Immobilienvollmacht Schweiz: Hauskauf oder Verkauf in Vertretung

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Ein Hauskauf oder -verkauf kann grundsätzlich durch eine bevollmächtigte Person vorbereitet und je nach kantonalem Verfahren auch in Vertretung beurkundet werden. Weil das Grundstückgeschäft selbst öffentlich beurkundet werden muss, verlangen Urkundsperson und Grundbuchamt eine präzise, formgerechte und überprüfbare Vollmacht. Eine kurze Allzweckvollmacht aus dem Internet ist dafür oft ungeeignet.

Was die Vollmacht eindeutig nennen sollte

Beglaubigt oder öffentlich beurkundet?

Welche Form die Vollmacht selbst haben muss, ist anhand von kantonalem Beurkundungsrecht, Grundbuchpraxis und Geschäft zu klären. Häufig wird mindestens eine amtlich beglaubigte Unterschrift verlangt. Bei besonders weitgehenden Befugnissen, Auslandvollmachten oder einer Vertretung in der öffentlichen Urkunde kann die zuständige Urkundsperson einen eigenen Wortlaut oder eine strengere Form verlangen.

Risiken einer zu weiten Vollmacht

KlauselRisikoSichere Begrenzung
PreisVerkauf weit unter ErwartungMindestpreis oder enger Rahmen
Belastungneue GrundpfandrechteBetrag und Bank definieren
GelderZahlung an VertretungNotariats-/Bankkonto festlegen
InsichgeschäftVertretung handelt zugleich als Gegenparteiausschliessen oder konkret erlauben
Substitutionunbekannte Drittperson handeltverbieten oder Personenkreis begrenzen
Früh sendenSchicke den Entwurf vor jeder Beglaubigung an das zuständige Notariat am Ort des Grundstücks. Sonst kann eine formal schön beglaubigte, aber für das konkrete Grundbuchgeschäft ungenügende Vollmacht entstehen.

Vollmacht aus dem Ausland

Lebt die vollmachtgebende Person im Ausland, kann ihre Unterschrift je nach Fall bei einer Schweizer Vertretung, einer lokalen Urkundsperson oder einer anderen anerkannten Stelle beglaubigt werden. Zusätzlich können Apostille oder Legalisation und eine Übersetzung nötig sein. Das Schweizer Notariat sollte die akzeptierte Kette und den Text vorab bestätigen.

Widerruf und Ablauf nach dem Geschäft

Eine Einzelvollmacht kann automatisch mit dem bezeichneten Vollzug enden oder ausdrücklich befristet werden. Nach Abbruch des Verkaufs sollte der Vollmachtgeber das Original zurückfordern und Notariat, Makler, Bank sowie bekannte Empfänger schriftlich über den Widerruf informieren. Bei mehreren Ausfertigungen ist eine Nummerierung hilfreich. So bleibt keine weit gefasste Immobilienvollmacht unnötig im Umlauf.

Immobilienvollmacht vorprüfen lassen

Finde das zuständige Notariat und lasse Text und Form vor der Unterschrift abstimmen.

Notariat am Grundstücksort finden →

Häufige Fragen

Kann jemand für mich den Hauskaufvertrag unterschreiben?

Grundsätzlich kann Vertretung möglich sein. Die zuständige Urkundsperson muss Vollmacht, Form, Identität und konkrete Befugnisse vor der Beurkundung akzeptieren.

Reicht eine Generalvollmacht?

Nicht sicher. Grundbuch- und Notariatspraxis verlangen oft einen klaren Bezug zum Grundstück und zu den beabsichtigten Rechtsgeschäften.

Muss die Immobilienvollmacht öffentlich beurkundet werden?

Das ist nicht schweizweit pauschal zu beantworten. Mindestens eine Beglaubigung ist häufig; kantonales Recht und konkretes Geschäft können strengere Anforderungen stellen.

Kann die Vertretung auch die Hypothek abschliessen?

Nur wenn die Vollmacht diese Befugnis ausreichend umfasst und Bank, Urkundsperson sowie Grundbuchamt die Form akzeptieren.

WeiterlesenVollmacht beglaubigen · Immobilienkaufvertrag · Notartermin vorbereiten
Termin vorbereitenAusweis und Identität · Unterlagen-Checkliste · Prüfungsumfang verstehen
Quellen & StandOR Art. 32 ff. und 216 · ZGB Art. 656 ff. · Notariate Zürich: Grundstückgeschäfte · Notariate Zürich: Vollmachtsmuster. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.