Vorsorgeauftrag handschriftlich oder beim Notar errichten?

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Ein Vorsorgeauftrag ist gültig, wenn er entweder vollständig eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet wird. Die notarielle Form ist nicht «wirksamer» im Sinn einer automatischen Vertretung: In beiden Fällen prüft die KESB nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit Form, Wirksamkeit und Eignung der beauftragten Person. Der Unterschied liegt vor allem in Formrisiko, Beratung und Beweis.

Direkter Vergleich

EigenhändigÖffentlich beurkundet
Erstellungvon Anfang bis Ende von HandUrkunde durch zuständige Urkundsperson
Datum/Unterschriftbeides zwingendTeil des Beurkundungsverfahrens
Beratungseparat organisierenRechtsbelehrung und Formprüfung
Kosteneigene Erstellung gratiskantonal und nach Aufwand
Geeignetkürzere, klare Aufträge und sichere Handschriftkomplexe Aufgaben, Ersatzpersonen, Unternehmen oder Schreibprobleme
KESBValidierung nach Urteilsunfähigkeitebenfalls Validierung

Was vollständig handschriftlich bedeutet

Computertext ausdrucken und nur unterschreiben reicht nicht. Der gesamte Auftrag muss von der auftraggebenden Person eigenhändig niedergeschrieben, datiert und unterzeichnet sein. Anlagen mit zentralen Aufgaben sollten nicht bloss maschinenschriftlich angehängt werden, wenn dadurch die formgültige Umschreibung fehlt.

Wann die öffentliche Urkunde Vorteile hat

BegriffDer Vorsorgeauftrag wird nicht bloss «notariell beglaubigt», sondern öffentlich beurkundet. Eine reine Unterschriftsbeglaubigung ersetzt die Form nach Art. 361 ZGB nicht.

Inhalt ist wichtiger als Länge

Der Auftrag kann Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr umfassen. Er sollte Aufgaben, Ersatzperson, Entschädigung, Berichterstattung und mögliche Interessenkonflikte so konkret wie nötig regeln. Zu enge Listen können im Ernstfall Lücken schaffen; völlig pauschale Formeln können Auslegungs- und Akzeptanzprobleme erzeugen.

Auffindbarkeit

Das Zivilstandsamt kann auf Antrag registrieren, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er hinterlegt ist. Es bewahrt den Auftrag nicht automatisch selbst auf. Original, beauftragte Person und Hinterlegungsort müssen deshalb koordiniert werden.

Die passende Form wählen

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Häufige Fragen

Kann ich einen Vorsorgeauftrag am Computer schreiben?

Nur wenn er anschliessend öffentlich beurkundet wird. Für die eigenhändige Variante muss der gesamte Auftrag von Anfang bis Ende handschriftlich sein.

Ist der notarielle Auftrag sofort wirksam?

Nein. Er ist für den späteren Fall der Urteilsunfähigkeit bestimmt. Die KESB prüft dann Voraussetzungen und beauftragte Person und stellt die Wirksamkeit fest.

Reicht eine beglaubigte Unterschrift?

Nein. Das Gesetz verlangt entweder vollständige Eigenhändigkeit oder öffentliche Beurkundung, nicht nur eine Unterschriftsbeglaubigung.

Wo kann ich den Auftrag hinterlegen?

Das richtet sich nach kantonalen Angeboten. Zusätzlich kann beim Zivilstandsamt der Aufbewahrungsort im Personenstandsregister vermerkt werden.

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Quellen & StandZGB Art. 360–369 · KESB Bern: Vorsorgeauftrag und Validierung · Zivilstandsamt Bern: Register und Hinterlegungsort. Keine Rechts- oder Steuerberatung; individuelle Verhältnisse und kantonale Verfahren sind zu prüfen. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.