Vorsorgeauftrag: Notarkosten, Hinterlegung und Kantonsvergleich
Ein Vorsorgeauftrag kann vollständig eigenhändig geschrieben oder öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Form ist also nicht zwingend, kann aber bei komplexen Vermögens-, Unternehmens- oder Vertretungsfragen sinnvoll sein. Für den Kostenvergleich müssen Beratung und Beurkundung, Aufbewahrung, Eintrag des Hinterlegungsorts sowie eine spätere KESB-Prüfung getrennt werden. Keine dieser Positionen garantiert allein, dass der Auftrag im Vorsorgefall ohne Rückfrage wirksam wird.
Zwei gültige Errichtungsformen mit unterschiedlichem Aufwand
Der eigenhändige Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden. Druckvorlage, Computertext oder bloss handschriftliche Unterschrift genügen für diese Form nicht. Die öffentliche Beurkundung folgt dagegen dem kantonalen Beurkundungsverfahren. Die Urkundsperson klärt Identität, Willen und Form und kann den Text professionell vorbereiten.
Eigenhändig bedeutet nicht automatisch «ohne Kosten»: Rechtsberatung, sichere Aufbewahrung, Registrierung des Hinterlegungsorts und spätere Änderungen können bezahlt werden. Umgekehrt enthält eine Beurkundungsgebühr nicht zwingend dauernde Hinterlegung oder spätere Validierung. Der Leistungsbeschrieb entscheidet.
Kantonale Kosteninformation ohne erfundene Pauschalen
| Kanton | System | Kosteninformation | Evidenz |
|---|---|---|---|
| Aargau | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Aargau ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Appenzell Innerrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 200–2’000 Quelle/Detail Amtlicher Gebührenrahmen Appenzell Innerrhoden für den Vorsorgeauftrag; Aufwand, Beratung und Umfang bestimmen den Endbetrag. | Amtliche Tarifangabe |
| Appenzell Ausserrhoden | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Appenzell Ausserrhoden ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Bern | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Mindestens CHF 300, danach Aufwand Quelle/Detail Die aktuelle GebVN setzt für die Beurkundung eines Vorsorgeauftrags eine Mindestgebühr von CHF 300 fest. | Amtliche Tarifangabe |
| Basel-Landschaft | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Basel-Landschaft ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Basel-Stadt | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 200–1’000 Quelle/Detail Amtlicher Gebührenrahmen Basel-Stadt für den Vorsorgeauftrag; Aufwand und Zusatzleistungen bestimmen den Endbetrag. | Amtliche Tarifangabe |
| Freiburg | Freies Notariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Freiburg ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Genf | Freies Notariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Genf ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Glarus | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Glarus ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Graubünden | Gemischtes System, Rahmen-/Höchsttarif | Beurkundung CHF 200; besondere Beratung/Entwurf zusätzlich nach Zeit Quelle/Detail Aktueller amtlicher Bündner Tarif. Aufbewahrung, Registerhinweis, MWST und Auslagen separat. | Amtliche Teilangabe |
| Jura | Freies Notariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Jura ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Luzern | Freies Notariat, tarifgebunden | CHF 100–3’000 Quelle/Detail Amtlicher Luzerner Gebührenrahmen für den Vorsorgeauftrag; Aufwand und Zusatzleistungen bestimmen den Endbetrag. | Amtliche Tarifangabe |
| Neuenburg | Freies Notariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Neuenburg ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Nidwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 300–1’000 Quelle/Detail Amtlicher Nidwaldner Gebührenrahmen für den Vorsorgeauftrag. | Amtliche Tarifangabe |
| Obwalden | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 300–1’000 Quelle/Detail Amtlicher Obwaldner Gebührenrahmen für den Vorsorgeauftrag. | Amtliche Tarifangabe |
| St. Gallen | Amtsnotariat, tarifgebunden | Amtlicher Tarif CHF 100–1’000; Behördenseite ab CHF 432.40 inkl. MWST Quelle/Detail Umfang und Beratung bestimmen den konkreten St. Galler Betrag; Aufbewahrung und spätere Validierung separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Schaffhausen | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Schaffhausen ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Solothurn | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Solothurn ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Schwyz | Gemischtes System, tarifgebunden | CHF 60–800 Quelle/Detail Amtlicher Schwyzer Gebührenrahmen; Mehraufwand über zwei Stunden separat nach Zeit. | Amtliche Tarifangabe |
| Thurgau | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Thurgau ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Tessin | Freies Notariat, Rahmen-/Höchsttarif | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Tessin ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Uri | Amtsnotariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Uri ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Waadt | Freies Notariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Waadt ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Wallis | Freies Notariat, tarifgebunden | Aktuellen Tarif oder Offerte einholen Quelle/Detail Für Wallis ist in diesem Datensatz kein verifizierter amtlicher Einzelbetrag hinterlegt. Das ist bewusst transparenter als ein aus einem anderen Geschäft abgeleiteter Fantasiepreis. | Offerte nötig |
| Zug | Gemischtes System, tarifgebunden | CHF 300–2’000 Quelle/Detail Aktueller Zuger Gebührenrahmen für den Vorsorgeauftrag; Aufbewahrung und spätere Validierung separat. | Amtliche Tarifangabe |
| Zürich | Amtsnotariat, tarifgebunden | CHF 180 pro Stunde Quelle/Detail Amtlicher Zürcher Ansatz für Beratung, Errichtung oder Widerruf; der effektive Gesamtbetrag hängt vom dokumentierten Aufwand ab. | Amtliche Tarifangabe |
Leseregel: «Amtliche Tarifangabe» bezeichnet eine aktuelle, direkt zitierte Tarifposition oder Berechnungsregel – nicht zwingend einen vollständigen Endpreis. «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte. Wo die Datengrundlage keinen seriösen Betrag trägt, zeigt Tabellio bewusst «Offerte nötig».
