Neubau, Bauvertrag & Baumängel
Neubau ab Plan, Kauf- oder Werkvertrag, Bauabnahme, Mängelrüge, Nachbesserung, Verjährung und die seit 2026 geltenden Schutzregeln.
Schweizweite Ratgeber
12 BeiträgeSeit 2026 schützen zwingende Mindestregeln Bauherren und Neubaukäufer besser. Entscheidend bleibt, Rüge, Rechtsbehelf und Verjährung sauber auseinanderzuhalten.
Ratgeber Bauabnahme & ProtokollDie Abnahme ist Beweis-, Frist- und Zahlungsdrehscheibe. Ein gutes Protokoll dokumentiert – es verschenkt keine Rechte.
Ratgeber Baumängel: fünf JahreFünf Jahre schützen nur einen noch bestehenden Anspruch. Eine verspätete Mängelrüge kann Rechte viel früher beseitigen.
Ratgeber Gewährleistungsrechte abtretenGemeinschaftliche Bauteile bedeuten nicht automatisch gemeinschaftliche Vertragsansprüche. Zession und Prozesszuständigkeit müssen exakt passen.
Ratgeber GU/TU-HaftungDer GU schuldet die Ausführung aus einer Hand, der TU zusätzlich typischerweise die Planung. Gegenüber dem Besteller bleibt der direkte Vertrag entscheidend.
Ratgeber Kaufvertrag oder WerkvertragNicht die Überschrift, sondern Eigentumsmodell, Herstellungsverpflichtung und Einfluss des Erwerbers entscheiden über die Vertragsordnung.
Ratgeber Mängelrüge: 60 TageDie neue Frist entschärft die frühere Sofortrüge, aber nur für korrekt bezeichnete Baumängel und den richtigen Vertragspartner.
Ratgeber Nachbesserungsrecht BaumängelSeit 2026 kann die unentgeltliche Verbesserung einer Baute nicht mehr im Voraus ausgeschlossen werden. Durchsetzung verlangt dennoch ein sauberes Stufenmodell.
Ratgeber Neubau ab Plan kaufenBeim Kauf ab Plan ist der Vertragsanhang das künftige Gebäude. Je präziser Sollzustand und Änderungsprozess, desto weniger wird später über Mängel gestritten.
Ratgeber Offene & verdeckte MängelVerdeckt bedeutet nicht bloss übersehen. Entscheidend ist, ob der Mangel bei ordnungsgemässer Prüfung erkennbar war.
Ratgeber SIA 118 oder ORSIA 118 ist keine staatliche Verordnung. Sie gilt nur vertraglich – und darf zwingende Mindestregeln des OR seit 2026 nicht unterschreiten.
Ratgeber Werklohn zurückbehaltenEin Rückbehalt kann Nachbesserung sichern. Der ganze offene Werklohn ist aber nicht automatisch blockiert.