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Schuldbrief erhöhen: Kosten, Kantonsvergleich und Alternativen

Aktualisiert: 14. Juli 2026Lesezeit: 10 Min.Redaktion tabellio.ch

Bei einer Schuldbrieferhöhung wird die eingetragene Pfandsumme eines bestehenden Titels angehoben. Für die Kosten ist häufig der Erhöhungsbetrag relevant – nicht der neue Gesamtbetrag –, doch Tarif, Mindestgebühren und Zusatzgeschäfte sind kantonal zu prüfen. Eine Erhöhung braucht zudem eine rechtlich verfügbare Sicherheit, eine passende Rangstelle, die Zustimmung der Berechtigten und eine Bankinstruktion. Sie ist daher nicht bloss ein Zahlenfeld im Kreditvertrag.

Erhöhungsbetrag richtig bestimmen

Ausgangslage sind die bestehende Pfandsumme, der verlangte neue Sicherungsrahmen und der aktuelle Darlehenssaldo. Beispiel: Ein Schuldbrief über CHF 500’000 soll auf CHF 650’000 steigen; die nominelle Erhöhung beträgt CHF 150’000. Ob die Bank tatsächlich CHF 150’000 zusätzlich auszahlt, ist eine andere Frage. Ebenso kann eine bereits freie Schuldbriefreserve den Finanzierungsbedarf ohne Erhöhung decken.

Vor jeder Berechnung sind Grundbuchauszug, Titelart, Gläubiger, Pfandstelle und Nebenrechte zu prüfen. Bei Papier-Schuldbriefen muss der Originaltitel verfügbar sein. Bestehen mehrere Eigentümer, Gläubiger oder Pfandobjekte, können zusätzliche Zustimmungen und Grundbuchgeschäfte nötig sein.

