ThemenweltNotarkosten nach Geschäft & Kanton

Immobilie schenken oder als Erbvorbezug übertragen: Kosten nach Kanton

Aktualisiert: 14. Juli 2026Lesezeit: 10 Min.Redaktion tabellio.ch

Eine Immobilie lässt sich nicht durch Handschlag verschenken. Der Übertragungsvertrag wird öffentlich beurkundet und das Eigentum im Grundbuch eingetragen. Ob die Zuwendung erbrechtlich als Erbvorbezug angerechnet wird, ob Wohnrecht oder Nutzniessung vorbehalten bleiben und ob eine Hypothek übernommen wird, verändert Inhalt und Kosten. Neben Notariat und Grundbuch sind Bewertung, Bank, Steuern und spätere Ausgleichungsfragen eigenständige Ebenen.

Schenkung, Erbvorbezug und gemischte Schenkung unterscheiden

«Erbvorbezug» beschreibt die erbrechtliche Einordnung einer lebzeitigen Zuwendung, nicht eine eigene grundbuchrechtliche Übertragungsform. Im Vertrag muss stehen, ob und mit welchem Wert die Zuwendung später auszugleichen ist. Eine reine Schenkung erfolgt ohne Gegenleistung; übernimmt die beschenkte Person eine Hypothek, bezahlt Geschwister aus oder räumt andere Leistungen ein, kann eine gemischte Schenkung vorliegen.

Diese Unterscheidung beeinflusst Steuerbasis, Finanzierung und spätere Erbteilung. Der öffentlich beurkundete Vertrag sollte deshalb Kaufpreisanteile, Schuldübernahme, vorbehaltene Rechte, Anrechnung, Rückfallklauseln und Besitzesantritt einzeln bezeichnen. Das Familienetikett allein beantwortet keine dieser Fragen.

