Urteilsunfähigkeit, KESB & Vertretung
Urteilsfähigkeit, Vorsorgeauftrag, gesetzliche Vertretung, Beistandschaft und KESB-Zustimmungen praxisnah einordnen.
Schweizweite Ratgeber
12 BeiträgeNicht Diagnose oder Alter, sondern die konkrete Entscheidungsfähigkeit bestimmt, wer handeln kann und welche Vertretung greift.
Ratgeber Arten der BeistandschaftDie KESB muss eine Massnahme nach Mass anordnen: so viel Unterstützung wie nötig und so wenig Einschränkung wie möglich.
Ratgeber Aufgaben des VorsorgebeauftragtenDie Validierungsurkunde verleiht Befugnisse – und macht aus familiärer Hilfe ein rechtlich gebundenes Mandat mit Dokumentationspflicht.
Ratgeber Bankvollmacht bei UrteilsunfähigkeitEine Bankvollmacht hält den Zahlungsverkehr nur dann am Laufen, wenn Vertrag, Weitergeltung, Umfang und Schutzkonzept zusammenpassen.
Ratgeber Gesetzliche EhegattenvertretungDie Ehe schafft eine begrenzte Auffangvertretung – keine automatische Generalvollmacht für Immobilien, Unternehmen oder Vermögensumschichtungen.
Ratgeber Immobilienverkauf bei UrteilsunfähigkeitEin Verkauf braucht drei passende Ebenen: wirksame Vertretung, Schutzentscheid und formgültigen Grundstückvertrag.
Ratgeber Interessenkonflikt bei VertretungBei einem Konflikt genügt guter Wille nicht: Die konkrete Vertretungsmacht kann von Gesetzes wegen wegfallen.
Ratgeber KESB-Verfahren und BeschwerdeVom ersten Hinweis bis zur gerichtlichen Überprüfung: Wer seine Rechte kennt, kann Tatsachen, Anträge und Fristen sauber trennen.
Ratgeber Notfallordner UrteilsunfähigkeitRechtsgültige Vorsorge nützt nur, wenn Original, Vertrauenspersonen und operative Informationen im Ernstfall auffindbar sind.
Ratgeber Unternehmen bei UrteilsunfähigkeitUnternehmensanteile, Verwaltungsratsamt und operative Zeichnung sind drei verschiedene Ebenen – jede braucht eine eigene Ausfalllösung.
Ratgeber Vorsorgeauftrag validierenErst die KESB-Prüfung macht aus dem Vorsorgedokument eine im Rechtsverkehr einsetzbare Vertretungsgrundlage.
Ratgeber Zustimmung der KESBArt. 416 ZGB schützt bei bedeutenden Geschäften – gilt aber für Beistände und nicht automatisch für jede private Vertretung.