Öffentliches Testament: Notarkosten, Zeugen und Hinterlegung nach Kanton
Das öffentliche Testament wird nach den Regeln des ZGB vor einer zuständigen Urkundsperson und unter Mitwirkung von zwei Zeugen errichtet. Seine Stärke liegt in der professionellen Form und Dokumentation, nicht in einer schweizweiten Preisgarantie. Für einen seriösen Vergleich sind erbrechtliche Beratung, öffentliches Verfahren, Zeugen, Ausfertigungen, Hinterlegung sowie spätere Eröffnung getrennt zu betrachten. Ein öffentliches Testament ist zudem kein Erbvertrag: Nur die verfügende Person bindet sich.
Was beim öffentlichen Testament beurkundet wird
Die verfügende Person teilt der Urkundsperson ihren letzten Willen mit. Nach Erstellung der Urkunde erklärt sie, diese gelesen zu haben und dass sie ihren Willen enthält; anschliessend wirken zwei Zeugen in der gesetzlich vorgesehenen Form mit. Für Personen, die nicht lesen oder unterschreiben können, sieht das ZGB ein besonderes Verfahren vor. Die Zeugen müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Urkundsperson prüft nicht nur eine Signatur. Sie sorgt für das formgerechte Verfahren und dokumentiert den Erklärungsakt. Inhaltlich müssen Pflichtteile, Vermächtnisse, Ersatzerben, Willensvollstreckung, Teilungsvorschriften und frühere Verfügungen aufeinander abgestimmt sein. Komplexität entsteht deshalb durch den Nachlass, nicht durch die Zahl der Seiten.
Kantonale Kostenauskunft mit klarer Evidenz
| Kanton | System | Kosteninformation | Evidenz |
|---|---|---|---|
| Aargau | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Aargau ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Appenzell Innerrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 250–2’000 Quelle/Detail Amtlicher Gebührenrahmen Appenzell Innerrhoden für das öffentliche Testament; Hinterlegung und weitere Leistungen separat prüfen. | Amtliche Tarifangabe |
| Appenzell Ausserrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 50–500 Quelle/Detail Amtlicher Gebührenrahmen Appenzell Ausserrhoden für das öffentliche Testament; Beratung und Hinterlegung separat prüfen. | Amtliche Tarifangabe |
| Bern | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Mindestens CHF 500, danach Aufwand Quelle/Detail Die aktuelle GebVN setzt für die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung eine Mindestgebühr von CHF 500 fest. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Landschaft | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 400–1’500 Quelle/Detail Amtlicher Gebührenrahmen Basel-Landschaft für das öffentliche Testament; Hinterlegung und Zusatzleistungen separat prüfen. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Stadt | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 400–2’000 Quelle/Detail Amtlicher Gebührenrahmen Basel-Stadt für das öffentliche Testament; Hinterlegung und Zusatzleistungen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Freiburg | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 100–2’000 Quelle/Detail Amtlicher Freiburger Rahmen für das öffentliche Testament; Beratung, Hinterlegung und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Genf | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 200–2’000 Quelle/Detail Amtlicher Genfer Gebührenrahmen für das öffentliche Testament; Beratung, Hinterlegung und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Glarus | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Glarus ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Graubünden | Gemischtes System, Rahmen-/Höchsttarif | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Graubünden ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Jura | Freies Notariat, tarifgebunden | Wertabhängig, CHF 200–2’000 Quelle/Detail Aktuell geltender jurassischer Tarif nach Bruttovermögen; Beratung, Hinterlegung und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Luzern | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 500–5’000 Quelle/Detail Amtlicher Luzerner Gebührenrahmen