Öffentliches Testament: Kosten, Ablauf & wann es sich lohnt
Kurze Antwort: Ein öffentliches Testament kostet beim Notar meist CHF 500 bis 1'000 (Stand Juli 2026) — belegt reicht die Spanne von CHF 60 (Schwyz, Rahmenuntergrenze) bis zu mehreren Tausend Franken bei grossen Vermögen. Das eigenhändige Testament ist gratis und rechtlich gleichwertig. Die Beurkundung lohnt sich in drei Fällen: bei Anfechtungsrisiko, bei komplexen Verfügungen — und wenn Schreiben von Hand nicht mehr möglich ist.
Warum wir hier bewusst kein Kantons-Ranking zeigen
Für Erb- und Eheverträge vergleichen wir die Kantone auf den Franken. Beim Testament wäre dasselbe Ranking Scheingenauigkeit: In vielen Kantonen (u. a. Zürich, Bern, Aargau, Basel-Landschaft, Zug) bestimmt der Zeitaufwand den Preis, in anderen hängt die Gebühr vom Vermögen ab (Graubünden, Obwalden, Nidwalden). Die Minimalgebühr ist fast nie der Endpreis — realistisch sind eineinhalb bis drei Stunden für Beratung, Entwurf und Beurkundung. Ehrlich belegt sind diese Beispiele:
| Kanton | Belegte Gebühr (Standardfall) | Quelle |
|---|---|---|
| Schwyz | 60–800 (+ Stundenzuschlag ab 2 Std.) | SRSZ 213.512 § 5 |
| Graubünden | ab 300 (+1 ‰ über CHF 200'000 Vermögen) | NotGebV BR 210.370 |
| Basel-Stadt | 400–2'000 | Notariatstarif BS § 11 |
| Luzern | 500–5'000, zzgl. MWST | SRL 258 § 19 |
| Bern | Zeittarif, ab ~540 inkl. MWST | GebVN BSG 169.81 / VbN-Preisinformation |
| Thurgau | ab 540 (inkl. Depot und Zeugengeld) | Preisliste GNI TG 2026 |
| St. Gallen | ab ~649 inkl. MWST (nach Aufwand darüber) | sg.ch, Gebühren Amtsnotariate |
| Uri | 750 fix (+ Stundensatz bei Mehraufwand) | Notariatstarif Urner Notare |
| Zürich | Rahmen 200–4'000 (Stundenaufwand, min. 1 ‰ des Nettovermögens) | NotGebV ZH |
Reine Beurkundungsgebühr für den Standardfall, Stand Juli 2026; Beratung, Hinterlegung und Auslagen kommen dazu. In Kantonen mit freiberuflichem Notariat zzgl. 8,1 % MWST, wo nicht anders vermerkt.
Eigenhändig oder öffentlich? Die ehrliche Abwägung
| Eigenhändiges Testament | Öffentliches Testament | |
|---|---|---|
| Form | vollständig von Hand, Datum, Unterschrift (Art. 505 ZGB) | Urkundsperson + zwei Zeugen (Art. 499 ff. ZGB) |
| Kosten | CHF 0 | meist CHF 500–1'000 |
| Rechtsgültigkeit | gleichwertig | gleichwertig |
| Anfechtungsrisiko | höher: Formfehler, Zweifel an Urteilsfähigkeit | tiefer: Urkundsperson prüft und bezeugt |
| Beratung | keine — Pflichtteils- und Formfehler bleiben unentdeckt | inbegriffen |
| Aufbewahrung | dein Problem (Empfehlung: amtliche Hinterlegung) | Hinterlegung meist im Paket |
Die drei Fälle, in denen die Beurkundung ihr Geld wert ist: Anfechtung droht (Patchwork-Konstellationen, übergangene Angehörige, hohes Alter oder Diagnose, die später Zweifel an der Urteilsfähigkeit nähren könnte), die Verfügung ist komplex (Unternehmensnachfolge, Nutzniessung für den Partner, Ersatz- und Nacherbschaften) — oder Schreiben von Hand geht nicht mehr: Dann ist das öffentliche Testament der einzige Weg (Art. 500 ff. ZGB kennen dafür sogar ein Verfahren für Personen, die nicht lesen können). Für den einfachen Standardfall («mein Ehepartner erhält das Maximum») bleibt das eigenhändige Testament die günstigste Lösung — wie du es richtig schreibst, zeigt der Vergleich Testament oder Erbvertrag.
So läuft die Beurkundung ab
- Vorbesprechung: Die Urkundsperson klärt Familiensituation, Pflichtteile und deinen Willen — telefonisch, per Video oder vor Ort.
- Entwurf: Du erhältst den Text zur Prüfung; Änderungen sind jetzt gratis, später kostet jede Neubeurkundung.
- Termin mit zwei Zeugen: Du bestätigst vor der Urkundsperson, dass die Urkunde deinen letzten Willen enthält; die Zeugen (organisiert das Notariat) bestätigen den Vorgang. Dauer: meist unter einer halben Stunde.
- Hinterlegung: Das Original geht an die kantonale Hinterlegungsstelle; auf Wunsch wird es im Schweizer Testamentenregister (ZTR) gemeldet — so wird es im Erbfall sicher gefunden.
Häufige Fragen
Kann ich das öffentliche Testament später ändern?
Jederzeit — durch ein neues Testament (auch ein eigenhändiges) oder Widerruf. Anders als der Erbvertrag bindet dich das Testament nicht. Jede Änderung per Beurkundung kostet allerdings erneut.
Braucht es immer zwei Zeugen?
Ja, beim öffentlichen Testament wirken zwingend zwei Zeugen mit (Art. 501 ZGB). Sie erfahren den Inhalt nicht — sie bestätigen nur, dass du die Urkunde als deinen letzten Willen erklärt hast und urteilsfähig erschienst.
Was kostet die Hinterlegung?
Je nach Kanton rund CHF 50 bis 150, teils einmalig, teils mit kleiner Registergebühr (z. B. St. Gallen: Deponierung CHF 118.90). Bei vielen Notariaten ist die Hinterlegung im Pauschalpreis enthalten — danach fragen.
Testament oder gleich ein Erbvertrag?
Das Testament bleibt einseitig änderbar — der Erbvertrag bindet beide Seiten und ermöglicht Pflichtteilsverzichte. Wer den Partner maximal absichern oder die Nachfolge verbindlich regeln will, braucht den Erbvertrag; wer nur verteilen will, fährt mit dem Testament günstiger.
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