Kantonsvergleich mit einheitlichem Erhöhungsbetrag

Schuldbrieferhöhung: kantonale Orientierung bei CHF 150’000 Erhöhungsbetrag
KantonSystemKosteninformationEvidenz
AargauFreies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif2/3 des Grundstückstarifs auf der Erhöhung, höchstens CHF 7’500 Quelle/Detail
Amtlicher Aargauer Notariatstarif; Bemessungsbasis ist der Erhöhungsbetrag. Grundbuch, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
Appenzell InnerrhodenAmtsnotariat, tarifgebundenNotariatsgebühr bei CHF 150'000: CHF 150 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr Appenzell Innerrhoden; Grundbuch, MWST und Auslagen separat. Berechnung: 1 ‰, mindestens CHF 50, höchstens CHF 2'000.
Amtliche Tarifangabe
Appenzell AusserrhodenAmtsnotariat, tarifgebundenNotariatsgebühr bei CHF 150'000: CHF 150 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr Appenzell Ausserrhoden; Grundbuch, MWST und Auslagen separat. Berechnung: 1 ‰, mindestens CHF 100, höchstens CHF 2'000.
Amtliche Tarifangabe
BernFreies Notariat, Rahmen-/HöchsttarifNach Zeitaufwand, mindestens CHF 200 Quelle/Detail
Aktuelle GebVN für Errichtung oder Erhöhung eines Grundpfandrechts. Grundbuch, MWST und Auslagen separat; keine aktuelle Promillepauschale.
Amtliche Tarifangabe
Basel-LandschaftAmtsnotariat, tarifgebundenCHF 350–1’500 Quelle/Detail
Amtlicher Notariatsrahmen Basel-Landschaft; Leistungsumfang und Bemessung für die konkrete Erhöhung bestätigen lassen. Grundbuch, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
Basel-StadtFreies Notariat, tarifgebundenGestaffelt auf dem Erhöhungsbetrag, CHF 500–50’000 Quelle/Detail
Amtliche Notariatsgebühr Basel-Stadt; Bemessungsbasis ist die Erhöhung, mit degressiven Wertstufen. Grundbuch, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
FreiburgFreies Notariat, tarifgebundenProgressiv auf der Erhöhung, CHF 100–10’000 Quelle/Detail
Amtliche Freiburger Notariatsgebühr; Grundbuch, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
GenfFreies Notariat, tarifgebundenAuf der Erhöhung: Notariat progressiv ab 5 ‰ + Grundbuch 0,85 ‰ Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Genfer Komponenten auf dem Erhöhungsbetrag. Titel, Abgaben, Auslagen und Zusatzhonorar separat.
Amtliche Tarifangabe
GlarusAmtsnotariat, tarifgebundenNotariatsgebühr bei CHF 150'000: CHF 225 Quelle/Detail
Aktuelle amtliche Glarner Beurkundungsgebühr. Grundbuch-Eintrag, MWST und Auslagen separat. Berechnung: 1,5 ‰, mindestens CHF 50, höchstens CHF 500.
Amtliche Teilangabe
GraubündenGemischtes System, Rahmen-/HöchsttarifAktuellen Tarif oder amtliche Berechnung einholen Quelle/Detail
Für Graubünden ist noch keine aktuelle, geschäftsspezifische Primärquelle in der AC-Matrix verifiziert. Historische Promillewerte werden bewusst nicht als heutiger Tarif fortgeschrieben.
Offerte nötig
JuraFreies Notariat, tarifgebundenNotariat progressiv auf der Erhöhung + Grundbuch 1 ‰ Notariatstarif · Grundbuchtarif
Aktuell geltende jurassische Tarifpositionen. Titel, Auslagen und allfällige weitere Abgaben vor Auftrag separat bestätigen lassen.
Amtliche Teilangabe
LuzernFreies Notariat, tarifgebundenGestaffelt auf dem Erhöhungsbetrag; CHF 300–7’125 Quelle/Detail
Amtliche Luzerner Notariatsgebühr; Grundbuch, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
NeuenburgFreies Notariat, tarifgebundenNotariat nach Erhöhungsbetrag CHF 500–4’700; Grundbuch ab 2 ‰ Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Neuenburger Komponenten; MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
NidwaldenAmtsnotariat, tarifgebundenGestaffelt auf dem Mehrbetrag, mindestens CHF 200 Quelle/Detail
Amtliche Nidwaldner Notariatsgebühr; Grundbuch, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
ObwaldenAmtsnotariat, tarifgebundenGestaffelt auf dem Mehrbetrag, mindestens CHF 400 Quelle/Detail
Amtliche Obwaldner Notariatsgebühr; Grundbuch, MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
St. GallenAmtsnotariat, tarifgebundenAuf der Erhöhung: Eintrag 1 ‰; mit Grundbuch-Beurkundung total 2 ‰ Quelle/Detail
Amtlicher St. Galler Tarif mit Mindest-/Höchstgrenzen wie bei der Errichtung. MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
SchaffhausenAmtsnotariat, tarifgebundenAuf der Erhöhung: Beurkundung 1 ‰ + Eintrag 2 ‰ Quelle/Detail
Amtliche Schaffhauser Komponenten, je mindestens CHF 50; MWST und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
SolothurnAmtsnotariat, tarifgebundenAmtliche Berechnung durch die Amtschreiberei Quelle/Detail
Grundpreis und wertabhängiger Zuschlag richten sich nach dem konkreten Erhöhungsfall; keine ungeprüfte lineare Promilleberechnung.
Amtliche Teilangabe
SchwyzGemischtes System, tarifgebundenCHF 45 je CHF 50’000 Erhöhung oder Bruchteil; max. CHF 10’350 Quelle/Detail
Amtlicher Schwyzer Tarif, über CHF 8 Mio. mit halbem Ansatz. Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
ThurgauAmtsnotariat, tarifgebunden1,5 ‰ des Erhöhungsbetrags, CHF 100–10’000 Quelle/Detail
Amtliche Thurgauer Gebühr; Auslagen und Zusatzleistungen separat.
Amtliche Tarifangabe
TessinFreies Notariat, Rahmen-/HöchsttarifNotariat höchstens 50 % der Grundstaffel; Grundbuch-Erhöhungstatbestand 1 ‰ Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Tessiner Tarifpositionen; konkreten Anwendungsfall und Auslagen separat prüfen.
Amtliche Teilangabe
UriAmtsnotariat, tarifgebundenGrundbuch 2 ‰ des Erhöhungsbetrags, CHF 70–10’000 Quelle/Detail
Aktueller Urner Grundbuchtarif. Separate Notariatsgebühr und Auslagen separat prüfen.
Amtliche Teilangabe
WaadtFreies Notariat, tarifgebundenProgressiv ab 5 ‰ auf der Erhöhung, mindestens CHF 100 Quelle/Detail
Amtlicher Waadtländer Notariatstarif; Grundbuch und Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
WallisFreies Notariat, tarifgebundenNotariat progressiv auf der Erhöhung; Grundbuch-Erhöhung separat Notariatstarif · Grundbuchtarif
Amtliche Walliser Tariflogik; Papier-/Registerform, konkrete Grundbuchposition, MWST und Auslagen separat prüfen.
Amtliche Teilangabe
ZugGemischtes System, tarifgebundenCHF 200–800 Quelle/Detail
Aktueller Zuger Gebührenrahmen für die Änderung/Erhöhung; separate Grundbuchgebühren werden nicht erhoben. Auslagen separat.
Amtliche Tarifangabe
ZürichAmtsnotariat, tarifgebundenKernkosten bei CHF 150'000: CHF 312 Notariats- und Grundbuchgebühren · Aktueller MWST-Satz
Je mindestens CHF 100. Massgebend ist grundsätzlich der Erhöhungsbetrag. Gleichzeitiger Ersatz oder Löschung und Papier-Titel können die Rechnung verändern. Rechnerisch: Notariat CHF 150, MWST CHF 12, Grundbuch CHF 150.
Amtliche Tarifangabe

Leseregel: «Amtliche Tarifangabe» bezeichnet eine aktuelle, direkt zitierte Tarifposition oder Berechnungsregel – nicht zwingend einen vollständigen Endpreis. «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte. Wo die Datengrundlage keinen seriösen Betrag trägt, zeigt Tabellio bewusst «Offerte nötig».

