Generalvollmacht Schweiz: Inhalt, Beglaubigung und Grenzen

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Eine Generalvollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson zu einem sehr breiten Kreis von Rechtsgeschäften. Gerade diese Reichweite macht sie praktisch und riskant zugleich. Sie ist kein Freipass für jedes höchstpersönliche oder formgebundene Geschäft, wird nicht von jeder Bank gleich akzeptiert und ersetzt einen formgültigen Vorsorgeauftrag für den späteren Eintritt der Urteilsunfähigkeit nicht zuverlässig.

Welche Bereiche geregelt werden

Für besonders einschneidende Geschäfte sollten Objekt, Betrag oder Zweck konkretisiert werden. Höchstpersönliche Rechte können nicht einfach übertragen werden.

Die wichtigsten Risikoklauseln

KlauselWarum bewusst entscheiden?
InsichgeschäftVertretung darf mit sich selbst oder doppelt vertreten handeln
SchenkungenVermögen kann ohne gleichwertige Gegenleistung abfliessen
Untervollmachteine weitere Person erhält Befugnisse
FortgeltungWirkung bei Tod oder Urteilsunfähigkeit ist zu koordinieren
WiderrufOriginale und informierte Dritte müssen erreicht werden

Form und Beglaubigung

Die Vollmacht ist grundsätzlich formfrei, doch das Zielgeschäft oder die empfangende Stelle kann Schriftform, Beglaubigung oder besondere Urkundenform verlangen. Immobilien-, Handelsregister- und Auslandfälle sollten vor Unterschrift mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Eine beglaubigte Unterschrift bestätigt Identität, nicht die Angemessenheit des Inhalts.

VorsorgeSoll eine Person gerade nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit Personen- und Vermögenssorge übernehmen, ist der Vorsorgeauftrag das gesetzliche Instrument. Eine laufende Spezial- oder Generalvollmacht kann ihn ergänzen, sollte ihm aber nicht widersprechen.

Sichere Gestaltung

  1. Aufgaben statt nur «alles» beschreiben.
  2. Hochriskante Befugnisse ausschliessen oder begrenzen.
  3. Vier-Augen-Prinzip für grosse Zahlungen prüfen.
  4. Kontroll- und Rechenschaftspflichten vereinbaren.
  5. Banken und Register vorab zur Akzeptanz befragen.
  6. Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Unternehmensregeln abstimmen.
  7. Originale nummerieren und Widerrufsprozess dokumentieren.

Wann eine Spezialvollmacht besser ist

Für einen einzelnen Immobilienverkauf, ein bestimmtes Bankkonto oder eine Handelsregisteranmeldung ist eine eng begrenzte Spezialvollmacht häufig sicherer und leichter prüfbar. Sie nennt Geschäft, Betrag, Empfänger und Endzeitpunkt. Eine Generalvollmacht ist eher für wiederkehrende, vielfältige Aufgaben gedacht. In beiden Fällen sollte nur diejenige Reichweite erteilt werden, die die Vertrauensperson tatsächlich benötigt.

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Häufige Fragen

Muss eine Generalvollmacht zum Notar?

Nicht generell. Beglaubigung oder besondere Form kann aber für das konkrete Geschäft, eine Behörde, Bank oder Auslandverwendung nötig sein.

Gilt sie bei Urteilsunfähigkeit weiter?

Das muss rechtlich und vertraglich geprüft und klar formuliert werden. Für eine erst dann einsetzende umfassende Vorsorgevertretung ist die Form des Vorsorgeauftrags einzuhalten.

Darf die bevollmächtigte Person Immobilien verkaufen?

Nur wenn Umfang und Form für das konkrete Grundstückgeschäft genügen und Notariat sowie Grundbuchamt die Vollmacht akzeptieren.

Wie widerrufe ich die Vollmacht?

Der Vollmachtgeber kann sie grundsätzlich widerrufen. Praktisch müssen Bevollmächtigte, Banken, Behörden und alle Besitzer von Originalen unverzüglich informiert werden.

WeiterlesenVollmacht oder Vorsorgeauftrag · Unterschrift beglaubigen · Immobilienvollmacht
Termin vorbereitenAusweis und Identität · Unterlagen-Checkliste · Prüfungsumfang verstehen
Quellen & StandOR Art. 32–40 sowie Auftragsrecht · ZGB Art. 360 ff.: Vorsorgeauftrag · Notariate Zürich: Generalvollmachtsmuster. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.