Was muss in der Schweiz öffentlich beurkundet werden?
Kurze Antwort: Grundstückgeschäfte, Ehe- und Erbverträge, das öffentliche Testament, die Stiftungserrichtung — und im Firmenleben praktisch jeder wichtige Beschluss: Gründung, Statutenänderung, Kapitalerhöhung, Auflösung, Fusion, Spaltung, Umwandlung. Wo das Gesetz die öffentliche Beurkundung verlangt, ist sie Gültigkeitsvoraussetzung — ohne Urkunde kein Geschäft. Die gute Nachricht: Bei allem ohne Grundstücksbezug darfst du die Urkundsperson schweizweit frei wählen.
Die komplette Tabelle
| Geschäft | Rechtsgrundlage | Notarwahl | Richtkosten |
|---|---|---|---|
| Familie & Vorsorge | |||
| Ehevertrag (Güterstand ändern) | Art. 184 ZGB | frei, ganze Schweiz | CHF 400–1'700 |
| Erbvertrag (mit zwei Zeugen) | Art. 512 ZGB | frei | CHF 450–1'950 |
| Öffentliches Testament (mit zwei Zeugen) | Art. 499 ZGB | frei | meist CHF 500–1'000 |
| Vorsorgeauftrag (Alternative: eigenhändig) | Art. 361 Abs. 2 ZGB | frei | meist CHF 300–800 |
| Erbverzichts-/Erbauskaufvertrag (Form des Erbvertrags) | Art. 512 ZGB | frei | wie Erbvertrag |
| Immobilien — ortsgebunden (Belegenheitsprinzip) | |||
| Kauf/Verkauf eines Grundstücks | Art. 216 Abs. 1 OR | Kanton der Liegenschaft | Rechner |
| Kaufs-, Rückkaufs- und Vorkaufsrecht zu festem Preis | Art. 216 Abs. 2 OR | Kanton der Liegenschaft | nach Aufwand |
| Schenkung eines Grundstücks / Erbvorbezug mit Immobilie | Art. 243 Abs. 2 OR | Kanton der Liegenschaft | nach Tarif |
| Grundpfandvertrag (Schuldbrief errichten/erhöhen) | Art. 799 Abs. 2 ZGB | Kanton der Liegenschaft | ~2–2,5 ‰ der Pfandsumme |
| Begründung von Stockwerkeigentum | Art. 712d ZGB | Kanton der Liegenschaft | nach Tarif |
| Firma — ortsungebunden, Notar frei wählbar | |||
| GmbH-Gründung | Art. 777 OR | frei | CHF 300–1'500 |
| AG-Gründung | Art. 629 OR | frei | CHF 450–2'200 |
| Statutenänderung (Firma, Sitz, Zweck …) | Art. 780 / 647 OR | frei | CHF 250–1'150 |
| Ordentliche Kapitalerhöhung (GV + Feststellung) | Art. 650 + 652g / 781 OR | frei | CHF 400–1'850 |
| Kapitalband einführen | Art. 653s ff. OR | frei | wie Statutenänderung |
| Kapitalherabsetzung | Art. 653n ff. OR | frei | nach Aufwand |
| Auflösungsbeschluss GmbH/AG | Art. 821 Abs. 2 / 736 Abs. 1 Ziff. 2 OR | frei | CHF 250–1'300 |
| Fusionsbeschluss | Art. 20 FusG | frei | CHF 600–2'500 |
| Spaltungsbeschluss | Art. 44 FusG | frei | wie Fusion |
| Umwandlungsbeschluss (z. B. GmbH zu AG) | Art. 65 FusG | frei | wie Fusion |
| Stiftungserrichtung (unter Lebenden) | Art. 81 Abs. 1 ZGB | frei | nach Aufwand |
| Sonstiges | |||
| Bürgschaft natürlicher Personen über CHF 2'000 | Art. 493 Abs. 2 OR | Urkundsperson am Wohnsitz des Bürgen üblich | nach Tarif |
Richtkosten: deklarierte Richtwerte bzw. belegte Spannen über alle 26 Kantone, Stand Juli 2026 — Standardfälle, ohne Handelsregister- und Grundbuchgebühren. Massgebend ist die Offerte der Urkundsperson.
Die eine Regel, die du kennen musst
Ob du den Notar frei wählen darfst, entscheidet der Grundstücksbezug. Liegt ein Grundstück im Spiel, gilt das Belegenheitsprinzip: Beurkunden muss eine Urkundsperson aus dem Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Alles andere — Familie, Vorsorge, Firma — ist ortsungebunden: Die Urkunde einer Ausserrhoder Urkundsperson gilt in Genf genauso wie umgekehrt, denn es gilt ein einziges Schweizer Zivilrecht. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton liegen für dieselbe Urkunde je nach Geschäft mehrere hundert bis über tausend Franken — der Beurkundungskosten-Rechner zeigt die Differenz für jedes Geschäft.
Beurkundung oder Beglaubigung?
Zwei Begriffe, die ständig verwechselt werden. Bei der öffentlichen Beurkundung errichtet die Urkundsperson die ganze Urkunde: Sie klärt den Willen der Parteien, belehrt über die Rechtsfolgen, verliest den Text und siegelt. Bei der Beglaubigung bestätigt sie nur, dass eine Unterschrift echt oder eine Kopie mit dem Original identisch ist — den Inhalt prüft niemand. Entsprechend die Preise: Beglaubigungen kosten meist CHF 20 bis 50, Beurkundungen ein Vielfaches. Beglaubigt werden müssen etwa die Anmeldungen ans Handelsregisteramt (Unterschriften der Zeichnungsberechtigten) — das erledigt das Notariat üblicherweise im selben Termin wie die Beurkundung.
Häufige Fragen
Ist ein Vertrag ohne die vorgeschriebene Beurkundung gültig?
Nein — die öffentliche Beurkundung ist dort, wo sie das Gesetz verlangt, Gültigkeitsvoraussetzung. Ein handschriftlicher Grundstückkaufvertrag oder ein privat unterschriebener Erbvertrag ist nichtig und kann nicht ins Grundbuch bzw. zur Wirkung gebracht werden.
Wer darf in der Schweiz öffentlich beurkunden?
Das regeln die Kantone: freiberufliche Notarinnen und Notare (z. B. Bern, Genf, Waadt), staatliche Amtsnotariate (z. B. Zürich, Schaffhausen, beide Appenzell) oder gemischte Systeme. Die fertige Urkunde ist überall gleich viel wert — deshalb lohnt sich bei ortsungebundenen Geschäften der Kantonsvergleich.
Müssen Vereinsstatuten beurkundet werden?
Nein. Der Verein entsteht formfrei mit schriftlichen Statuten (Art. 60 ZGB), auch deren Änderung braucht keinen Notar. Beurkundungspflichtig sind im Körperschaftsrecht GmbH, AG, Kommandit-AG, Genossenschaftsumstrukturierungen nach FusG und die Stiftung.
Gilt eine Schweizer Urkunde auch im Ausland?
Grundsätzlich ja, oft mit Apostille (Haager Übereinkommen) — umgekehrt akzeptieren Schweizer Handelsregisterämter ausländische Urkunden nur, wenn das Beurkundungsverfahren dem schweizerischen gleichwertig ist. Bei Auslandsbezug lohnt die Vorab-Klärung mit der Urkundsperson.
Was kostet dein Geschäft — Kanton für Kanton?
Der Beurkundungskosten-Rechner vergleicht alle 26 Kantone für jedes ortsungebundene Geschäft, von der Gründung bis zum Erbvertrag.
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