Nachbarrecht & Grundstückskonflikte
Immissionen, Lärm, Pflanzen, Grenzen, Wasser, Bauarbeiten und Nachbareinsprachen nach Schweizer Bundes-, Kantons- und Gemeinderecht einordnen.
Schweizweite Ratgeber
13 BeiträgeBeim Nachbarrecht entscheidet selten eine einzige Vorschrift. ZGB, kantonales Recht, Gemeinderegeln und Grundbucheinträge müssen zuerst sauber getrennt werden.
Ratgeber Aussicht, Sonne & SchattenEine schöne Aussicht ist nicht automatisch geschützt. Bei Bauten, Pflanzen und eingetragenen Aussichtsrechten gelten drei unterschiedliche Prüfungen.
Ratgeber Baueinsprache als NachbarEine Baueinsprache schützt nicht automatisch private Rechte – und eine Zivilklage ersetzt keine verpasste Auflagefrist. Beide Spuren brauchen eigene Anträge und Fristen.
Ratgeber Bäume & Hecken: GrenzabstandFür Bäume und Hecken gibt es keinen schweizweit einheitlichen Meterwert. Entscheidend sind Kanton, Pflanzenart, Messweise, Pflanzdatum, Übergangsrecht und allfälliger Schutz.
Ratgeber Bauschäden durch NachbarbaustelleEin zeitlicher Zusammenhang allein beweist noch keine Ursache. Zustandsprotokoll, Messkonzept und der richtige Rechtsweg entscheiden oft mehr als die erste Schadenmeldung.
Ratgeber Besitzesschutz bei verbotener EigenmachtDie Reform verlängert die Reaktionsmöglichkeit nach Kenntnis und schafft eine Verfügung gegen unbekannte Störer. Sie ist aber kein Freipass für private Gewalt.
Ratgeber Grundstücksgrenze & VermessungZaun, Hecke und jahrzehntelange Gartennutzung beweisen die Eigentumsgrenze nicht. Ausgangspunkt sind Plan für das Grundbuch, Grenzzeichen und amtliche Vermessung.
Ratgeber Immissionen im NachbarrechtNicht jede Einwirkung ist verboten. Übermässigkeit entsteht aus Intensität, Dauer, Zeitpunkt, Ortsgebrauch und der Gesamtwirkung im konkreten Umfeld.
Ratgeber Lärmbelästigung durch NachbarnEs gibt keine schweizweit identischen Ruhezeiten und nicht für jedes Alltagsgeräusch einen Dezibelgrenzwert. Quelle, Ort, Zeitpunkt und Rechtsweg entscheiden.
Ratgeber Nachbargrundstück für Bauarbeiten betretenArt. 695 ZGB ist kein schweizweiter Zutrittspass. Das anwendbare kantonale Recht bestimmt Voraussetzungen und Verfahren – und begrenzt jede Benutzung auf das Notwendige.
Ratgeber Überhängende Äste & WurzelnEin Ast über der Grenze darf nicht allein wegen des Überhangs gekappt werden. Art. 687 ZGB verlangt Schädigung, Beschwerde und eine angemessene unbenutzte Frist.
Ratgeber Wasserablauf und HangwasserDas untere Grundstück muss natürlichen Abfluss grundsätzlich aufnehmen. Dachrinne, Terrainänderung oder Drainage dürfen daraus aber keinen beliebig konzentrierten Wasserstrom machen.
Ratgeber Zaun, Mauer & SichtschutzOb eine Einfriedung auf, an oder hinter die Grenze darf, entscheidet kein Schweizer Pauschalwert. Lage, Kanton, Gemeinde, Höhe, Bauart und Nutzung sind zusammen zu prüfen.