26 Kantone mit CHF 1 Million Vergleichswert

Immobilienschenkung: kantonale Kosteninformation bei CHF 1’000’000 Übertragungswert
KantonSystemKosteninformationEvidenz
AargauFreies Notariat, Rahmen-/HöchsttarifGestaffelt: 4 ‰ bis CHF 600’000, danach 2 ‰/1 ‰ Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr für Grundstückübertragungen, mindestens CHF 300 und höchstens CHF 20’000. Grundbuch, Steuern, MWST, Auslagen und vorbehaltene Rechte separat.
Amtliche Teilangabe
Appenzell InnerrhodenAmtsnotariat, tarifgebundenNotariatsgebühr bei CHF 1'000'000: CHF 1'000 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr für die Grundstückübertragung inklusive Schenkung. Grundbuch, Steuern, MWST, Auslagen und Rechte separat. Berechnung: 1 ‰, mindestens CHF 60.
Amtliche Teilangabe
Appenzell AusserrhodenAmtsnotariat, tarifgebundenNotariatsgebühr bei CHF 1'000'000: CHF 1'000 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr für Kauf, Tausch oder Schenkung. Grundbuch, Steuern, MWST, Auslagen und vorbehaltene Rechte separat. Berechnung: 1 ‰, mindestens CHF 200, höchstens CHF 4'000.
Amtliche Teilangabe
BernFreies Notariat, Rahmen-/HöchsttarifTarif nach Vertrags-/Steuerwert, mindestens amtlicher Wert Quelle/Detail
Die Beurkundungsgebühr folgt Anhang 1 GebVN. Massgebend ist der Vertragswert, ersatzweise der Handänderungssteuerwert, mindestens der amtliche Wert. Grundbuch, Steuern, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
Basel-LandschaftAmtsnotariat, tarifgebundenCHF 800–2’500 Quelle/Detail
Amtlicher Notariatsrahmen für Grundstückübertragungen inklusive Schenkung. Grundbuch, Steuern, MWST, Auslagen und Rechte separat.
Amtliche Teilangabe
Basel-StadtFreies Notariat, tarifgebundenGestaffelt ab 2,5 ‰, CHF 500–50’000 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr Basel-Stadt für die Grundstückübertragung. Grundbuch, Steuern, MWST, Auslagen und vorbehaltene Rechte separat.
Amtliche Teilangabe
FreiburgFreies Notariat, tarifgebundenProgressiv, CHF 150–10’000 Quelle/Detail
Amtliche Freiburger Notariatsgebühr für Grundstücksschenkungen. Grundbuch, Steuern, Rechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
GenfFreies Notariat, tarifgebundenNotariat progressiv ab 7 ‰; Grundbuch pauschal CHF 425 Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Genfer Beurkundungs- und Grundbuchkomponenten. Schenkungs-/Registrierungssteuer, vorbehaltene Rechte, Auslagen und Zusatzhonorar separat.
Amtliche Teilangabe
GlarusAmtsnotariat, tarifgebundenGrundbucheintrag 3,5 ‰, mindestens CHF 100 Quelle/Detail
Aktuelle amtliche Glarner Grundbuchgebühr für Eigentumsübertragungen auf Kaufpreis beziehungsweise höherem Steuerwert. Die Beurkundung, Steuern, Rechte, MWST und Auslagen sind separat.
Amtliche Teilangabe
GraubündenGemischtes System, Rahmen-/HöchsttarifSchenkungsfall amtlich berechnen lassen Quelle/Detail
Für Graubünden wird kein Kaufmodell auf eine Schenkung übertragen. Bemessungswert, Verwandtschaft, vorbehaltene Rechte, Schuldübernahme, Grundbuch, Handänderungsabgabe und Schenkungssteuer können jeweils anders behandelt werden.
Offerte nötig
JuraFreies Notariat, tarifgebundenNotariat progressiv bis max. CHF 15’000 + Grundbuch 1,5 ‰ Notariatstarif · Grundbuchtarif
Aktuell geltende jurassische Tarifpositionen. Handänderungsabgaben, Familienprivilegien und weitere Steuern sind nicht eingerechnet und müssen nach dem aktuellen Steuerrecht separat geprüft werden.
Amtliche Teilangabe
LuzernFreies Notariat, tarifgebundenGestaffelt: 3 ‰ bis CHF 500’000, danach degressiv; CHF 500–15’750 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr für Grundstückübertragungen inklusive Schenkung. Grundbuch, Steuern, MWST, Auslagen und Rechte separat.
Amtliche Teilangabe
NeuenburgFreies Notariat, tarifgebundenNotariat nach Verkaufstabelle CHF 800–10’000; Grundbuch progressiv Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Neuenburger Komponenten. Steuern, Rechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
NidwaldenAmtsnotariat, tarifgebundenGestaffelt ab 2,5 ‰, mindestens CHF 300 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr für Grundstückübertragungen inklusive Schenkung. Grundbuch, Steuern, MWST, Auslagen und Rechte separat.
Amtliche Teilangabe
ObwaldenAmtsnotariat, tarifgebundenGestaffelt ab 3 ‰, mindestens CHF 600 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr für Grundstückübertragungen inklusive Schenkung. Grundbuch, Steuern, MWST, Auslagen und Rechte separat.
Amtliche Teilangabe
St. GallenAmtsnotariat, tarifgebundenEintrag 2 ‰ bis CHF 2 Mio., danach 0,5 ‰; bei Grundbuch-Beurkundung Verdoppelung Quelle/Detail
Amtlicher St. Galler Tarif, mindestens CHF 200 und höchstens CHF 10’000 je Komponente; bei Schenkung ist der massgebende Verkehrswert zu prüfen. Steuern, MWST und Rechte separat.
Amtliche Teilangabe
SchaffhausenAmtsnotariat, tarifgebundenBeurkundung 1 ‰ + Eintrag regulär 6 ‰; Familienansatz beim Eintrag 3 ‰ Quelle/Detail
Amtliche Schaffhauser Komponenten; ohne Preis gilt der höhere Steuer- oder Ertragswert. Steuern, MWST, Rechte und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
SolothurnAmtsnotariat, tarifgebundenAmtliche Orientierung ab rund CHF 1’600 Quelle/Detail
Behördlich publizierter Grundpreis mit wertabhängigem Zuschlag. Steuern, Rechte, Zusatzleistungen und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
SchwyzGemischtes System, tarifgebundenSchenkungsfall amtlich berechnen lassen Quelle/Detail
Für Schwyz wird kein Kaufmodell auf eine Schenkung übertragen. Bemessungswert, Verwandtschaft, vorbehaltene Rechte, Schuldübernahme, Grundbuch, Handänderungsabgabe und Schenkungssteuer können jeweils anders behandelt werden.
Offerte nötig
ThurgauAmtsnotariat, tarifgebundenUrkunde 1 ‰ (CHF 100–5’000) + Eigentumswechsel 4 ‰ (CHF 100–20’000) Quelle/Detail
Amtliche Thurgauer Komponenten. Steuern, Rechte, Auslagen und Zusatzleistungen separat.
Amtliche Teilangabe
TessinFreies Notariat, Rahmen-/HöchsttarifNotariat nach Grundstaffel; Grundbuch 1,1 % Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Tessiner Tarifpositionen. Schenkungssteuer, Rechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
UriAmtsnotariat, tarifgebundenGrundbuch CHF 50 je Grundstück, bei mehreren max. CHF 250 Quelle/Detail
Aktuelle Urner Teilgebühr für Schenkungen. Notariat, Steuern, Rechte und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
WaadtFreies Notariat, tarifgebundenProgressiv ab 7 ‰, mindestens CHF 300 Quelle/Detail
Amtlicher Waadtländer Notariatstarif. Grundbuch, Steuern, Rechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
WallisFreies Notariat, tarifgebundenNotariat nach Grundstaffel; Grundbuch Eigentum 2 ‰ (CHF 100–5’000) Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Walliser Komponenten. Steuern, Rechte, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Teilangabe
ZugGemischtes System, tarifgebundenCHF 300–4’000 Quelle/Detail
Aktueller Zuger Gebührenrahmen für die Grundstücksübertragung/Schenkung. Steuern, Rechte und Auslagen separat; keine separate Grundbuchgebühr.
Amtliche Teilangabe
ZürichAmtsnotariat, tarifgebundenKernkosten bei CHF 1'000'000: CHF 2'081 Notariats- und Grundbuchtarif · Aktueller MWST-Satz
Je mindestens CHF 100; auf der Notariatskomponente fällt zusätzlich MWST an. Steuern, Bewertung, Nutzniessung/Wohnrecht, Schuldübernahme und weitere Einträge bleiben separat. Rechnerisch: Notariat CHF 1'000, MWST CHF 81, Grundbuch CHF 1'000.
Amtliche Tarifangabe

