Pfandänderung: Pfandentlassung und Pfandvermehrung

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Bei der Pfandentlassung wird ein Grundstück aus der Haftung eines Grundpfandrechts gelöst; bei der Pfandvermehrung kommt ein weiteres Pfandobjekt hinzu. Beide Änderungen betreffen die Sicherheit des Gläubigers. Deshalb braucht es Gläubigerzustimmung, passende Form und Grundbucheintrag – bei Papier-Schuldbriefen regelmässig auch den Originaltitel.

Typische Anlässe für eine Pfandänderung

Pfandentlassung

Der Gläubiger verzichtet hinsichtlich eines bestimmten Grundstücks oder Teilobjekts auf seine Sicherheit. Er prüft, ob die verbleibenden Pfänder den Kredit ausreichend decken, und kann Rückzahlung oder Ersatzsicherheit verlangen. Die Freigabeerklärung muss das betroffene Recht und Objekt eindeutig bezeichnen.

Pfandvermehrung

Ein zusätzliches Grundstück wird in die Pfandhaft einbezogen. Das erweitert das Verwertungsrisiko des Eigentümers und bedarf grundsätzlich eines formgültigen Grundpfandvertrags. Gehören die Grundstücke verschiedenen Eigentümern, sind die Voraussetzungen des Gesamtpfands und eine allfällige Solidarschuld besonders zu prüfen.

Pfandaufteilung statt Gesamtpfand

Werden mehrere Grundstücke geteilt verkauft, kann das bisherige Gesamtpfand durch Einzelpfänder mit bestimmten Beträgen ersetzt werden. Die Summe und Rangfolge müssen die Bankanforderungen, Werte und Kaufpreise abbilden. Bei Stockwerkeigentum ist eine finanzierungsfähige Zuordnung zu jeder Einheit zentral.

Form und Dokumente

Änderungtypische Anforderung
Pfandentlassungschriftliche Gläubigerzustimmung und Grundbuchvollzug
Pfandvermehrungöffentlicher Grundpfandvertrag und Eintragung
Papier-Schuldbriefzusätzlich Originaltitel einreichen
Rang-/BetragsänderungForm und Zustimmung aller betroffenen Berechtigten prüfen

Bankprüfung und Bewertung

Die Bank bewertet nicht nur Verkehrswerte, sondern Belehnungswert, Rang, Nutzung, Verwertbarkeit und Konzentrationsrisiko. Ein Grundstück mit hohem Marktwert kann wegen Baurecht, Dienstbarkeit oder schwieriger Verkäuflichkeit als Sicherheit weniger tragen. Kosten einer Neuschätzung und Grundbuchänderung gehören in die Projektkalkulation.

Ablauf ohne Vollzugsblockade

  1. Ist-Stand aller Pfänder und Kredite erfassen.
  2. Zielstruktur nach Verkauf oder Teilung zeichnen.
  3. Werte und neue Belehnung pro Objekt bestimmen.
  4. schriftliche Bankzustimmung und Bedingungen einholen.
  5. Urkunden, Titel und Grundbuchanmeldungen vorbereiten.
  6. Kaufpreiszahlung und Freigabe Zug um Zug vollziehen.
  7. neue Einträge und Kreditkonten kontrollieren.
ZeitfaktorPfandfreigabe ist kein letzter Unterschriftsschritt. Ohne Kreditprüfung der Bank kann die geplante Parzelle nicht lastenfrei übertragen werden.

Beispiel: Parzelle aus Gesamtpfand verkaufen

Zwei Parzellen sichern gemeinsam einen Bankkredit von CHF 1’000’000. Eine Parzelle soll für CHF 600’000 verkauft und lastenfrei übertragen werden. Die Bank berechnet, welchen Teil des Kaufpreises sie zur Kreditreduktion verlangt und ob die verbleibende Parzelle genügend Deckung bietet. Ihre Freigabe wird im Kaufvertrag zur Vollzugsbedingung. Gleichzeitig sind Dienstbarkeiten, Zufahrt und ein allfälliger neuer Schuldbrief des Käufers zu ordnen. Ohne schriftliche Pfandentlassung kann das Grundbuch die verkaufte Parzelle nicht wie versprochen lastenfrei übertragen. Verkäufer sollten den Kaufpreis deshalb erst verbindlich zusagen, wenn die Bankbedingungen wirtschaftlich tragbar sind. Auch Steuern, Vermessung und der zeitliche Gleichlauf mehrerer Grundbuchanmeldungen gehören in den Vollzugsplan.

Pfandstruktur vor dem Kaufvertrag freigeben lassen

Koordiniere Bankbewertung, Freigabebedingungen, Urkunde und Zahlungsfluss, bevor Teilflächen verkauft werden.

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Häufige Fragen

Kann ich ein Grundstück selbst aus dem Pfand lösen?

Nein. Die Pfandentlassung beeinträchtigt die Gläubigersicherheit und braucht dessen Zustimmung sowie den Grundbuchvollzug.

Braucht Pfandvermehrung eine öffentliche Urkunde?

Grundsätzlich ja, weil ein weiteres Grundstück vertraglich mit einem Grundpfand belastet wird.

Muss ein Papier-Schuldbrief vorgelegt werden?

Bei Änderungen am Papier-Schuldbrief ist der Originaltitel regelmässig einzureichen.

Was passiert bei einer Grundstückteilung?

Das bestehende Pfand muss auf die neuen Grundstücke als Gesamtpfand oder mit zugeordneten Pfandbeträgen neu geordnet werden.

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Quellen & StandZGB Art. 793 ff. · Notariate Zürich: Pfandänderungen · Notariate Zürich: Pfandobjekt. Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung; kantonale Regeln und konkrete Unterlagen sind im Einzelfall zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.