Immobilienvollmacht Schweiz: Hauskauf oder Verkauf in Vertretung
Ein Hauskauf oder -verkauf kann grundsätzlich durch eine bevollmächtigte Person vorbereitet und je nach kantonalem Verfahren auch in Vertretung beurkundet werden. Weil das Grundstückgeschäft selbst öffentlich beurkundet werden muss, verlangen Urkundsperson und Grundbuchamt eine präzise, formgerechte und überprüfbare Vollmacht. Eine kurze Allzweckvollmacht aus dem Internet ist dafür oft ungeeignet.
Was die Vollmacht eindeutig nennen sollte
- vollständige Personalien von Vollmachtgeber und Vertretung
- Grundstück mit Grundbuchblatt, Gemeinde und gegebenenfalls Stockwerkeinheit
- Kauf oder Verkauf sowie Preisrahmen
- Befugnis zum Abschluss und zur öffentlichen Beurkundung des Vertrags
- Grundbuchanmeldung, Besitzesantritt und Zahlungsabwicklung
- Hypothek, Schuldbrief, Löschungen und Rangänderungen, soweit gewollt
- Untervollmacht und Insichgeschäfte nur bewusst und ausdrücklich
Beglaubigt oder öffentlich beurkundet?
Welche Form die Vollmacht selbst haben muss, ist anhand von kantonalem Beurkundungsrecht, Grundbuchpraxis und Geschäft zu klären. Häufig wird mindestens eine amtlich beglaubigte Unterschrift verlangt. Bei besonders weitgehenden Befugnissen, Auslandvollmachten oder einer Vertretung in der öffentlichen Urkunde kann die zuständige Urkundsperson einen eigenen Wortlaut oder eine strengere Form verlangen.
Risiken einer zu weiten Vollmacht
| Klausel | Risiko | Sichere Begrenzung |
|---|---|---|
| Preis | Verkauf weit unter Erwartung | Mindestpreis oder enger Rahmen |
| Belastung | neue Grundpfandrechte | Betrag und Bank definieren |
| Gelder | Zahlung an Vertretung | Notariats-/Bankkonto festlegen |
| Insichgeschäft | Vertretung handelt zugleich als Gegenpartei | ausschliessen oder konkret erlauben |
| Substitution | unbekannte Drittperson handelt | verbieten oder Personenkreis begrenzen |
Vollmacht aus dem Ausland
Lebt die vollmachtgebende Person im Ausland, kann ihre Unterschrift je nach Fall bei einer Schweizer Vertretung, einer lokalen Urkundsperson oder einer anderen anerkannten Stelle beglaubigt werden. Zusätzlich können Apostille oder Legalisation und eine Übersetzung nötig sein. Das Schweizer Notariat sollte die akzeptierte Kette und den Text vorab bestätigen.
Widerruf und Ablauf nach dem Geschäft
Eine Einzelvollmacht kann automatisch mit dem bezeichneten Vollzug enden oder ausdrücklich befristet werden. Nach Abbruch des Verkaufs sollte der Vollmachtgeber das Original zurückfordern und Notariat, Makler, Bank sowie bekannte Empfänger schriftlich über den Widerruf informieren. Bei mehreren Ausfertigungen ist eine Nummerierung hilfreich. So bleibt keine weit gefasste Immobilienvollmacht unnötig im Umlauf.
Immobilienvollmacht vorprüfen lassen
Finde das zuständige Notariat und lasse Text und Form vor der Unterschrift abstimmen.
Notariat am Grundstücksort finden →Häufige Fragen
Kann jemand für mich den Hauskaufvertrag unterschreiben?
Grundsätzlich kann Vertretung möglich sein. Die zuständige Urkundsperson muss Vollmacht, Form, Identität und konkrete Befugnisse vor der Beurkundung akzeptieren.
Reicht eine Generalvollmacht?
Nicht sicher. Grundbuch- und Notariatspraxis verlangen oft einen klaren Bezug zum Grundstück und zu den beabsichtigten Rechtsgeschäften.
Muss die Immobilienvollmacht öffentlich beurkundet werden?
Das ist nicht schweizweit pauschal zu beantworten. Mindestens eine Beglaubigung ist häufig; kantonales Recht und konkretes Geschäft können strengere Anforderungen stellen.
Kann die Vertretung auch die Hypothek abschliessen?
Nur wenn die Vollmacht diese Befugnis ausreichend umfasst und Bank, Urkundsperson sowie Grundbuchamt die Form akzeptieren.