Die amtlichen Beispiele zeigen unterschiedliche Tariflogiken: Zürich veröffentlicht einen Stundenansatz für Beratung, Errichtung oder Widerruf; Bern nennt in seiner Gebührenordnung eine Mindestgebühr. Diese Werte sind weder nationale Pauschalen noch direkt austauschbar. Umfang, Entwurf, Besprechung, Ausfertigungen und Aufbewahrung müssen in der Offerte gleich abgegrenzt sein.
Vier Kostenstationen im Lebenszyklus
| Station | Leistung | Nicht automatisch enthalten |
|---|---|---|
| Gestaltung | Beratung, Aufgaben, Ersatzperson, Weisungen | öffentliche Beurkundung |
| Errichtung | eigenhändige Form oder öffentliches Verfahren | dauernde Aufbewahrung |
| Auffindbarkeit | Hinterlegung und/oder Infostar-Hinweis auf Hinterlegungsort | Prüfung der Wirksamkeit |
| Vorsorgefall | KESB prüft Auftrag und beauftragte Person | frühere Notariatsgebühr |
Diese Trennung schützt vor dem Missverständnis, ein Registerhinweis sei bereits eine inhaltliche Genehmigung.
Hinterlegung und Infostar nicht verwechseln
Das Zivilstandsamt kann auf Antrag die Tatsache der Errichtung und den Hinterlegungsort in der zentralen Datenbank eintragen. Es verwahrt damit nicht automatisch das Original und prüft nicht dessen Inhalt. Wo ein Original hinterlegt werden kann und welche Gebühren gelten, bestimmt die kantonale oder kommunale Organisation. Möglich sind je nach Angebot Behörde, Notariat oder eine andere sichere Verwahrung.
Eine einfache Kopie reicht im Vorsorgefall nicht immer als belastbares Originaldokument. Die beauftragte Person sollte wissen, wo sich das Original befindet, ohne es unkontrolliert vorzeitig zu erhalten. Änderungen und Widerruf müssen auch bei Aufbewahrungsstelle und Registerhinweis konsequent nachgeführt werden.
Komplexität entsteht durch Aufgaben, nicht durch Seitenzahl
Ein Auftrag für persönliche Fürsorge, gewöhnliche Vermögensverwaltung und Rechtsverkehr kann kurz wirken, aber heikle Abgrenzungen enthalten. Immobilien, Unternehmen, digitale Vermögenswerte, Auslandsbezug, Schenkungen, Entschädigung oder Interessenkonflikte verlangen präzisere Weisungen. Ersatzpersonen und Teilmandate erhöhen den Abstimmungsbedarf.
Eine gute Offerte nennt deshalb nicht bloss «Dokument mit fünf Seiten», sondern Besprechungsumfang, Entwurf, Überarbeitungsrunden, Beurkundung, Ausfertigungen, Registermeldung und Aufbewahrung. Bei Paaren sind zwei rechtlich selbstständige Aufträge zu errichten; gemeinsame Beratung bedeutet nicht automatisch eine einzige Gebühr.
KESB-Validierung ist ein späteres Verfahren
Wird die auftraggebende Person urteilsunfähig, prüft die KESB insbesondere Formgültigkeit, Eintritt der Voraussetzungen, Eignung der beauftragten Person und allfälligen weiteren Schutzbedarf. Sie stellt eine Urkunde über die Befugnisse aus. Dieses Verfahren ist weder im Notariatstermin vorweggenommen noch durch die Hinterlegung bezahlt.
Gebühren und nötige Abklärungen hängen vom konkreten Vorsorgefall und kantonalem Verfahrensrecht ab. Ärztliche Berichte, Inventar oder zusätzliche Schutzmassnahmen können Dritt- und Behördenkosten auslösen. Wer heute budgetiert, sollte diese spätere Ebene benennen, aber keine fixe schweizweite Validierungsgebühr versprechen.
