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Digitales Notariat & elektronische Urkunden

Elektronische öffentliche Urkunden, qualifizierte Signaturen, Register und Validatoren sowie das geplante Digitalisierungsrecht ab voraussichtlich 2029.

10 schweizweite Ratgeber0 kantonale RatgeberPrimärquellen in den Beiträgen
01Heutige Rechtslage und geplantes DNG trennen
02Elektronisches Original, Ausfertigung und Beglaubigung unterscheiden
03Signatur, Register, Prüfung und Medienbruch planen

Schweizweite Ratgeber

10 Beiträge
Empfohlener Einstieg Digitales Notariat Schweiz 2029

Heute gibt es elektronische Ausfertigungen und Beglaubigungen; elektronische Originale samt zentralem Register sollen voraussichtlich erst mit dem DNG 2029 kommen.

Ratgeber Ausfertigung oder Beglaubigung

Eine Ausfertigung gibt den Inhalt einer öffentlichen Urkunde wieder; eine Beglaubigung bestätigt Kopie oder Signatur. Beides ist nicht das elektronische Original.

Ratgeber DNG einfach erklärt

Das DNG ist beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Es schafft Original, Register und Standards – nicht automatisch einen schweizweiten Video-Notar.

Ratgeber DNG: Kantone und Erbrecht

Kantone dürfen die elektronische Form grundsätzlich vorschreiben – nicht aber für Verfügungen von Todes wegen. Dort bleibt die ausdrückliche Zustimmung zwingend.

Ratgeber Elektronische Originalurkunde

Nicht das PDF-Format macht die Urkunde zum Original, sondern der abgeschlossene Beurkundungsvorgang samt Signatur, Befugnisnachweis und Registererfassung.

Ratgeber Elektronische Urkunde validieren

Ein grünes Häkchen im PDF-Reader reicht nicht: Der amtliche Validator prüft Signatur, Befugnisnachweis und Veränderungen an der Originaldatei.

Ratgeber Elektronisches Urkundenregister

Das geplante Register ist kein öffentliches Urkundenarchiv: Es verwahrt Originale zentral und ermöglicht Besitzern einen technischen Abgleich ohne freie Inhaltssuche.

Ratgeber Online-Beurkundung per Video

Elektronisches Original, QES und Videoidentifikation lösen unterschiedliche Probleme. Das DNG macht aus ihnen keinen automatischen schweizweiten Fernnotar.

Ratgeber Papier oder elektronische Urkunde

Heute ist das notarielle Original Papier; nach DNG soll die Wahl eines elektronischen Originals hinzukommen. Empfänger und Langzeitnutzung entscheiden mit.

Ratgeber QES im Notariat

Die QES sichert Identität und Integrität; erst Befugnisnachweis und Urkundenverfahren machen daraus eine elektronische öffentliche Urkunde.

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