für das öffentliche Testament; Hinterlegung und Zusatzleistungen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Neuenburg | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 150–2’000 Quelle/Detail Amtlicher Neuenburger Gebührenrahmen für das öffentliche Testament; Beratung, Hinterlegung und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Nidwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Wertabhängig, mindestens CHF 400; ohne Wert CHF 400–4’000 Quelle/Detail Amtlicher Nidwaldner Tarif für das öffentliche Testament; Beratung, Hinterlegung und Zusatzleistungen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Obwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 500–1’800 plus 1 ‰ Verfügungswert; maximal CHF 20’000 Quelle/Detail Amtlicher Obwaldner Tarif für das öffentliche Testament; Hinterlegung und Zusatzleistungen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| St. Gallen | Amtsnotariat, tarifgebunden | Amtlicher Tarif CHF 100–1’000; Behördenseite ab CHF 648.60 inkl. MWST Quelle/Detail Beratung, Umfang und Hinterlegung bestimmen den konkreten St. Galler Endbetrag. | Amtliche Tarifangabe |
| Schaffhausen | Amtsnotariat, tarifgebunden | Beratung CHF 250 je angefangene Stunde + Beurkundung CHF 350; Depot optional CHF 150 Quelle/Detail Amtlicher Schaffhauser Tarif; auswärtige Beurkundung und weitere Leistungen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Solothurn | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 300–2’000 plus 1 ‰ des Nachlasses über CHF 100’000 Quelle/Detail Amtlicher Solothurner Tarif; Hinterlegung und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Schwyz | Gemischtes System, tarifgebunden | CHF 60–800 Quelle/Detail Amtlicher Schwyzer Gebührenrahmen; Mehraufwand über zwei Stunden und Hinterlegung separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Thurgau | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Thurgau ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Tessin | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Gesetzliche Notariats-Höchstgebühr CHF 10’000 Quelle/Detail Amtlicher Tessiner Höchsttarif; Beratung, Hinterlegung und Auslagen bestimmen den effektiven Betrag. | Amtliche Teilangabe |
| Uri | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Uri ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Waadt | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 100–2’000; bei Nettovermögen über CHF 2 Mio. Zuschlag möglich Quelle/Detail Amtlicher Waadtländer Tarif; Hinterlegung und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Wallis | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 200–3’000 Quelle/Detail Amtlicher Walliser Rahmen für das öffentliche Testament; Beratung, Hinterlegung und Auslagen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Zug | Gemischtes System, tarifgebunden | CHF 300–4’000 Quelle/Detail Aktueller Zuger Gebührenrahmen für das öffentliche Testament; Hinterlegung und Zusatzleistungen separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Zürich | Amtsnotariat, tarifgebunden | Beurkundung CHF 200–4’000; Beratung/Entwurf CHF 50–2’000 Quelle/Detail Amtlicher Zürcher Gebührenrahmen. Für die Hinterlegung nennt der Tarif zusätzlich CHF 150. Aufwand, Komplexität und Verfügungstyp bestimmen den Betrag innerhalb des Rahmens. | Amtliche Tarifangabe |
Leseregel: «Amtliche Tarifangabe» bezeichnet eine aktuelle, direkt zitierte Tarifposition oder Berechnungsregel – nicht zwingend einen vollständigen Endpreis. «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte. Wo die Datengrundlage keinen seriösen Betrag trägt, zeigt Tabellio bewusst «Offerte nötig».
Bern nennt im geltenden Tarif eine Mindestgebühr; daraus lässt sich kein Schweizer Einheitspreis ableiten. Andere Kantone rechnen nach Aufwand, Wert, Rahmen oder eigenen Tarifpositionen. Wo keine direkt verifizierte Einzelposition im Datensatz vorliegt, zeigt die Tabelle bewusst «Offerte nötig» statt einer aus Ehevertrag oder Vorsorgeauftrag kopierten Zahl.