CHF 150’000 ist nur ein Vergleichswert. Mehrere Kantone publizieren aktuelle Tarifpositionen, doch Bemessungsbasis und Leistungsumfang unterscheiden sich: teils gilt der Erhöhungsbetrag, teils ein Rahmen, eine Staffel, ein Minimum oder eine Einzelfallberechnung. Die Tabelle kennzeichnet deshalb amtliche Voll- und Teilangaben getrennt; massgebend bleiben der aktuelle Tarif am Grundstückort und die konkrete Grundbuchanmeldung.

Diese Positionen gehören in die Rechnung

EbeneWas sie bezahltWie sie zu prüfen ist
Notariatsgebühr / HonorarEntwurf, Beratung und gesetzliches Beurkundungsverfahren – je nach Kanton tarifiert oder innerhalb eines RahmensTarifgrundlage, Bemessungswert, Mindestgebühr und enthaltene Arbeit offenlegen lassen
RegistergebührHandelsregister- oder Grundbuchprüfung und Eintragamtlichen Registertarif separat ausweisen; nicht als «Notarkosten» verstecken
Drittgebühr / AuslageBank, Geometer, Übersetzung, Apostille, Auszüge, Zeugen, Versand oder externe PrüfungEmpfänger, Anzahl und Preisannahme pro Position nennen
Steuer / Abgabegesetzliche Fiskalfolge, etwa Handänderungs- oder Schenkungssteuerzuständigen Kanton, Steuerobjekt und allfällige Befreiung vor Unterzeichnung klären

Bei der Erhöhung sind Drittpositionen besonders oft versteckt: Gläubigerzustimmung, Bankinstruktion, Rückzug oder Änderung anderer Anmeldungen, Papier-Titel, Ausfertigungen und Versand. Wird gleichzeitig ein Grundstück übertragen oder ein Kredit abgelöst, müssen die dafür entstehenden Kosten als separate Geschäfte erscheinen.

Erhöhen, neu errichten oder Reserve verwenden

VarianteWann sie passtWas vor dem Preis zu prüfen ist
bestehende ReservePfandsumme liegt bereits über benötigter SicherheitBankberechtigung, Sicherungsvertrag und Rang
bestehenden Schuldbrief erhöhenTitel und Rang sollen fortgeführt werdenErhöhungsform, Zustimmung, Tarif und Mindestgebühr
neuen Schuldbrief errichtenseparate Finanzierung oder andere Rangstelle gewünschtzusätzlicher Eintrag, Rang und spätere Verwaltung

Der tiefste Beurkundungsbetrag ist nicht zwingend die beste Finanzierungslösung. Mehrere Titel können Flexibilität schaffen, aber spätere Abtretungen, Löschungen und Rangfragen verkomplizieren.

Rang und Gläubiger können den Aufwand dominieren

Eine Erhöhung wirkt nur in der eingetragenen Pfandstelle. Zwischenzeitlich eingetragene Rechte oder Nachrückungsvereinbarungen können verhindern, dass der zusätzliche Betrag denselben wirtschaftlichen Rang erhält wie erwartet. Die Bank muss deshalb den aktuellen Auszug und nicht nur den alten Schuldbrieftitel prüfen. Gegebenenfalls braucht es Rangrücktritte oder weitere Zustimmungen.

Beim Register-Schuldbrief ist der eingetragene Gläubiger zentral. Beim Papier-Schuldbrief müssen Besitz und Indossament beziehungsweise Berechtigung nachvollziehbar sein. Ein Wechsel der finanzierenden Bank kann Abtretung, Gläubigerwechsel oder neue Sicherungsvereinbarungen auslösen. Diese Arbeit wird nicht automatisch vom reinen Erhöhungstarif erfasst.

Mindestgebühr verhindert den simplen Dreisatz

Wer einen Promillesatz sieht, multipliziert ihn leicht nur mit der Erhöhung. Das kann bei kleinen Beträgen falsch sein, wenn für Beurkundung oder Eintrag Mindestgebühren gelten. Umgekehrt können degressive Staffeln dazu führen, dass grössere Beträge nicht linear teurer werden. Hinzu kommen Ausfertigungen, Spesen und – je nach Leistungserbringer – Mehrwertsteuer.

