Erbschafts- und Schenkungssteuer Tessin: Tarife, Befreiungen und Rechner 2026
Für Tessin gilt 2026: Erbschaftssteuer vorhanden und Schenkungssteuer vorhanden. Ob tatsächlich eine Belastung entsteht, hängt von Beziehung, Erwerbswert, früheren Zuwendungen und der richtigen Steuerhoheit ab.
Kurzantwort für Tessin
Progressiver Grundtarif 5,95 % bis 17,85 %, danach Beziehungskoeffizient und Höchstsatz. Erste CHF 10’000 netto je Empfänger, Zuwendendem und Jahr steuerfrei; Zehnjahresaggregation für den Tarif.
Datenperiode 2025/2026 · kantonal geprüft am 13.07.2026
Erbschaft und Schenkung getrennt prüfen
Eine Erbschaft kann in Tessin als Erwerb des einzelnen Empfängers besteuert werden. Beziehung, Nettoanteil, Abzug und Tarif müssen pro Erben oder Vermächtnisnehmer erfasst werden. Bei einer Schenkung gelten grundsätzlich dieselben kantonalen Anknüpfungspunkte, aber Freigrenzen, Meldeverfahren und der massgebende Zeitpunkt können von der Erbschaft abweichen.
Der Vermögensanfall selbst ist von der direkten Bundessteuer auf dem Einkommen ausgenommen. Das bedeutet nicht, dass kantonal keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. Nach dem Erwerb werden Vermögen und künftige Erträge wieder ordentlich deklariert.
Befreiungen und Beziehungsklassen in Tessin
| Empfänger | Erbschaft | Schenkung / Erbvorbezug |
|---|---|---|
| Ehegatte / eidgenössisch eingetragene Partnerschaft | SteuerfreiEhegatten und eingetragene Partner sind befreit. | SteuerfreiEhegatten und eingetragene Partner sind befreit. |
| Kind / direkter Nachkomme | SteuerfreiDirekte Nachkommen und Adoptivverhältnisse sind befreit. | SteuerfreiDirekte Nachkommen und Adoptivverhältnisse sind befreit. |
| Elternteil | SteuerfreiDirekte Vorfahren und Adoptivverhältnisse sind befreit. | SteuerfreiDirekte Vorfahren und Adoptivverhältnisse sind befreit. |
| Geschwister | SteuerpflichtigGrad 1; progressiver Grundtarif mit Koeffizient 1, Höchstsatz 15,5 %. | SteuerpflichtigGrad 1; progressiver Grundtarif mit Koeffizient 1, Höchstsatz 15,5 %. |
| Konkubinatspartner | Grad 1Anerkannte «partner consensuali» gehören zu Grad 1; die Anerkennung ist sachverhaltsabhängig und kennt in der Tarifnorm keine starre Mindestdauer. | Grad 1Anerkannte «partner consensuali» gehören zu Grad 1; die Anerkennung ist sachverhaltsabhängig und kennt in der Tarifnorm keine starre Mindestdauer. |
| Nicht verwandte Person | SteuerpflichtigGrad 4; progressiver Grundtarif mit Koeffizient 3, Höchstsatz 35 %. | SteuerpflichtigGrad 4; progressiver Grundtarif mit Koeffizient 3, Höchstsatz 35 %. |
Die erste Tabelle zeigt sechs häufige Standardsituationen. Begriffe wie Stiefkind, Pflegekind, Grosseltern, Neffen und Nichten oder Schwiegerverhältnis dürfen nicht automatisch der Zeile «nicht verwandt» zugeordnet werden. Bei Konkubinat sind die gesetzliche Dauer, gemeinsamer Haushalt, gleicher Steuerwohnsitz und weitere Nachweise im Einzelfall zu belegen.
Weitere Verwandtschaftsgrade
| Beziehung | Kantonale Einordnung 2026 |
|---|---|
| Stief-/Pflegekinder, Kinder des Partners und anerkannte Lebenspartner | Grad 1; Koeffizient 1, Höchstsatz 15,5 %. |
| Halbgeschwister, Neffen, Nichten und Enkel des Partners | Grad 2; Koeffizient 1,3, Höchstsatz 18,5 %. |
| Tanten, Onkel, Cousins, Schwiegerkinder und Stiefeltern | Grad 3; Koeffizient 1,8, Höchstsatz 27 %. |
| Übrige Empfänger | Grad 4; Koeffizient 3, Höchstsatz 35 %. |
Die erweiterte Matrix dient der richtigen Tarifzuordnung. Wo ein progressiver Tarif, eine Parentel, ein Zuschlag oder eine Gemeinde beteiligt ist, bleibt für den Frankenbetrag das vollständige amtliche Barème massgebend.
Tarif, Abzüge und Gemeindeebene
Tarif: Progressiver Grundtarif 5,95 % bis 17,85 %, danach Beziehungskoeffizient und Höchstsatz.
Abzüge und Grenzen: Erste CHF 10’000 netto je Empfänger, Zuwendendem und Jahr steuerfrei; Zehnjahresaggregation für den Tarif.
Gemeinde: Keine Gemeindesteuer. Es besteht keine separate kommunale Zusatzsteuer. Eine Beteiligung der Gemeinden am kantonalen Ertrag ändert den Betrag für den Empfänger nicht.
