Konkubinatsvertrag Schweiz: Inhalt, Form, Kosten und Musteraufbau

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Ein Konkubinat schafft keinen gesetzlichen Güterstand, keinen allgemeinen Unterhaltsanspruch nach Trennung und kein gesetzliches Erbrecht. Ein schriftlicher Konkubinatsvertrag kann die wirtschaftliche Zusammenarbeit ordnen — aber nicht alle Wirkungen einer Ehe privat nachbauen. Entscheidend ist, Vertrag, Eigentum, Vorsorge und Nachlass miteinander zu verbinden.

Die wichtigsten Vertragskapitel

KapitelZu regeln
HaushaltMiete, Lebenshaltung, Konten, grössere Anschaffungen
EigentumWem gehört was, Belege, Miteigentumsquoten
Arbeit und Betreuungunbezahlte Mitarbeit, Kinderbetreuung, Ausgleich
ImmobilieEigenkapital, Hypothek, Investitionen, Übernahme und Verkauf
TrennungKündigung, Wohnung, Fristen, Bewertung, Auszahlungen
Tod/UrteilsunfähigkeitVerweis auf Testament, Vorsorgeauftrag und Begünstigungen

Welche Form gilt?

Für einen reinen Konkubinatsvertrag gibt es keine einheitliche gesetzliche Form; Schriftform und Unterschriften sind aus Beweisgründen dringend zu empfehlen. Enthält die Vereinbarung formbedürftige Geschäfte — etwa einen Grundstückkauf, ein Wohnrecht, einen Erbvertrag oder bestimmte Schenkungsversprechen — muss der jeweilige Teil die vorgeschriebene öffentliche Form einhalten.

Was der Vertrag nicht bewirken kann

Aktuell 2026Ein Schweizer PACS ist noch kein geltendes Bundesrecht. Seit 27. Mai 2026 läuft lediglich die Vernehmlassung zu einem Vorentwurf. Konkubinatspaare sollten bestehende Lücken deshalb weiterhin mit den heute gültigen Instrumenten schliessen.

Kosten

Ohne formbedürftige Inhalte kann ein Vertrag privat erstellt werden. Beratungskosten richten sich nach Aufwand. Eine notarielle Gebühr entsteht, wenn eine öffentliche Urkunde nötig oder bewusst gewünscht ist. Zusätzliche Kosten können für Grundbuch, Testament/Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Bewertung und Steuerberatung anfallen.

Musteraufbau

  1. Parteien und Beginn des Zusammenlebens
  2. Inventar und Eigentumsvermutungen
  3. Haushaltsbudget und Konten
  4. Wohnung beziehungsweise Immobilie
  5. Arbeit, Betreuung und Vorsorgeausgleich
  6. Schulden und Haftung untereinander
  7. Trennungsverfahren und Bewertungsmethode
  8. Verweise auf Vorsorge- und Nachlassdokumente
  9. Änderung, Kündigung, anwendbares Recht
  10. Datum und Unterschriften

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Häufige Fragen

Muss ein Konkubinatsvertrag zum Notar?

Nicht generell. Enthält er Grundstückgeschäfte, Erbvertrag, dingliche Rechte oder andere formbedürftige Vereinbarungen, ist für diese Teile die gesetzliche Form einzuhalten.

Erbt mein Partner durch den Konkubinatsvertrag?

Nein. Eine Erbeinsetzung braucht Testament oder Erbvertrag; Pflichtteile und kantonale Erbschaftssteuern sind zu prüfen.

Kann der Vertrag Unterhalt nach Trennung vorsehen?

Vertragliche Ausgleichs- oder Unterhaltsregelungen sind grundsätzlich denkbar, müssen aber klar, ausgewogen und mit Art. 27 ZGB vereinbar sein.

Gibt es 2026 bereits einen Schweizer PACS?

Nein. Im Juli 2026 befindet sich ein Vorentwurf in der Vernehmlassung. Er ist noch nicht beschlossen oder in Kraft.

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Notariat vorbereitenKosten und Offerten · Neutrale Rolle des Notars · Unterlagen-Checkliste
Quellen & StandZGB, insbesondere Art. 27 und 360 ff. · Bundesratsbericht zum Konkubinat · Vernehmlassung PACS 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.