Sechs Kostenpositionen im Zeitablauf
| Position | Wann sie entsteht | Abgrenzung |
|---|---|---|
| Beratung/Entwurf | vor der Urkunde | Erb- und Steuerplanung |
| Beurkundung | Errichtung | kantonales Verfahren |
| Zeugen | Errichtung | Organisation und allfälliger Aufwand |
| Ausfertigung/Übersetzung | nach Bedarf | Exemplare, Sprache, Dolmetscher |
| Hinterlegung | zu Lebzeiten | Aufbewahrung des Originals |
| Eröffnung | nach dem Tod | eigenständiges Behördenverfahren |
Keine dieser Zeilen darf stillschweigend als Steuer bezeichnet werden; Erbschaftssteuern entstehen nach anderen Regeln und erst beim Vermögensübergang.
Zeugen sind rechtliche Funktionsträger
Die zwei Zeugen bestätigen im gesetzlichen Verfahren insbesondere die Erklärung und nach ihrem Eindruck die Verfügungsfähigkeit; sie müssen nicht den ganzen Inhalt kennen. Bestimmte nahestehende oder begünstigte Personen sind ausgeschlossen. Wer «eigene Zeugen» mitbringt, sollte ihre Eignung vorab vom Notariat bestätigen lassen.
Manche Notariate organisieren geeignete Zeugen, andere erwarten eine Absprache. Ob dafür ein separater Zeit- oder Organisationsaufwand verrechnet wird, gehört in die Offerte. Bei fremdsprachigen Personen können zusätzlich Übersetzung oder Dolmetscher nötig sein. Zeugen dürfen nicht als Dolmetscher-Ersatz eingeplant werden, wenn ihre Unabhängigkeit oder das Verständnis des Verfahrens fraglich wird.
Hinterlegung schützt das Original, ersetzt aber keine Aktualisierung
Wo und wie ein öffentliches Testament amtlich oder notariell aufbewahrt wird, ist kantonal organisiert. Die Hinterlegungsgebühr ist deshalb nicht automatisch Bestandteil der Beurkundung. Verlange eine Bestätigung über Aufbewahrungsort, Herausgabe, Meldung im Todesfall und Vorgehen bei einem späteren Ersatzdokument.
Heirat, Scheidung, Geburt, Tod eines Begünstigten, Vermögensverschiebung oder Rechtsänderung können eine Überarbeitung nötig machen. Die Verwahrstelle prüft nicht laufend, ob der Inhalt noch passt. Ein neues Testament muss frühere Verfügungen klar einordnen; Hinterlegungsregister und alte Originale sind entsprechend nachzuführen.
Testament, Erbvertrag und Ehevertrag kosten anders
Ein Testament ist einseitig widerrufbar. Ein Erbvertrag wird von den Vertragsparteien in öffentlicher Form geschlossen und lässt sich nicht gleich frei ändern. Ein Ehevertrag regelt Güterrecht und kann die Zusammensetzung des späteren Nachlasses beeinflussen. Werden Instrumente kombiniert, entstehen zusätzliche Beratung, Abstimmung und möglicherweise mehrere Urkunden.
Die günstigste Einzelurkunde kann teuer werden, wenn sie einem bestehenden Erbvertrag widerspricht oder güterrechtliche Ziele verfehlt. Vor der Offerte gehören daher Ehe- und Erbverträge, frühere Testamente, Familienstruktur, Vermögensübersicht und Auslandsbezug offengelegt. Steuerberatung ist als eigener Leistungsblock zu bezeichnen.
Eine vergleichbare Testaments-Offerte anfragen
- Familie, Zivilstand und gewünschte Begünstigungen beschreiben.
- Frühere Testamente, Ehe- und Erbverträge nennen.
- Immobilien, Unternehmen und Auslandvermögen markieren.
- Beratung, Entwurf und Anzahl Überarbeitungen abgrenzen.
- Beurkundung, Zeugen, Ausfertigungen, Dolmetscher und Mehrwertsteuer einzeln verlangen.
- Hinterlegung, Änderung, Widerruf und spätere Herausgabe abfragen.
- Steuerprüfung und Willensvollstreckung separat offerieren lassen.