Leseregel: «Amtliche Tarifangabe» bezeichnet eine aktuelle, direkt zitierte Tarifposition oder Berechnungsregel – nicht zwingend einen vollständigen Endpreis. «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte. Wo die Datengrundlage keinen seriösen Betrag trägt, zeigt Tabellio bewusst «Offerte nötig».

CHF 1 Million ist ein transparenter Vergleichswert, kein gesetzlicher Standard. Die Tabelle zeigt je nach verifizierter Datenlage eine amtliche Notariatsposition, eine Grundbuchposition, beide Komponenten oder bewusst nur den Hinweis auf die nötige Einzelfallberechnung. Sie bildet daher kein schweizweit einheitliches Modell ab. Schenkungssteuer, Handänderungsabgabe, Grundstückgewinnsteuer, Bewertung, Hypothek, Wohnrecht und Sondertarife bleiben separat; gerade Familienprivilegien unterscheiden sich kantonal.

Fünf Rechnungen statt «die Notarkosten»

EbeneWas sie bezahltWie sie zu prüfen ist
Notariatsgebühr / HonorarEntwurf, Beratung und gesetzliches Beurkundungsverfahren – je nach Kanton tarifiert oder innerhalb eines RahmensTarifgrundlage, Bemessungswert, Mindestgebühr und enthaltene Arbeit offenlegen lassen
RegistergebührHandelsregister- oder Grundbuchprüfung und Eintragamtlichen Registertarif separat ausweisen; nicht als «Notarkosten» verstecken
Drittgebühr / AuslageBank, Geometer, Übersetzung, Apostille, Auszüge, Zeugen, Versand oder externe PrüfungEmpfänger, Anzahl und Preisannahme pro Position nennen
Steuer / Abgabegesetzliche Fiskalfolge, etwa Handänderungs- oder Schenkungssteuerzuständigen Kanton, Steuerobjekt und allfällige Befreiung vor Unterzeichnung klären

Bei der Familienübertragung kommt häufig eine Bewertungsrechnung hinzu. Ein Verkehrswertgutachten, eine hedonische Bewertung oder ein kantonaler Steuerwert erfüllen unterschiedliche Zwecke. Auch die Bank ist eine eigene Stelle: Eine interne Abrede über die Hypothek entlässt die schenkende Person nicht aus dem Darlehen. Die schriftliche Schuldnerfreigabe muss vor dem Vollzug gesichert sein.

