Vorsorgeauftrag ändern oder widerrufen: Form und Checkliste
Solange die auftraggebende Person urteilsfähig ist, kann sie ihren Vorsorgeauftrag jederzeit ändern oder widerrufen. Art. 362 ZGB erlaubt den Widerruf in einer der Errichtungsformen oder durch Vernichtung der Urkunde. Eine neue Fassung ersetzt die frühere grundsätzlich, sofern sie nicht zweifellos nur eine Ergänzung darstellt.
Drei Wege
| Weg | Vorgehen | Risiko |
|---|---|---|
| Formeller Widerruf | eigenhändig oder öffentlich beurkundet | alte Originale trotzdem einsammeln |
| Vernichtung | Original bewusst zerstören | Kopien und Registerhinweis können Verwirrung stiften |
| Neue Fassung | vollständig formgültigen Auftrag errichten | unklare Ergänzung oder Widerspruch |
Änderung braucht dieselbe Formstrenge
Ein datierter Randvermerk, E-Mail-Nachtrag oder maschinenschriftliches Zusatzblatt ist keine sichere Änderung eines eigenhändigen Vorsorgeauftrags. Am robustesten ist eine vollständige Neufassung mit ausdrücklicher Klausel, dass alle früheren Vorsorgeaufträge widerrufen und ersetzt werden.
Wann überprüfen?
- Beauftragte oder Ersatzperson ist verstorben, ungeeignet oder nicht mehr bereit.
- Heirat, Trennung, Scheidung oder Tod in der Familie.
- Unternehmensgründung, Verkauf oder grössere Vermögensänderung.
- Umzug in einen anderen Kanton oder ins Ausland.
- Aufgaben, Entschädigung oder Kontrolle passen nicht mehr.
- Neue Vollmachten, Patientenverfügung oder Nachlassdokumente widersprechen.
Nach der neuen Unterschrift
- Alte Originale und bekannte Kopien einsammeln.
- Beauftragte und Ersatzpersonen informieren.
- Neuen sicheren Hinterlegungsort festlegen.
- Eintrag zum Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt aktualisieren.
- Patientenverfügung, Vollmachten und Bankunterlagen abgleichen.
- Änderungsdatum und Gründe intern dokumentieren, besonders bei erwartetem Streit.
Was bei bereits eingetretener Urteilsunfähigkeit gilt
Dann prüft die KESB den vorhandenen Auftrag und die Eignung der bezeichneten Person. Ist der Auftrag lückenhaft oder gefährdet die beauftragte Person die Interessen, kann die KESB Weisungen, Inventar, Rechnungslegung oder weitere Schutzmassnahmen anordnen. Ein privater Nachtrag von Angehörigen ersetzt dieses Verfahren nicht.
Veraltete Fassung sauber ersetzen
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Notariat finden →Häufige Fragen
Kann ich den Vorsorgeauftrag einfach zerreissen?
Die Vernichtung der Urkunde ist gesetzlich als Widerruf möglich. Praktisch sollten auch Kopien, Registerhinweis und Information der beauftragten Personen bereinigt werden.
Ersetzt ein neuer Auftrag automatisch den alten?
Grundsätzlich ja, sofern er formgültig ist und nicht zweifellos nur eine Ergänzung darstellt. Ein ausdrücklicher Widerruf früherer Fassungen ist klarer.
Kann ich nur die Ersatzperson ändern?
Ja, aber die Änderung muss die gesetzliche Form einhalten. Eine vollständige Neufassung verhindert widersprüchliche Dokumente.
Muss die Änderung der KESB gemeldet werden?
Vor Eintritt der Urteilsunfähigkeit wird der Auftrag nicht durch die KESB genehmigt. Ein registrierter Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt sollte jedoch aktualisiert werden.