Der Preisvergleich sollte dasselbe Gestaltungsziel abbilden. Ein Standardtestament und eine koordinierte Unternehmensnachfolge sind keine austauschbaren Produkte.
Vier Kostenebenen, die nie vermischt werden dürfen
Eine belastbare Kostenangabe beginnt mit dem richtigen Geschäft und dem zuständigen Kanton. Die öffentliche Beurkundung ist kantonal organisiert; je nach Amts-, freiem oder gemischtem Notariat gelten feste Ansätze, Rahmen- oder Höchsttarife beziehungsweise auftragsrechtliche Honorare. Ein Betrag aus einem anderen Kanton oder einem anderen Urkundentyp ist deshalb kein Tarifbeleg. Bei Grundstücksgeschäften bindet zudem der Belegenheitsort, während bei ortsungebundenen Geschäften die zulässige Urkundsperson gesondert zu prüfen ist.
Danach werden vier Ebenen separat budgetiert: erstens Beratung, Entwurf und Beurkundung; zweitens Register- oder Hinterlegungsgebühren; drittens Auslagen und Leistungen von Bank, Geometer, Übersetzung oder Zeugen; viertens Steuern und Abgaben. Mehrwertsteuer kann nur einzelne Positionen treffen. Ein Vergleich ist erst aussagekräftig, wenn dieselben Leistungen, Werte, Personen, Ausfertigungen und Vollzugsschritte enthalten sind.
Tabellio kennzeichnet deshalb die Evidenz jeder Zahl. «Amtliche Tarifangabe» verweist auf eine aktuelle Tarifposition oder Berechnungsregel, nicht zwingend auf einen vollständigen Endpreis; «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte; «amtliche Teilangabe» deckt ausdrücklich nicht das ganze Projekt. Wo Kanton, Aufwand oder Sachverhalt keine seriöse Zahl erlauben, ist «Offerte nötig» die präzisere Antwort. Der historische Preisüberwacher-Vergleich erklärt Tarifstrukturen, ersetzt aber keine aktuelle kantonale Tarifprüfung.
Vor Auftrag gehört eine schriftliche Leistungsabgrenzung ins Dossier: Ausgangswert, Standard- oder Sonderfall, Zahl der Parteien und Urkunden, Entwurfsschleifen, Registeranmeldung, Ausfertigungen, MWST, Auslagen, Drittstellen und Kosten bei Abbruch. So wird aus einer vermeintlich günstigen Zahl ein überprüfbares Gesamtbudget – und aus der späteren Rechnung eine Positionenliste, die mit Tarif oder Offerte verglichen werden kann.
Gestaltung, Urkunde und Aufbewahrung gemeinsam offerieren
Lass Pflichtteile, bestehende Verträge, Zeugen und Hinterlegung vor dem Termin in einem klaren Leistungsumfang zusammenführen.
Testamentsberatung vergleichen →Häufige Fragen
Braucht ein öffentliches Testament zwei Zeugen?
Ja. Das ZGB sieht zwei Zeugen und ein gesetzlich geregeltes Verfahren vor; für besondere persönliche Situationen gelten angepasste Abläufe.
Ist die Hinterlegung im Notarpreis enthalten?
Nur wenn die Offerte dies ausdrücklich nennt. Aufbewahrung und Beurkundung sind getrennte Leistungen und kantonal unterschiedlich organisiert.
Was kostet ein öffentliches Testament schweizweit?
Es gibt keine verbindliche Schweizer Pauschale. Kantonaler Tarif, Beratungsumfang, Vermögen, Zeugen, Sprache und Hinterlegung bestimmen die konkrete Rechnung.
Kann ich ein öffentliches Testament später ändern?
Ja, ein Testament bleibt grundsätzlich widerrufbar. Änderung oder Neuerrichtung müssen formgültig erfolgen und frühere Dokumente sowie Hinterlegung klar bereinigen.