Wohnrecht und Nutzniessung haben einen Wert

Behält die übertragende Person ein Wohnrecht oder eine Nutzniessung, wird nicht einfach «das Haus minus nichts» verschenkt. Inhalt, Dauer, Alter, Ertrag und Kostenverteilung bestimmen den wirtschaftlichen Wert des vorbehaltenen Rechts. Dieser Wert kann Gebühren- und Steuerberechnungen beeinflussen und muss mit der kantonalen Praxis abgestimmt werden.

Das Recht selbst wird in der Urkunde beschrieben und im Grundbuch eingetragen. Räume, Mitbenutzung, Unterhalt, Nebenkosten, Versicherungen, grössere Erneuerungen und Löschung sind zu regeln. Zusätzliche Dienstbarkeiten und Grundbuchanmeldungen können eigene Gebühren auslösen; ein einziger Endbetrag ohne Positionen ist deshalb kaum vergleichbar.

Steuern sind kantonal und sachverhaltsabhängig

Der Bund erhebt keine allgemeine Schenkungssteuer; die Kantone regeln Schenkungssteuern und Befreiungen. Verwandtschaftsgrad, Wohnsitz und Grundstückort sind zentral. Unabhängig davon können Handänderungsabgaben oder Gebühren sowie Grundstückgewinnsteuerfragen entstehen. Eine Steuerbefreiung für Nachkommen bei einer Steuerart bedeutet nicht automatisch Befreiung bei allen anderen Positionen.

Bei gemischten Schenkungen ist die Gegenleistung sauber zu bewerten. Auch die Übernahme einer Hypothek oder die Ablösung von Geschwistern kann relevant sein. Vor der Beurkundung gehört daher eine schriftliche kantonale Steuerberechnung beziehungsweise fachliche Prüfung ins Dossier. Die Urkundsperson meldet oder sichert je nach Kanton bestimmte Steuern, ersetzt aber keinen verbindlichen Steuerentscheid.

Erbrechtliche Kosten entstehen oft erst später

Fehlt eine klare Anrechnungsregel, streiten Erben später über Ausgleichung, Pflichtteile und Bewertungsstichtage. Die Kosten dieses Konflikts übersteigen häufig die sorgfältige Gestaltung. Im Vertrag sollte stehen, ob die Zuwendung auszugleichen ist, welcher Wert oder Mechanismus gilt und wie Investitionen, Hypotheken, Wohnrechte und spätere Wertänderungen behandelt werden.

Die Parteien können gesetzliche Grenzen nicht durch eine Kostenklausel beseitigen. Pflichtteilsrechte, Herabsetzung und Gläubigerschutz bleiben zu prüfen. Bei minderjährigen Beschenkten, Vertretung, Interessenkonflikten oder Auslandsbezug können Behörden, Genehmigungen und zusätzliche Vertretungen nötig werden – wiederum als eigene Drittpositionen.

Unterlagen und Offertenanfrage vollständig machen

  1. Aktuellen Grundbuchauszug, Erwerbsvertrag und Investitionsbelege zusammentragen.
  2. Verkehrs-, Steuer- und allenfalls Ertragswert mit Zweck und Stichtag bezeichnen.
  3. Hypothekarsaldo, Schuldbriefbestand und Bankfreigabe klären.
  4. Schenkung, Gegenleistungen, Anrechnung und Geschwisterausgleich offenlegen.
  5. Wohnrecht, Nutzniessung oder Rückfallrecht vollständig beschreiben.
  6. Notariat, Grundbuch, weitere Einträge, Bank, Bewertung und Steuern separat berechnen lassen.
  7. Steuer- und Erbfolgen vor der Unterschrift schriftlich bestätigen.

Vergleichbar sind nur Offerten, die denselben Übertragungswert, dieselben Rechte und dieselbe Steuerannahme verwenden.

