Vorsorgeauftrag handschriftlich oder beim Notar errichten?
Ein Vorsorgeauftrag ist gültig, wenn er entweder vollständig eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet wird. Die notarielle Form ist nicht «wirksamer» im Sinn einer automatischen Vertretung: In beiden Fällen prüft die KESB nach Eintritt der Urteilsunfähigkeit Form, Wirksamkeit und Eignung der beauftragten Person. Der Unterschied liegt vor allem in Formrisiko, Beratung und Beweis.
Direkter Vergleich
| Eigenhändig | Öffentlich beurkundet | |
|---|---|---|
| Erstellung | von Anfang bis Ende von Hand | Urkunde durch zuständige Urkundsperson |
| Datum/Unterschrift | beides zwingend | Teil des Beurkundungsverfahrens |
| Beratung | separat organisieren | Rechtsbelehrung und Formprüfung |
| Kosten | eigene Erstellung gratis | kantonal und nach Aufwand |
| Geeignet | kürzere, klare Aufträge und sichere Handschrift | komplexe Aufgaben, Ersatzpersonen, Unternehmen oder Schreibprobleme |
| KESB | Validierung nach Urteilsunfähigkeit | ebenfalls Validierung |
Was vollständig handschriftlich bedeutet
Computertext ausdrucken und nur unterschreiben reicht nicht. Der gesamte Auftrag muss von der auftraggebenden Person eigenhändig niedergeschrieben, datiert und unterzeichnet sein. Anlagen mit zentralen Aufgaben sollten nicht bloss maschinenschriftlich angehängt werden, wenn dadurch die formgültige Umschreibung fehlt.
Wann die öffentliche Urkunde Vorteile hat
- Mehrere Personen sollen unterschiedliche Aufgaben übernehmen.
- Unternehmen, Immobilien oder grössere Vermögen verlangen konkrete Befugnisse.
- Es braucht Ersatzpersonen, Interessenkonflikt- oder Entschädigungsregeln.
- Die Person kann oder möchte keinen langen Text von Hand schreiben.
- Spätere Zweifel an Identität, Form oder Urteilsfähigkeit sollen reduziert werden.
Inhalt ist wichtiger als Länge
Der Auftrag kann Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr umfassen. Er sollte Aufgaben, Ersatzperson, Entschädigung, Berichterstattung und mögliche Interessenkonflikte so konkret wie nötig regeln. Zu enge Listen können im Ernstfall Lücken schaffen; völlig pauschale Formeln können Auslegungs- und Akzeptanzprobleme erzeugen.
Auffindbarkeit
Das Zivilstandsamt kann auf Antrag registrieren, dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo er hinterlegt ist. Es bewahrt den Auftrag nicht automatisch selbst auf. Original, beauftragte Person und Hinterlegungsort müssen deshalb koordiniert werden.
Die passende Form wählen
Vergleiche Urkundspersonen für einen komplexen oder beweissicheren Vorsorgeauftrag.
Notariat finden →Häufige Fragen
Kann ich einen Vorsorgeauftrag am Computer schreiben?
Nur wenn er anschliessend öffentlich beurkundet wird. Für die eigenhändige Variante muss der gesamte Auftrag von Anfang bis Ende handschriftlich sein.
Ist der notarielle Auftrag sofort wirksam?
Nein. Er ist für den späteren Fall der Urteilsunfähigkeit bestimmt. Die KESB prüft dann Voraussetzungen und beauftragte Person und stellt die Wirksamkeit fest.
Reicht eine beglaubigte Unterschrift?
Nein. Das Gesetz verlangt entweder vollständige Eigenhändigkeit oder öffentliche Beurkundung, nicht nur eine Unterschriftsbeglaubigung.
Wo kann ich den Auftrag hinterlegen?
Das richtet sich nach kantonalen Angeboten. Zusätzlich kann beim Zivilstandsamt der Aufbewahrungsort im Personenstandsregister vermerkt werden.