Ratgeber Erbvorbezug und AusgleichungEine lebzeitige Zuwendung kann ausgleichungsfrei und trotzdem herabsetzbar sein. Beide Prüfungen müssen getrennt erfolgen.
Ratgeber Herabsetzungsklage SchweizDie Fünfjahresregel ist weder eine allgemeine Schonfrist für Schenkungen noch die Klagefrist.
Ratgeber Nacherben und ErsatzerbenDer Ersatzerbe springt ein; der Nacherbe erhält später vom Vorerben. Diese Konstruktionen sind nicht austauschbar.
Ratgeber Testament oder Erbvertrag anfechtenEine Einsprache gegen die Erbbescheinigung ersetzt die rechtzeitige Ungültigkeitsklage nicht.
Ratgeber Vermächtnis oder Erbeinsetzung?Ein Erbe erhält eine Quote am ganzen Nachlass; ein Vermächtnisnehmer grundsätzlich einen persönlichen Anspruch.