So vergleichst du Gestaltung statt Papiermenge
- Aufgaben in Personen-, Vermögenssorge und Rechtsverkehr definieren.
- Immobilien, Unternehmen, Ausland und Interessenkonflikte offenlegen.
- Haupt- und Ersatzpersonen samt Entschädigung bestimmen.
- Eigenhändige und öffentliche Form nach Risiko vergleichen.
- Beratung, Entwurf, Beurkundung, Ausfertigungen, Hinterlegung und Infostar-Hinweis separat offerieren lassen.
- Kosten von Änderung, Widerruf und Herausgabe des Originals erfragen.
- Alle drei bis fünf Jahre und nach Lebensereignissen inhaltlich prüfen.
Der beste Vergleich misst, ob der Auftrag auffindbar, verständlich und für die tatsächlichen Aufgaben brauchbar ist – nicht nur den Preis der Unterschrift.
Vier Kostenebenen, die nie vermischt werden dürfen
Eine belastbare Kostenangabe beginnt mit dem richtigen Geschäft und dem zuständigen Kanton. Die öffentliche Beurkundung ist kantonal organisiert; je nach Amts-, freiem oder gemischtem Notariat gelten feste Ansätze, Rahmen- oder Höchsttarife beziehungsweise auftragsrechtliche Honorare. Ein Betrag aus einem anderen Kanton oder einem anderen Urkundentyp ist deshalb kein Tarifbeleg. Bei Grundstücksgeschäften bindet zudem der Belegenheitsort, während bei ortsungebundenen Geschäften die zulässige Urkundsperson gesondert zu prüfen ist.
Danach werden vier Ebenen separat budgetiert: erstens Beratung, Entwurf und Beurkundung; zweitens Register- oder Hinterlegungsgebühren; drittens Auslagen und Leistungen von Bank, Geometer, Übersetzung oder Zeugen; viertens Steuern und Abgaben. Mehrwertsteuer kann nur einzelne Positionen treffen. Ein Vergleich ist erst aussagekräftig, wenn dieselben Leistungen, Werte, Personen, Ausfertigungen und Vollzugsschritte enthalten sind.
Tabellio kennzeichnet deshalb die Evidenz jeder Zahl. «Amtliche Tarifangabe» verweist auf eine aktuelle Tarifposition oder Berechnungsregel, nicht zwingend auf einen vollständigen Endpreis; «Richtwert» ist eine belegte Orientierung, aber keine Offerte; «amtliche Teilangabe» deckt ausdrücklich nicht das ganze Projekt. Wo Kanton, Aufwand oder Sachverhalt keine seriöse Zahl erlauben, ist «Offerte nötig» die präzisere Antwort. Der historische Preisüberwacher-Vergleich erklärt Tarifstrukturen, ersetzt aber keine aktuelle kantonale Tarifprüfung.
Vor Auftrag gehört eine schriftliche Leistungsabgrenzung ins Dossier: Ausgangswert, Standard- oder Sonderfall, Zahl der Parteien und Urkunden, Entwurfsschleifen, Registeranmeldung, Ausfertigungen, MWST, Auslagen, Drittstellen und Kosten bei Abbruch. So wird aus einer vermeintlich günstigen Zahl ein überprüfbares Gesamtbudget – und aus der späteren Rechnung eine Positionenliste, die mit Tarif oder Offerte verglichen werden kann.
Gestaltung, Form und Aufbewahrung als Paket klären
Vergleiche nicht nur die Urkunde, sondern auch Entwurf, Aktualisierung, Hinterlegung und Auffindbarkeit des Originals.
Vorsorgeauftrag offerieren lassen →Häufige Fragen
Muss ein Vorsorgeauftrag notariell beurkundet werden?
Nein. Er kann vollständig eigenhändig errichtet werden. Alternativ ist die öffentliche Beurkundung zulässig und bei komplexen Verhältnissen oft sinnvoll.
Hinterlegt das Zivilstandsamt den Vorsorgeauftrag?
Nicht automatisch. Es kann die Tatsache der Errichtung und den Hinterlegungsort in Infostar eintragen. Aufbewahrung des Originals ist eine separate Leistung.
Ist die spätere KESB-Validierung im Notarpreis enthalten?
Nein. Die KESB-Prüfung erfolgt erst bei eingetretener Urteilsunfähigkeit und ist ein eigenständiges kantonales Verfahren.
Gilt eine Offerte für Ehepaare für beide Aufträge?
Nur wenn dies ausdrücklich so bezeichnet ist. Jede Person errichtet einen eigenen Vorsorgeauftrag; Beratung und Beurkundung können getrennte Gebühren auslösen.