Die Offerte muss deshalb nicht nur den Endbetrag nennen, sondern die Berechnung zeigen: Bemessungsbetrag, Tarifposition, Minimum oder Staffel, Anzahl Anmeldungen und enthaltene Zusatzarbeit. Nur so lässt sich erkennen, ob zwei Angebote denselben Vorgang abbilden.

Checkliste für Bank, Notariat und Grundbuch

  1. Aktuelle Pfandsumme, Titelart und Originaltitel dokumentieren.
  2. Darlehenssaldo und benötigten neuen Sicherungsrahmen getrennt berechnen.
  3. Bankinstruktion zu Erhöhung, Rang und Gläubiger einholen.
  4. Zwischenrechte, Nachrückung und mehrere Pfandobjekte prüfen.
  5. Notariat, Grundbuch, Bank, Titel und Auslagen einzeln offerieren lassen.
  6. Alternative «Reserve nutzen» und «neuer Titel» mit identischem Ziel vergleichen.
  7. Auszahlung erst an gesicherten Grundbuchvollzug knüpfen.

Ändert die Bank den Betrag, sollte das Notariat vor der Beurkundung eine aktualisierte Kostenberechnung liefern. Nachträgliche Erhöhungen erfordern einen neuen formellen Vollzug.

Vier Kostenebenen, die nie vermischt werden dürfen

Eine belastbare Kostenangabe beginnt mit dem richtigen Geschäft und dem zuständigen Kanton. Die öffentliche Beurkundung ist kantonal organisiert; je nach Amts-, freiem oder gemischtem Notariat gelten feste Ansätze, Rahmen- oder Höchsttarife beziehungsweise auftragsrechtliche Honorare. Ein Betrag aus einem anderen Kanton oder einem anderen Urkundentyp ist deshalb kein Tarifbeleg. Bei Grundstücksgeschäften bindet zudem der Belegenheitsort, während bei ortsungebundenen Geschäften die zulässige Urkundsperson gesondert zu prüfen ist.

Danach werden vier Ebenen separat budgetiert: erstens Beratung, Entwurf und Beurkundung; zweitens Register- oder Hinterlegungsgebühren; drittens Auslagen und Leistungen von Bank, Geometer, Übersetzung oder Zeugen; viertens Steuern und Abgaben. Mehrwertsteuer kann nur einzelne Positionen treffen. Ein Vergleich ist erst aussagekräftig, wenn dieselben Leistungen, Werte, Personen, Ausfertigungen und Vollzugsschritte enthalten sind.

Tabellio kennzeichnet deshalb die Evidenz jeder Zahl. «Amtliche Tarifangabe» verweist auf eine aktuelle Tarifposition oder Berechnungsregel, nicht zwingend auf einen vollständigen Endpreis; «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte; «amtliche Teilangabe» deckt ausdrücklich nicht das ganze Projekt. Wo Kanton, Aufwand oder Sachverhalt keine seriöse Zahl erlauben, ist «Offerte nötig» die präzisere Antwort. Der historische Preisüberwacher-Vergleich erklärt Tarifstrukturen, ersetzt aber keine aktuelle kantonale Tarifprüfung.

Vor Auftrag gehört eine schriftliche Leistungsabgrenzung ins Dossier: Ausgangswert, Standard- oder Sonderfall, Zahl der Parteien und Urkunden, Entwurfsschleifen, Registeranmeldung, Ausfertigungen, MWST, Auslagen, Drittstellen und Kosten bei Abbruch. So wird aus einer vermeintlich günstigen Zahl ein überprüfbares Gesamtbudget – und aus der späteren Rechnung eine Positionenliste, die mit Tarif oder Offerte verglichen werden kann.

Erhöhung und Alternativen mit derselben Bankinstruktion vergleichen

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Häufige Fragen

Werden Gebühren nur auf dem Erhöhungsbetrag berechnet?

In manchen Tarifen ja, doch dies ist keine nationale Regel. Mindestgebühren, Staffeln und Zusatzgeschäfte müssen im zuständigen Kanton geprüft werden.

Ist Erhöhen immer günstiger als ein neuer Schuldbrief?

Nein. Rang, Gläubiger, Mindestgebühr, Titelart und gewünschte Finanzierung können einen neuen oder separaten Schuldbrief sinnvoller machen.

Braucht eine Erhöhung eine öffentliche Urkunde?

Die Änderung der Pfandsumme erfordert den formgültigen Pfandvertrag und den Grundbucheintrag. Das kantonale Beurkundungsverfahren bestimmt den konkreten Ablauf.

Kann zuerst die freie Schuldbriefreserve genutzt werden?

Ja, wenn bestehende Pfandsumme, Rang, Berechtigung und Sicherungsvertrag den zusätzlichen Kredit abdecken und die Bank zustimmt.

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