Internationale Urkunden & Rechtsgeschäfte
Grenzüberschreitende Urkunden, Vollmachten und Registergeschäfte zwischen Schweizer Formrecht, Auslandsrecht und Empfängeranforderungen koordinieren.
Schweizweite Ratgeber
12 BeiträgeEine Schweizer Urkunde ist nicht automatisch weltweit wirksam. Entscheidend sind Zielrecht, Empfängeranforderung, Urkundsform und ein lückenloser Vollzugsweg.
Ratgeber Ausländische VollmachtEine apostillierte Unterschrift macht eine Vollmacht nicht automatisch ausreichend. Entscheidend sind Vertretungsmacht, Zielgeschäft und Empfängeranforderung.
Ratgeber Ausländische ZweigniederlassungDie Schweizer Zweigniederlassung ist keine neue Tochtergesellschaft. Gerade deshalb muss das Registerdossier Existenz, Vertretung und Beschluss des ausländischen Hauptsitzes lückenlos belegen.
Ratgeber Ausländisches Testament SchweizFormgültigkeit, materielles Erbrecht und Nachlassvollzug sind drei Prüfungen – eine Apostille allein entscheidet keine davon vollständig.
Ratgeber Europäisches Nachlasszeugnis SchweizDas ENZ ist ein starkes EU-Nachweisdokument, aber die Schweiz ist nicht an seine automatische Wirkung gebunden.
Ratgeber GmbH oder AG aus dem Ausland gründenAusländische Gründer dürfen eine Schweizer Kapitalgesellschaft halten. Entscheidend sind die Schweizer Gründungsform, eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz und ein vorgeprüftes Originaldossier.
Ratgeber Immobiliengeschäft mit AuslandswohnsitzEin Auslandswohnsitz verhindert ein Schweizer Immobiliengeschäft nicht automatisch. Er verändert aber Bewilligungsprüfung, Identifikation, Vollmacht, Zahlungsweg und Steuer-Closing.
Ratgeber Internationale SitzverlegungEine grenzüberschreitende Sitzverlegung soll denselben Rechtsträger erhalten. Sie funktioniert nur, wenn Herkunfts- und Zielrecht den Fortbestand tragen und Register, Gläubigerschutz und Steuern synchronisiert sind.
Ratgeber Internationaler Ehevertrag SchweizBei binationalen Paaren sind Güterstand, Form und spätere Verwendung drei getrennte Fragen – und ein Umzug kann das anwendbare Recht verändern.
Ratgeber Schweizer Notar fürs AuslandEin Schweizer Notar kann Erklärungen für eine Auslandsverwendung aufnehmen – aber nur seine Zuständigkeit, nicht die Wirkung nach fremdem Recht garantieren.
Ratgeber US Notary Public oder Schweizer NotarGleiche Übersetzung, andere Funktion: Ein US Notary Public ist regelmässig kein Ersatz für eine Schweizer öffentliche Beurkundung.
Ratgeber Vorsorgeauftrag mit AuslandbezugEin Schweizer Vorsorgeauftrag ist kein automatischer Weltpass – anwendbares Recht, Ausübungsort und behördliche Massnahmen folgen unterschiedlichen Regeln.