Welcher Kanton darf besteuern?
Tessiner Grundstücke, dingliche Rechte und bestimmte grundpfandgesicherte Forderungen folgen dem Belegenheitsort; sonst gilt der Wohnsitz.
Für Geld, Wertschriften, Fahrzeuge, Kunst und Beteiligungen ist bei einer Erbschaft grundsätzlich der letzte steuerrechtliche Wohnsitz des Erblassers massgebend; bei einer Schenkung der Wohnsitz des Schenkers. Grundstücke folgen dem Belegenheitsprinzip. Der Wohnort des Empfängers entscheidet im rein schweizerischen Standardfall nicht allein über die primäre Steuerhoheit.
Bei mehreren Grundstückkantonen oder einem Wegzug kurz vor Tod beziehungsweise Schenkung braucht es zuerst eine Vermögens- und Zuständigkeitsmatrix. Erst danach darf der Tarif angewendet werden.
Immobilie, Notariat und Grundbuch
Eine Grundstücksübertragung ist von der Steuerberechnung zu trennen. Der Notar beziehungsweise die zuständige Urkundsperson erstellt die formgültige Urkunde und koordiniert je nach Kanton Meldungen. Das Grundbuch vollzieht den Eigentumswechsel. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer veranlagt dagegen die zuständige Steuerbehörde.
Zusätzlich können Grundstückgewinnsteuer, Handänderungsabgabe, Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Ablösung oder Übernahme von Hypotheken relevant sein. Wohnrecht, Nutzniessung, Schuldübernahme oder ein Preis unter Verkehrswert verändern die steuerliche Bewertung. Eine automatische Notariatsmeldung ersetzt die eigene Anzeige- oder Deklarationspflicht nur, wenn das kantonale Recht dies ausdrücklich vorsieht.
Deklaration und Unterlagen
Für eine belastbare Prüfung gehören mindestens Vertrag oder letztwillige Verfügung, Erbenbescheinigung, Verwandtschafts- oder Partnerschaftsnachweis, Zahlungsbelege, frühere Schenkungen, Bewertungen, Grundbuchauszug und übernommene Schulden in dasselbe Dossier. Bei Unternehmen kommen Bewertungsunterlagen, Beteiligungsquote, Fortführungsplan und Bedingungen eines möglichen Unternehmensprivilegs hinzu.
- Steuerhoheit und Ereigniszeitpunkt festhalten.
- Gesamten Erwerb und frühere Zuwendungen derselben Personen erfassen.
- Beziehungsklasse und sämtliche Voraussetzungen belegen.
- Verkehrs- oder Spezialwert nach kantonalem Recht bestimmen.
- Anzeige, Inventar oder Steuererklärung fristgerecht einreichen.
- Veranlagung auf Abzug, Tarif, Gemeinde und Doppelzählungen kontrollieren.
Rechenbeispiel Tessin
Beispiel: Eine Schwester oder ein Bruder erbt CHF 500'000. Für Tessin gibt tabellio bewusst keinen Endbetrag aus: Der Endbetrag hängt von Progression, Freigrenzen, Gemeinde, Aggregation oder Sonderregeln ab und wird deshalb nicht scheinpräzise ausgegeben. Die kantonale Tarifklasse lautet: Grad 1; progressiver Grundtarif mit Koeffizient 1, Höchstsatz 15,5 %.
Das Beispiel verwendet bewusst eine standardisierte Geschwister-Erbschaft. Es deckt keine frühere Schenkung, Bedürftigkeit, Unternehmensnachfolge, Nutzniessung, ausländische Steueranrechnung oder besondere Verwandtschaftsklasse ab. Für die eigene Konstellation kann der Rechner mit TI vorausgewählt geöffnet werden.
Diese Punkte müssen amtlich bestätigt werden
- Zehnjahresaggregation
- 50 % Reduktion für qualifizierte Unternehmensnachfolge seit 2024
- Konkubinatsanerkennung ist sachverhaltsabhängig
Die Quellenhierarchie dieser Seite ist bewusst transparent: neuere kantonale Gesetze und Verwaltungsinformationen gehen der zentralen ESTV-Übersicht vor. Politische Vorlagen oder angekündigte Reformen werden erst nach Inkrafttreten als geltendes Recht eingerechnet.
Steuerfall TI prüfen
Kanton, Beziehung, Vorgang und Betrag sind bereits vorbereitet. Das Ergebnis zeigt seine Datenqualität direkt an.
Rechner für Tessin öffnen →Häufige Fragen
Gibt es in Tessin eine Erbschaftssteuer?
Ja. Eine persönliche Befreiung kann die Steuer dennoch auf null reduzieren. Tarif, Beziehung und Nettoerwerb sind getrennt zu prüfen.
Gibt es in Tessin eine Schenkungssteuer?
Ja. Freigrenzen, Abzüge, Aggregation und Meldepflicht richten sich nach kantonalem Recht.
Sind Kinder in Tessin steuerfrei?
Direkte Nachkommen und Adoptivverhältnisse sind befreit.
Welche Behörde ist für eine Immobilie in Tessin zuständig?
Für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf dem Grundstück grundsätzlich Tessin als Belegenheitskanton. Notariat, Grundbuch und weitere Grundstücksteuern sind separate Verfahren.