Patchworkfamilie absichern: Testament, Ehevertrag und Erbvertrag

Aktualisiert: 13.07.2026Lesezeit: 5 Min.Redaktion tabellio.ch

Das gesetzliche Erbrecht denkt in Ehe, eingetragener Partnerschaft und rechtlicher Abstammung — nicht in emotionaler Familiennähe. Ein Stiefkind erbt von der Stiefmutter oder dem Stiefvater deshalb nicht automatisch. Ohne abgestimmte Planung können Vermögenswerte beim ersten Todesfall in eine Richtung fliessen, die beim zweiten Todesfall nicht mehr korrigiert werden kann.

Wer in der Patchworkfamilie gesetzlich erbt

Eigene und adoptierte Kinder sind Nachkommen im Sinn des ZGB. Stiefkinder ohne Adoption sind dagegen keine gesetzlichen Erben des Stiefelternteils. Ist die verstorbene Person verheiratet und hat Nachkommen, erhält der überlebende Ehegatte gesetzlich die Hälfte des Nachlasses; die andere Hälfte geht an die Nachkommen des Verstorbenen. Kinder des überlebenden Partners teilen diese Nachkommenquote nicht, wenn keine rechtliche Abstammung zum Verstorbenen besteht.

PersonGesetzliches Erbrecht?Planungsinstrument
eigene/adoptierte KinderjaPflichtteile beachten
Stiefkinder ohne AdoptionneinTestament oder Erbvertrag
Ehegatte/eingetragener PartnerjaGüterrecht und Erbrecht koordinieren
KonkubinatspartnerneinVerfügung plus Vorsorge/Versicherung

Güterrecht kommt vor Erbrecht

Bei Ehepaaren wird zuerst das eheliche Vermögen güterrechtlich auseinandergesetzt. Nur was dem verstorbenen Ehegatten danach zugeordnet ist, bildet seinen Nachlass. Ein Ehevertrag kann deshalb die Ausgangsmasse verändern; Testament oder Erbvertrag verteilen anschliessend den Nachlass. Beide Ebenen müssen zusammen gerechnet werden, einschliesslich Eigengut, Errungenschaft, früheren Schenkungen und Immobilienfinanzierung.

Vier typische Ziele — vier unterschiedliche Lösungen

  1. Überlebenden Partner im Haus schützen: Eigentum, Wohnrecht, Nutzniessung oder Zuteilungsregeln mit Pflichtteilen und Finanzierung abstimmen.
  2. Alle Kinder wirtschaftlich gleich behandeln: Stiefkinder ausdrücklich bedenken und Steuerfolgen prüfen, weil kantonale Tarife vom Verwandtschaftsgrad abhängen.
  3. Vermögen soll langfristig im eigenen Stamm bleiben: Vor- und Nacherbschaft, Ersatzverfügungen oder erbvertragliche Bindungen fachlich prüfen.
  4. Kinder sollen zugunsten des Partners zurückstehen: Volljährige Kinder können in einem Erbvertrag auf Ansprüche verzichten oder eine bestimmte Ordnung anerkennen.
BeispielVater A und Mutter B sind verheiratet. A hat eine Tochter aus erster Beziehung, B einen Sohn. Stirbt A zuerst, erben ohne Verfügung B und A's Tochter. B's Sohn erbt von A nichts. Was B von A erhält, kann später grundsätzlich in B's Nachlass an ihren Sohn fliessen. Soll A's Vermögen anders verteilt werden, muss die Kette vorab gestaltet werden.

Pflichtteile setzen die Grenze

Nachkommen und Ehegatten beziehungsweise eingetragene Partner sind pflichtteilsgeschützt. Seit 2023 beträgt der Pflichtteil jeweils die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs; Eltern haben keinen Pflichtteil mehr. Die verfügbare Quote hängt deshalb davon ab, welche rechtlichen Angehörigen vorhanden sind. Eine scheinbar faire Prozentzahl kann unzulässig sein, wenn der Nachlasswert oder die güterrechtliche Vorfrage falsch berechnet wurde.

Dokumenten-Check für Patchworkfamilien

Die Dokumente sollten auch den zweiten Todesfall abbilden. Eine Regelung, die nur beim ersten Todesfall funktioniert, ist in Patchworkfamilien oft unvollständig.

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Häufige Fragen

Erben Stiefkinder automatisch?

Nein. Ohne Adoption besteht zwischen Stiefkind und Stiefelternteil kein gesetzliches Erbrecht. Eine Begünstigung braucht Testament oder Erbvertrag.

Kann ich Stiefkinder im Testament wie eigene Kinder behandeln?

Sie können Stiefkinder innerhalb der verfügbaren Quote einsetzen. Pflichtteile der eigenen Nachkommen und des Ehegatten sowie kantonale Erbschaftssteuern sind zu beachten.

Reicht ein gemeinsames Testament wie in Deutschland?

Das Schweizer Recht kennt nicht einfach das deutsche gemeinschaftliche Ehegattentestament. Gegenseitige Bindung wird regelmässig über einen öffentlich beurkundeten Erbvertrag gestaltet.

Warum braucht es oft auch einen Ehevertrag?

Weil zuerst das eheliche Vermögen auseinandergesetzt und erst danach der Nachlass verteilt wird. Güterrecht und Erbrecht beeinflussen deshalb dasselbe wirtschaftliche Ergebnis.

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Notariat vorbereitenPassenden Notar finden · Neutralität verstehen · Unterlagen-Checkliste
Quellen & StandZGB Art. 457–473 und 494 ff. · ch.ch: Testament und Erbvertrag. Keine Rechts- oder Steuerberatung; bei Fristen und streitigen Nachlässen ist eine individuelle Prüfung nötig. Quelle: tabellio.ch, geprüft gegen die zitierten Primärquellen, Stand Juli 2026.