Vier Kostenebenen, die nie vermischt werden dürfen

Eine belastbare Kostenangabe beginnt mit dem richtigen Geschäft und dem zuständigen Kanton. Die öffentliche Beurkundung ist kantonal organisiert; je nach Amts-, freiem oder gemischtem Notariat gelten feste Ansätze, Rahmen- oder Höchsttarife beziehungsweise auftragsrechtliche Honorare. Ein Betrag aus einem anderen Kanton oder einem anderen Urkundentyp ist deshalb kein Tarifbeleg. Bei Grundstücksgeschäften bindet zudem der Belegenheitsort, während bei ortsungebundenen Geschäften die zulässige Urkundsperson gesondert zu prüfen ist.

Danach werden vier Ebenen separat budgetiert: erstens Beratung, Entwurf und Beurkundung; zweitens Register- oder Hinterlegungsgebühren; drittens Auslagen und Leistungen von Bank, Geometer, Übersetzung oder Zeugen; viertens Steuern und Abgaben. Mehrwertsteuer kann nur einzelne Positionen treffen. Ein Vergleich ist erst aussagekräftig, wenn dieselben Leistungen, Werte, Personen, Ausfertigungen und Vollzugsschritte enthalten sind.

Tabellio kennzeichnet deshalb die Evidenz jeder Zahl. «Amtliche Tarifangabe» verweist auf eine aktuelle Tarifposition oder Berechnungsregel, nicht zwingend auf einen vollständigen Endpreis; «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte; «amtliche Teilangabe» deckt ausdrücklich nicht das ganze Projekt. Wo Kanton, Aufwand oder Sachverhalt keine seriöse Zahl erlauben, ist «Offerte nötig» die präzisere Antwort. Der historische Preisüberwacher-Vergleich erklärt Tarifstrukturen, ersetzt aber keine aktuelle kantonale Tarifprüfung.

Vor Auftrag gehört eine schriftliche Leistungsabgrenzung ins Dossier: Ausgangswert, Standard- oder Sonderfall, Zahl der Parteien und Urkunden, Entwurfsschleifen, Registeranmeldung, Ausfertigungen, MWST, Auslagen, Drittstellen und Kosten bei Abbruch. So wird aus einer vermeintlich günstigen Zahl ein überprüfbares Gesamtbudget – und aus der späteren Rechnung eine Positionenliste, die mit Tarif oder Offerte verglichen werden kann.

Familienübertragung vor der Urkunde durchrechnen

Lass Notariat, Grundbuch, Bank, Rechte und sämtliche Steuerarten auf demselben Bewertungsstichtag koordinieren.

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Häufige Fragen

Ist ein Erbvorbezug steuerfrei?

Nicht automatisch. Schenkungssteuer, Handänderungsabgabe, Grundstückgewinnsteuer und Befreiungen sind kantonal und nach dem konkreten Sachverhalt separat zu prüfen.

Was gilt als Wert der Immobilie?

Je nach Gebühren-, Steuer- und Erbfrage können Vertragswert, Verkehrswert oder amtlicher Wert relevant sein. Zweck, Stichtag und Methode müssen ausdrücklich bezeichnet werden.

Kann das Kind die Hypothek einfach übernehmen?

Nur mit Zustimmung der Bank. Der Übertragungsvertrag allein entlässt den bisherigen Darlehensschuldner nicht zuverlässig aus dem Kreditvertrag.

Sind Wohnrecht und Nutzniessung kostenlos?

Nein. Errichtung, Bewertung und Grundbucheintrag können Kosten auslösen; zudem beeinflusst das vorbehaltene Recht wirtschaftliche und steuerliche Werte.

WeiterlesenHaus an Kinder übertragen · Erbvorbezug gestalten · Wohnrecht oder Nutzniessung · Schenkungssteuer nach Kanton
Kostenvergleich richtig lesenNotariat und System nach Kanton · identischen Leistungsumfang offerieren lassen · amtliche Tarifpositionen von Richtwerten, Registern, Drittgebühren und Steuern trennen.
Quellen & StandOR Art. 239–252: Schenkung · ZGB: Grundeigentum, Dienstbarkeiten und Ausgleichung · Grundbuchverordnung · ESTV: Erbschafts- und Schenkungssteuern · ESTV: Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern · Notariate Zürich: Grundstückgeschäfte · Preisüberwachung: aktuelles Themendossier Notariat · Preisüberwachung: historische Tarifstudie 2007 (nur Kontext, keine heutigen Ansätze) · Bundesamt für Justiz: Grundbuch. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung; kantonale Regeln und konkrete Unterlagen sind im Einzelfall zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.