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Urteilsunfähigkeit, KESB & Vertretung

Urteilsfähigkeit, Vorsorgeauftrag, gesetzliche Vertretung, Beistandschaft und KESB-Zustimmungen praxisnah einordnen.

12 schweizweite Ratgeber0 kantonale RatgeberPrimärquellen in den Beiträgen
01Urteilsfähigkeit geschäftsbezogen prüfen
02Vertretungsgrundlage und Reichweite klären
03KESB, Notariat, Bank und Register koordinieren

Schweizweite Ratgeber

12 Beiträge
Empfohlener Einstieg Urteilsunfähigkeit Schweiz

Nicht Diagnose oder Alter, sondern die konkrete Entscheidungsfähigkeit bestimmt, wer handeln kann und welche Vertretung greift.

Ratgeber Arten der Beistandschaft

Die KESB muss eine Massnahme nach Mass anordnen: so viel Unterstützung wie nötig und so wenig Einschränkung wie möglich.

Ratgeber Aufgaben des Vorsorgebeauftragten

Die Validierungsurkunde verleiht Befugnisse – und macht aus familiärer Hilfe ein rechtlich gebundenes Mandat mit Dokumentationspflicht.

Ratgeber Bankvollmacht bei Urteilsunfähigkeit

Eine Bankvollmacht hält den Zahlungsverkehr nur dann am Laufen, wenn Vertrag, Weitergeltung, Umfang und Schutzkonzept zusammenpassen.

Ratgeber Gesetzliche Ehegattenvertretung

Die Ehe schafft eine begrenzte Auffangvertretung – keine automatische Generalvollmacht für Immobilien, Unternehmen oder Vermögensumschichtungen.

Ratgeber Immobilienverkauf bei Urteilsunfähigkeit

Ein Verkauf braucht drei passende Ebenen: wirksame Vertretung, Schutzentscheid und formgültigen Grundstückvertrag.

Ratgeber Interessenkonflikt bei Vertretung

Bei einem Konflikt genügt guter Wille nicht: Die konkrete Vertretungsmacht kann von Gesetzes wegen wegfallen.

Ratgeber KESB-Verfahren und Beschwerde

Vom ersten Hinweis bis zur gerichtlichen Überprüfung: Wer seine Rechte kennt, kann Tatsachen, Anträge und Fristen sauber trennen.

Ratgeber Notfallordner Urteilsunfähigkeit

Rechtsgültige Vorsorge nützt nur, wenn Original, Vertrauenspersonen und operative Informationen im Ernstfall auffindbar sind.

Ratgeber Unternehmen bei Urteilsunfähigkeit

Unternehmensanteile, Verwaltungsratsamt und operative Zeichnung sind drei verschiedene Ebenen – jede braucht eine eigene Ausfalllösung.

Ratgeber Vorsorgeauftrag validieren

Erst die KESB-Prüfung macht aus dem Vorsorgedokument eine im Rechtsverkehr einsetzbare Vertretungsgrundlage.

Ratgeber Zustimmung der KESB

Art. 416 ZGB schützt bei bedeutenden Geschäften – gilt aber für Beistände und nicht automatisch für jede private Vertretung.

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