PACS Schweiz 2026: Was der Vorentwurf für unverheiratete Paare vorsieht

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Seit 27. Mai 2026 läuft die Vernehmlassung zu einem eidgenössischen PACS-Gesetz. Vorgeschlagen wird eine formelle Lebenspartnerschaft als «Konkubinat plus»: rechtlich klarer als das formlose Konkubinat, aber mit deutlich weniger Wirkungen als die Ehe. Im Juli 2026 ist der PACS weder beschlossen noch in Kraft. Die Vernehmlassung dauert bis 17. September 2026.

Aktueller Gesetzgebungsstand

SchrittStatus im Juli 2026
Vorentwurf der RK-Sam 23. April 2026 verabschiedet
Vernehmlassung27. Mai bis 17. September 2026
Parlamentsbeschlussnoch nicht erfolgt
Referendum/Inkrafttretenoffen

Wie der PACS begründet werden könnte

Der Vorentwurf stellt zwei Varianten zur Diskussion: Begründung durch öffentlich beurkundeten Vertrag bei einer Notarin oder einem Notar oder gemeinsame persönliche Erklärung beim Zivilstandsamt. In beiden Varianten soll die Partnerschaft im Personenstandsregister eingetragen werden, den Zivilstand der Beteiligten aber nicht ändern.

Geplante Wirkungen

Der Vorentwurf soll in vielen Bereichen näher beim Konkubinat bleiben. Insbesondere soll der PACS nach dem erläuternden Bericht keine automatischen erbrechtlichen Wirkungen haben und keine Ehe schaffen. Zusätzliche Verträge und Verfügungen blieben damit relevant.

Noch nicht anwendenNiemand kann heute einen eidgenössischen PACS nach diesem Vorentwurf abschliessen. Auch vorgeschlagene Rechte gegenüber Vermietern oder bei der Familienwohnung stehen noch in Varianten und können im Gesetzgebungsverfahren geändert oder gestrichen werden.

Wie die Auflösung vorgeschlagen ist

Eine gemeinsame oder einseitige Erklärung beim Zivilstandsamt soll genügen; eine Scheidung vor Gericht wäre nicht erforderlich. Für streitige Folgen soll innerhalb bestimmter Fristen ein Gericht angerufen werden können. Heirat beziehungsweise eine andere formelle Konstellation kann den PACS nach dem Entwurf ebenfalls beenden.

Was Konkubinatspaare heute tun sollten

  1. Konkubinatsvertrag für Haushalt, Eigentum und Trennung erstellen.
  2. Testament oder Erbvertrag für den Todesfall prüfen.
  3. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung errichten.
  4. Pensionskasse, Freizügigkeit und Säule 3a begünstigen.
  5. Gemeinsame Wohnung und Eigentumsquoten dokumentieren.
  6. Den definitiven PACS-Gesetzgebungsstand später erneut prüfen.

Warum das Thema für Notariate wichtig ist

Eine der Vernehmlassungsvarianten sieht die öffentliche Beurkundung als Begründungsakt vor. Die Urkundsperson soll dabei über die begrenzten Wirkungen gegenüber der Ehe aufklären und ergänzende Vermögens- oder Erbverträge koordinieren. Ob diese Variante Gesetz wird, ist offen.

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Bis zu einem möglichen PACS bleiben Konkubinatsvertrag, Vorsorge- und Nachlassdokumente entscheidend.

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Häufige Fragen

Kann man in der Schweiz bereits einen PACS abschliessen?

Einen eidgenössischen PACS nach dem Vorentwurf von 2026 noch nicht. Neuenburg und Genf kennen kantonale Institute, deren Wirkungen und Zugang separat zu prüfen sind.

Wann tritt der Schweizer PACS in Kraft?

Ein Datum existiert nicht. Nach der Vernehmlassung folgen weitere politische Entscheide, parlamentarische Beratung und möglicherweise ein Referendum.

Würde ein PACS ein gesetzliches Erbrecht schaffen?

Nach dem Vorentwurf nein. Testament oder Erbvertrag blieben für eine erbrechtliche Begünstigung nötig.

Soll der PACS beim Notar abgeschlossen werden?

Der Vorentwurf stellt zwei Varianten zur Diskussion: öffentliche Beurkundung bei einer Urkundsperson oder Begründung beim Zivilstandsamt. Noch ist keine Variante beschlossen.

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Quellen & StandParlament: Erläuternder Bericht zum PACS-Vorentwurf 2026 · Bund: Vernehmlassung vom 27. Mai 2026 · Bundesratsbericht Konkubinat und PACS 2022. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.