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Grundpfandrechte & Schuldbrief-Details

Pfandrang, Maximalzinsfuss, Gesamtpfand, Gläubigerwechsel und gesetzliche Grundpfandrechte vertieft erklärt.

12 schweizweite Ratgeber0 kantonale RatgeberPrimärquellen in den Beiträgen
01Pfandart und Rang verstehen
02Pfandänderungen sauber vollziehen
03Bauhandwerkerpfandrecht rechtzeitig behandeln

Schweizweite Ratgeber

12 Beiträge
Empfohlener Einstieg Bauhandwerkerpfandrecht abwehren

Zahlung allein löscht den Eintrag nicht. Eigentümer brauchen entweder Gläubigerbewilligung, ausreichende Sicherheit oder Gerichtsurteil.

Empfohlener Einstieg Bauhandwerkerpfandrecht Schweiz

Vier Monate sind eine Eintragungs-, nicht nur eine Klagefrist. Wer zu spät ins Grundbuch kommt, verliert die Sicherheit.

Empfohlener Einstieg Gesetzliche Grundpfandrechte

Nicht jedes Pfand entsteht durch Bankvertrag – gewisse Ansprüche erhalten ihre Sicherheit direkt aus Gesetz oder durch fristgerechten Eintrag.

Empfohlener Einstieg Gläubigerwechsel beim Schuldbrief

Beim Register-Schuldbrief wechselt der Gläubiger erst mit dem Grundbucheintrag; beim Papier-Titel gelten Wertpapierregeln.

Empfohlener Einstieg Grundpfandrecht einfach erklärt

Das Grundstück bleibt beim Eigentümer – der Gläubiger erhält ein vorrangiges Recht am Verwertungserlös.

Empfohlener Einstieg Maximalzinsfuss im Schuldbrief

Der hohe Prozentsatz im Grundbuch ist ein Sicherungsrahmen – keine Zinsrechnung der Bank.

Empfohlener Einstieg Pfandänderung und Pfandentlassung

Ein Grundstück aus der Haftung lösen oder ein weiteres hinzufügen: Beides verändert die Sicherheit und braucht den Gläubiger.

Empfohlener Einstieg Pfandobjekt, Gesamt- und Drittpfand

Wer schuldet und welches Grundstück haftet, kann auseinanderfallen. Beim Gesamtpfand haften sogar mehrere Grundstücke.

Empfohlener Einstieg Pfandrang und Pfandstelle

Nicht nur der Schuldbriefbetrag zählt. Der Rang entscheidet, wer aus einem knappen Verwertungserlös zuerst bezahlt wird.

Empfohlener Einstieg Rangrücktritt und Nachrückungsrecht

Der Rangrücktritt verändert die Priorität heute; das Nachrückungsrecht regelt ein späteres Aufrücken in eine frei werdende Stelle.

Empfohlener Einstieg Schuldbrief oder Grundpfandverschreibung

Beide belasten ein Grundstück, aber nur der Schuldbrief schafft eine eigenständig übertragbare Schuldbriefforderung.

Empfohlener Einstieg Sicherungsübereignung Schuldbrief

Die Bank erhält den Schuldbrief zu Eigentum – darf ihn aber nur im Rahmen der Sicherungsabrede verwenden.

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