Grundpfandrechte & Schuldbrief-Details
Pfandrang, Maximalzinsfuss, Gesamtpfand, Gläubigerwechsel und gesetzliche Grundpfandrechte vertieft erklärt.
Schweizweite Ratgeber
12 BeiträgeZahlung allein löscht den Eintrag nicht. Eigentümer brauchen entweder Gläubigerbewilligung, ausreichende Sicherheit oder Gerichtsurteil.
Empfohlener Einstieg Bauhandwerkerpfandrecht SchweizVier Monate sind eine Eintragungs-, nicht nur eine Klagefrist. Wer zu spät ins Grundbuch kommt, verliert die Sicherheit.
Empfohlener Einstieg Gesetzliche GrundpfandrechteNicht jedes Pfand entsteht durch Bankvertrag – gewisse Ansprüche erhalten ihre Sicherheit direkt aus Gesetz oder durch fristgerechten Eintrag.
Empfohlener Einstieg Gläubigerwechsel beim SchuldbriefBeim Register-Schuldbrief wechselt der Gläubiger erst mit dem Grundbucheintrag; beim Papier-Titel gelten Wertpapierregeln.
Empfohlener Einstieg Grundpfandrecht einfach erklärtDas Grundstück bleibt beim Eigentümer – der Gläubiger erhält ein vorrangiges Recht am Verwertungserlös.
Empfohlener Einstieg Maximalzinsfuss im SchuldbriefDer hohe Prozentsatz im Grundbuch ist ein Sicherungsrahmen – keine Zinsrechnung der Bank.
Empfohlener Einstieg Pfandänderung und PfandentlassungEin Grundstück aus der Haftung lösen oder ein weiteres hinzufügen: Beides verändert die Sicherheit und braucht den Gläubiger.
Empfohlener Einstieg Pfandobjekt, Gesamt- und DrittpfandWer schuldet und welches Grundstück haftet, kann auseinanderfallen. Beim Gesamtpfand haften sogar mehrere Grundstücke.
Empfohlener Einstieg Pfandrang und PfandstelleNicht nur der Schuldbriefbetrag zählt. Der Rang entscheidet, wer aus einem knappen Verwertungserlös zuerst bezahlt wird.
Empfohlener Einstieg Rangrücktritt und NachrückungsrechtDer Rangrücktritt verändert die Priorität heute; das Nachrückungsrecht regelt ein späteres Aufrücken in eine frei werdende Stelle.
Empfohlener Einstieg Schuldbrief oder GrundpfandverschreibungBeide belasten ein Grundstück, aber nur der Schuldbrief schafft eine eigenständig übertragbare Schuldbriefforderung.
Empfohlener Einstieg Sicherungsübereignung SchuldbriefDie Bank erhält den Schuldbrief zu Eigentum – darf ihn aber nur im Rahmen der Sicherungsabrede verwenden.